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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Wenn hiernachst zu 2. Se. Königliche Majestät zu künftiger Umgehung provisori- scher Bewilligungen für eine zeitigere Einberufung der Stände Allerhöchst Sich zu entscheiden geruht haben, so hält auch die Deputation dafür, daß diesem Mittel für den fraglichen Zweck vor allen übrigen, bei früheren Ständeversammlungen in Vor schlag gekommenen aus den in dem allerhöchsten Decrete ent wickelten Gründen der Vorzug zu geben sei. Zwar läßt sich nicht verkennen, daß die Einberufung der Stände zu einer früheren Jahreszeit, wenigstens so lange, als die Landtage immer noch von einer längeren Dauer sein werden, insofern eine Unzuträglichkeit herbeiführen werde, als dadurch denjenigen Kammermitgliedern, deren Betrieb die Landwirth- schaft ist, größere Opfer angesonnen werden müssen. Man darf aber doch der Hoffnung Raum geben, daß die Zukunft nicht mehr so gar weit entfernt liegen werde, welche eine schnellere Abwickelung der jedesmaligen Landtagsgeschäfte erwarten laßt, und wie demnach die bemerkte Unzuträglichkeit, die übrigens auch bisher stattgefunden und sehr fühlbar gewesen ist, allmalig von selbst sich heben, oder doch jedenfalls sehr ver mindern wird, vorausgesetzt, daß die Convocationen gleich zu Anfänge des dritten Jahres jeder Periode erfolgen würden, oder nach Befinden auch eine jedesmalige Vertagung der Stände bis nach der Vorberathung des Budjets einträte, so scheint auch au ßerdem dieses Mittel, wie dies in dem allerhöchsten Decrete aus einandergesetzt und selbst schon auf früheren Ständeversammlun- gen anerkannt worden ist, das am meisten geeignete zu sein, um dem Zwecke nicht nur an sich, sondern auch in völligem Ein klänge mit den Bestimmungen §. 98 der Verfassungsmkunde vollständig zu entsprechen. Tritt nun noch zu diesen Gründen die nicht zu übersehende Rücksicht hinzu, daß die Bestimmung der Zeit, zu welcher die Ständeversammlung einzuberufcn, eine Prärogative der Krone ist, so kann die Deputation nur dafür gutachtlich sich aussprechen, daß auch bei dieser allerhöchsten Entschließung Beruhigung zu fassen sein dürfte. Dem allen nach aber gestattet sie sich schließlich, der geehr ten Kammer vorzuschlagen: die Erklärung ihres Einverständnisses mit beiden aller höchsten Eröffnungen in das Protokoll niederlegen und von diesem Beschlüsse, unter Mictheilung des allerhöch sten Decrets, die hohe erste Kammer in Kenntniß setzen zu wollen. Präsident I). Haase: Wünscht Jemand über den ersten Punkt des Berichts zn sprechen? Es scheint nicht der Fall. Ich stelle dieselbe Frage in Bezug auf den zweiten Punkt. Ich kann also sofort auf das Deputationsgutachten übergehen, und da es sich nicht um einen Antrag, sondern um eine Erklärung zum Pro tokoll handelt, so wird die gewöhnliche Art der Abstimmung hin reichen. Ich frage also: Will die Kammer, dem Deputations gutachten gemäß, die Erklärung ihres Einverständnisses mit bei den allerhöchsten Eröffnungen, welche in dem allerhöchsten Decret enthalten sind, in das Protokoll niederlegen und von diesem Be schlüsse die erste Kammer in Kenntniß setzen? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Wir gehen nun über auf den Bericht der dritten Deputation über eine Petition des Besitzers der Rit tergüter Ober- und Niederweigsdorf, die österreichischen Grenzre giemaßregeln hinsichtlich sächsischer Enklaven betreffend. Referent Abg. Hensel: Der Bericht, den ich vorzutragen die Ehre habe, lautet folgendermaßen: Die unterm 27. März dieses Jahres bei der zweiten Kam mer der Standcversammlung eingegangene, von dem Abgeord neten Schvlze bevorwvrtete und der dritten Deputation überwie sene Petition, über welche vergegenwärtige Bericht erstattet wird, bezeichnet das hier in Frage stehende sächsische Gebiet nach den neuen Steuerkatastern und der letzten Volkszählung in folgender Maße: 1) bei Mittel-Weigsdorf mit Friedreich zu HO Hausnum mern mit 349 Äckern 268 mRuthen steuerbarer Grund fläche und 594 Einwohnern; 2) bei Nieder-Wekgsdorf mit Neuminckwitz zu 92 Haus nummern mit 251 Ackern 95 mRuthen steuerbarer Grundfläche und 480 Einwohnern; 3) bei Dörfel zu 67 Hausnummern mit 321 Ackern 255 mRuthen steuerbarer Grundfläche und 413 Ein wohnern; 4) bei Ober - Weigsdorf zu 3 Hausnummern mit 45 Ackern 291 mRuthen steuerbarer Grundfläche und 17 Einwohnern; in Summe zu 272 Hausnummern mit 960 Ackern 9 mRuthen steuerbarer Grundfläche und 1504 Einwohnern. Die Petenten, nämlich der Besitzer der Rittergüter Mittel und Niederweigsdorf mit Zubehör, Herr Metzig, und die Gemein devorstände dieser Ortschaften, sowie des zur Standesherrschaft Reibersdorf gehörigen Ortes Dörfel und eines AntheilsvonOber- Weigsdorf, Mauermann und Genossen, entwickeln zunächst un ter Zugrundlegung einer Handzeichnung umständlich, wie diese ebengcnannten sächsischen Dörfer und beziehendlich Dorfantheile dergestalt von böhmischem Gebiet umgeben seien, daß man zu ihnen von Sachsen aus, auch von den einzelnen selbst zu den an dern, schlechterdings nicht gelangen könne, ohne böhmisches Ge biet überhaupt und zum Theil mehrmals zu überschreiten, weil sich Enclaven wieder in den Enclaven befänden. Hiermit ver binden die Petenten hauptsächlich folgende Darstellung. Wegen dieser bezeichneten eigenthümlichen Grenzverwicklung habe sich in diesen beziehendlich en- und exclavirten Theilen die beiderseitige Grenzregie nicht nur fern von Eingriffen, sondern ge wissermaßen daraus auch persönlich fern gehalten, ohne daß irgend besondere Uebelstände oder erwähnungswerthe Störungen für das Zoll- oderSteuerinteresse des- einen oder des andern Staates ent standen seien. Alles habe sich durch alte Gewohnheit angemessen eingerichtet gehabt. Plötzlich jsei jedoch österreichischer Seits im Mai 1840 die äußerste nach dem sächsischen Binnenlande hinge legene Grenzlinie dieses Enclavengebiets durch eine zahlreiche Grenzwache besetzt und den Enclavenbewohnern jede ihnen allein den Unterhalt verschaffende Communication mit Maaren und Le bensbedürfnissen irgend einer Art mit dem sächsischen Binnen lande und überhaupt dem außerhalb der Enclaven liegenden Ge biet abgeschmtten, Nichts heraus und Nichts Hineingelaffen wor den. Durch die österreichische Grenzwachtmannschaft sei den
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