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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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(Nachdem der Herr Staatsminkster v. Wietersheim und der Herr Commissar O. S chulze den Saal verlassen, beantwor ten diese Frage): Mit Ja: Vicepräsident Eisenstuck, Römer, Secretairv. Schröder, Püschel, - Rothe, Hensel, dieAbgg. Speck, Schwabe, Poppe, Löser, Vogel, Georgi (aus Zschorlau), Klien, ' Blüher, Steiger, Klinger, Braun, Döhler, v. Abendroth, Erchenbrecher, v, v. Mayer, Kokul, Frenzel, Todt, Gehe, Neydel, Zische, Wahrer v. Sahr, Schmelzer/ Serr e, Sdrnitz, v. Seydewitz, Müller (aus Gablenz), v. Thielau, Oehme, Scholze, Müller (aus Taura), Breitfeld, v. Platzmann, Haden, Sachße, Hauswald, Wend, Schumann, Wehle, Stockmann, Simon, Kleeberg, O e h m i ch e n, Häntzschel, Ludwig, / Georgi (aus Mylau), Meisel, Präsident v. Haase. Mit Nein: die Abgg. v. Beschwitz, v. d. Planitz, v. d. Beek. Das Ergebniß dieser Abstimmung eröffnet das Präsi dium den wiedererscheinenden Herren Staatsminister undRe- gierungscommissar mit den Worten: Auf die an die Kammer gerichtete Frage, ob sie die bei Berathung des Berichts gefaßten Beschlüsse und Anträge gegen die hohe Staatsregierung aus sprechen wolle, haben 57 Stimmende mit Ja, 3 mit Nein ge- antwoetet. Präsident!). Haase: Wir gehen nun über auf den zwei ten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf den Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decrct vom 30. März dieses Jahres, das unterm 22. December 1842 erlassene pro visorische Abgabengesetz rc. betreffend, und ich ersuche den Refe renten Abg. Püschel, den Vortrag darüber zu geben. Referent Abg. Püschel: DerBericht der zweiten Depu tation der zweiten Kammer über das allerhöchste Dccret vom 30. März d. I., das unterm 22. December 1842 erlassene pro visorische Abgabengesetz, ingleichen die Maßregeln zu Vermei dung künftiger provisorischer Bewilligungen betreffend, lautet wie folgt: Das vorbezeichnete allerhöchste Decret enthält eine Mitthei lung der allerhöchsten Entschließungen auf die ständische Schrift vom 4. Januar dieses Jahres im Betreff des für den Beginn der laufenden Berwilligungsperiode zu erlassenden provisorischen Steuergesetzes und des in solcher wiederholten Antrags auf Er greifung geeigneter Maßregeln, zu dem Zwecke, um die Stände der Nothwendigkeit provisorischer Bewilligungen in Zukunft zu überheben. Die Ständeversammlung wird hierdurch 1) in Kenntniß gesetzt, daß das fragliche Gesetz im Ein ¬ klänge mit der obenbemerkten ständischen Erklärungs schrift und unter Gcnehmhaltung des für den ersten Halb jahrstermin 1843 beantragten Erlasses der Gewerb- und Personalsteuer zur Publikation gelangt sei> es wird jedoch dabei zugleich die Eröffnung gemacht, daß der durch diesen Steuererlaß entstehende, auf ungefähr 187,500 Lhlr. zu veranschlagende Ausfall zu ¬ nächst von den noch als verfügbar anzuschenden Cassen- überschüssen zu übertragen sein werde. In Bezug auf den erwähnten Antrag aber wird 2) eine allerhöchste Zusage ertheilt, welche demnächst die Erfüllung des bezüglichen wiederholt zu erkennen gege benen Wunsches dadurch in sichere Aussicht stellt, daß die Stände künftig jedesmal im dritten Bcwilli- gungsjahre so zeitig einbcrufen werden sollen, um noch vor dessen Abläufe das Staatsbudjet der nächstfolgen den Finanzperiode definitiv berathen zu können. Es wird auf diese allerhöchsten Eröffnungen eine ständische Erklärung nicht erwartet, indeß würde dies die Füglichkeit einer Rückäußerung nicht ausschließen, dafern eine solche irgendwie nothwendig gefunden werden sollte, und die Deputation hat des halb aus dem Beschlüsse der geehrten Kammer vom 3. April die ses Jahres, vermöge dessen das besagte allerhöchste Dccret an sie abgegeben worden ist, folgern zu müssen geglaubt, daß ihr da durch der Auftrag ertheilt worden sei, auf diese Gegenstände zur Vorbereitung einer hauptsächlichen Entschließung näher ein zugehen. Demzufolge legt sie der geehrten Kammer die nachstehenden Bemerkungen zu weiterer Erwägung und Entschließung vor. Die Deputation hat zu 1- aus der Prüfung des unterm 22. December vorigen Jahres pu- i blickten provisorischen Steuergesetzss die Ucberzeugung gewon- > nen, daß die ständischen Anträge auf formelle und materielle Ab änderung des vorgelegenen bezüglichen Entwurfes vollständige Beachtung gefunden haben. Wie demnach ein Anlaß nicht vorhanden ist, dagegen eine Erinnerung zu erheben, so dürfte auch mit der 'angedeuteten Ver wendung der disponiblen Caffenbestande für den Bedarfsfall sich einzuvcrstehen sein, da es wohl nicht in der Absicht liegen kann, eine Erleichterung der Gewerbe- und Personalsteuerpflichtigen auf Kosten der Grundsteuerpflichtigen eintreken zu lassen und so nach den Bedarf, der in Folge jenes Ausfalls aus den eingehen den Ertragen der Staatscasse nicht gedeckt werden könnte, durch eine höhere Aufziehung der Grundsteuern zu beschaffen.
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