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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Enclavenbewohnern Hohn und Mißhandlung zugefügt und oft das sächsische Gebiet verletzt worden, ohne daß die dagegen erho benen Vorstellungen und Beschwerden Beachtung erlangt hätten, da man bei den österreichischen Behörden diese Maßregel nur als Repressalien für das von der sächsischen Zollregie rücksichtlich einer in der Nähe von Rumburg befindlichen böhmischen Enklave, Leutersdorf, beobachtete Verfahren erklärt und den diesseitigen gründlichsten und auf eidliche Aussagen gestützten Localerörterun gen gegenüber die unwahrsten und widersinnigsten Angaben des jenseitigen Grenzdienstpersonals allein für glaubwürdig gefunden habe, und da es unmöglich gewesen sei, dieExcedeüten selbst nam haft zu machen oder festzuhalten und durch die österreichische Grenzwachtlinie hindurch an eine sächsische Behörde abzulieftrn. Mit Gefahr für Leben und Gesundheit hätten die unentbehrlich sten Lebensbedürfnisse und insonderheit auch das Material zu der die große Mehrzahl der Enclavenbewohner nährenden Weberei mittelst Ein- und Ausschwärzung aus dem sächsischen Binnenlande erlangt und die aus dem Material gefertigte Arbeit zurückgebracht werden können. Diese Absperrung bestehe zwar noch fort. Alleinim Septem ber 1840 sei österreichischer Seits, auf der gedachten Enclaven- grenze ein sogenanntes Commercialzollamt errichtet worden, vor welchem rücksichtlich des Ein- undAusgangszolles das ganze säch sische Enclavengebiet dem böhmischen Binnenlande gleich behan delt werde, so daß nunmehr zwar Alles, was überhaupt bei einem österreichischen Commercialzollamte vernommen würde, aus Sach sen dorthin und von daher nach Sachsen, gegen Entrichtung der österreichischen Zolltarifsätze, ein- und ausgebracht werden könne, während von der sächsischen Regie dasselbe Enclavengebiet in Bezug auf Bier-, Branntwein-, Schlachtsteuer und die sonsti gen Zoll- und steuergesetzlichen Bestimmungen gleiche Behand lung wie das sächsische Binnenland erfahre. Die Enclavenbe wohner hätten sonach nicht nur durch die böhmischen Grenzjager, selbst auf dem Wege zur Kirche, Durchsuchungen und andere Ve- xationen zu erleiden, sondern wären auch beziehendlich Seiten der sächsischen Grenzaufsicht mit Denunciation, Strafe oder doch Weiterung bedroht. Nun habe zwar, wie die Petenten dankbar anerkennen, auf erfolgte dringende Verwendung das königlich- sächsische hohe Fi nanzministerium gegen das Ende des Septembers 1840 in Be rücksichtigung der so bedrängten Lage und der zur großen Mehr zahl Kaltunlohnweberei treibenden Enclavenbewohner, unterAn- stellung eines Controleverwalters vor der österreichischer Seits in Mittel-Weigsdorf gezogenen Grenzlinie, die Einrichtung getrof fen, daß aus sächsischen Staatsmitteln diejenigen Ein- und Aus gangszollbeträge, welche bei dem böhmischen Commercialzollamte für eingehende baumwollene Garne und Werften und für die daraus gefertigten, über beregte Zolllinie nach Sachsen wieder ausgehende Fabrikate erlegt werden müßten, den betreffenden Webern baar ausgezahlt würden, und es seien auf diese Weise bis jetzt über 21,000 Thaler verausgabt worden; allein hierdurch sei bei weitem noch nicht den fast unerträglichen Bedrückungen der Enclavenbewohner überhaupt Abhülfe geschehen, denn allen wür den selbst die ersten Lebensbedürfnisse durch den böhmischen Zoll merklich vertheuert. Salz und Labak seien für sie eigentlich gar nicht zu erlangen, wenn sie nicht mit Gefahr für Eigenchum, Ge sundheit und Leben cingeschwärzt würden, denn dir Gegenstände gehörten in Oesterreich bekanntlich zu den Regalien, könnten nur, soweit dies überhaupt zulässig, gegen einen fast unerschwinglichen Zoll und ausschließlich bei sogenannten Hebestellen oder Haupt zollämtern, wovon das nächste in der 2 Meilen von ihnen entfern ten Stadt Reichenberg sich befinde, nach Böhmen eingeöracht werden; würden sie aber von ihnen aus Böhmen, wo sie ungleich theurer und schlechteres in Sachsen seien, bezogen, soträte ihnen die sächsische Grenz- und Steueraufsicht entgegen. Ferner sei von ihnen z. B. von jedem cingebrachten Scheffel Korn 5 Gr 6 Pf., von jeder Kuh über 2 Gulden und von jedem Schwein mehr als 1 Gulden, Alles in Convemionsmünze, zu entrichten. Diese Ver- theuerung der Lebensbedürfnisse werde für alle Enclavenbewoh ner, insonderheit bei dem kümmerlichen Verdienste der Weber, bei der an sich schweren Zeit, sowie bei der dort vorherrschenden Mit tellosigkeit und dem Fortgänge aller gewöhnlichen Abgaben an Staat, Herrschaft und Commun, auch bei der gerade jetzt in der Parochie eintretenden Nothwendigkeit des Baues dreier Schul häuser, zum doppelt harten Druck. Nur einem unter ihnen woh nenden Fleischer, Namens Opitz, werde zur Zeit der für sein Schlachtvieh gezahlte Eingangszoll an der sächsischen Schlacht steuer erlassen. Wie demnach mit dieser ebenerwähnten und der vorbezeichneten Ausnahme der Weber jeder solchergestalt abge sperrte Gewerbtreibende hinsichtlich des Arbeitsmaterials, der Maaren und Kundschaft in seinem Erwerbe beeinträchtigt werde, so sei dies in einem ganz besonder« Grade bei dem Petenten, dem Rittergutsbesitzer Metzig, sowie bei dem Pachter des herrschaftli chen Brau- und Brennereiurbars und bei dem schlacht-, back- und brennereiberechtigten Erbfchänkenbesitzer Baumann zu Nieder- weigsdorf der Fall; denn wie, abgesehen von allem Andern, einer seits für den Betrieb ihrer Erwerbszweige die Anschaffung alles Materials erschwert und vertheuert, die Kundschaft aber, wenn auch der Verkäufer durch das neue Opfer der Erstattung des von dem Kunden zu zahlenden Ausgangszolles möglichst vorbeuge, verringert würde, so unterliege andrerseits der bezeichnete Ge schäftsbetrieb nichtnur mindestens einer ebenso strengen Controle, wie im sächsischen Binnenlande, sondern es sei ihnen auch bis jetzt eine für ihren Schaden und andere Hemmnisse und Erschwe rungen einigermaßen cntschädigendeFixationderBier-undBrannt- weinsteuer und beziehcndlich der Erlaß des Eingangszolles vom Schlachtvieh an der Schlachtstcuer theils gar nicht, theils nicht in entsprechender Maße zu Lheil geworden. Auch die am Wit- tichfluffe gelegenen beiden nicht unbedeutenden Mühlen zu Nie- derweigsdorf und Dörfel erlitten durch das Abschneiden der aus wärtigen Mahlgäste eine sehr fühlbare Beeinträchtigung. Hierauf schildern die Petenten, daß nur eine von Lag zu Tag, von Monat zu Monat.auf Aenderung ihrer peinlichen Lage gerichtete Hoffnung und das feste Vertrauen gegen die hohe sächsische Negierung, in Verbindung mit den Ermahnungen ihrer Behörde, sie vor Verzweiflung und einer gewiß von den bedauer lichsten Folgen begleitet gewesenen Auflehnung gegen die sie um gebende bewaffnete rohe Gewalt bewahrt habe; sie zählen dann speciell die ihnen bekannt gewordenen eifrigen Bemühungen unse rer Regierung für Abhülfe ihrer Beschwerden auf, erwähnen eine von hochgestellten östreichischen Staatsbeamten dieserhalb beson ders gegebene Zusicherung, vergleichen den sächsischer Seits hin sichtlich der böhmischen Enklave Leutersdorf in Folge der Ver pflichtung zu den Zollvereinsstaaten in Anwendung gebrachten, ihres Wissens nur die Controlckvsten deckenden Durchgangszoll und die übrigen milden Grenzaufsichtseinrichtungcn mit dem durch diefe veranlaßten östreichischen gewaltsamen Verfahren ge gen sie selbst, und führen an, daß Netorsionsmaßregeln, wenn sie auch im vollsten Umfange und auf alle böhmischen Enclaven bewohner, namentlich auch auf das blos ein Fixum von 500 Lhalern zahlende Schirgiswalde, Ausdehnung erlangten, nur ihr Loos verschärfen würden, und nach Mittheilung einer Nach richt darüber, daß Oestreich durch einen seinen Unterthanen in der Exklave Leutersdorf zur Entschädigung für den sächsischer Stils von diesen erhoben werdenden Durchgangszoll bewilligten Abga-
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