Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 109. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
führung d:r Gesetze mitzuwirken. Ich weiß nicht, wohin eS führen soll, wenn wir das Princip aufnehmen, daß die Staats- caffe die Palrimonialgerichte für solche Mühwaltungen entschul digen soll. Wir haben schon eine Menge Gesetze erlassen, die m t Mühwaltungen für die Behörden verknüpft gewesen sind, und es werden mchr solche Gesetze erscheinen; aber es ist uns noch niemals eingefallen, dafür eine Vergütung aus Staatscas- sen zu bewilligen. Das Gesetz, was hier vorliegt, erfolgt wegen mangelhafter Einrichtungen im öffentlichen Interesse und dazu haben die Patrimonialgerichte ihre Mitwirkung ohne Vergütung aus der Staatskasse zu gewahren. Ich verkenne gar nicht, laß das, was das Gesetz hier verlangt, für die Gcrichtsdirectcren mit Opf rn und Mühwaltungen verknüpft sein wird. Ich bin aber der Meinung, sie werden ihren Regreß dafür an die Inhaber der Patrimonialgerichte nehmen müssen, und kein solcher Inhaber wird ihnen eine billige Entschädigung dafür v.rsagen. Ich mache wiederholt darauf aufm:rksam, welch wichtigen Grundsatz wir hier annehmen scllm, und ohne daß ich irgend Etwas gegen die Patrimonialgerichte bei dieser Gelegenheit sprechen will, weil ich j der indüecten Aufhebung ders ll>en entgegen sein müßte, so muß ich mich doch ebenso entschieden gegen Aufnahme dieses Grund satzes der Bezahlung aus den Staat:cassen erklären. Stellv. Abg. Gehe: Ich schließe mich den Ansichten an, die der geehrte Abg. G orgi soeben geäußcrt'hat. Ehe die Staats kasse für Bezahlung solcher Mühwaltungen, die m't Ausübung des Ehrenr« chtes der Patrimonialgerichtsbarkeit verbunden sind, in Anspruch genommen werden kann, würbe immer noch der Aus weg näher liegen, die B-sitzcr ter Pfandgrundstücke und der Hy potheken für die Kosten in Anspruch zu nehmen. Wenn es aber aus anderen Gründen nicht thunlich ist, diese durch Bezahlung ein.r G.bühr hcranzuziehen, so ist es m ine Meinung, daß nur die J ihabcr der Patrimoninalgcrichtsbarkeit die damit verbunde nen Kosten tagen und daß dieselben ihre Gerichtsdirecloren an gemessen entschädigen müssen. Abg. Schwabe: Ich muß dem geehrten Abgeordneten aus Mylau um so mehr beistimmen, als ich nicht glaube, daß die von der hohen Staatsr.'gi.rung angegebenen 33000 Th'r. dazu hinreichen werden. Denn ich glaube doch, daß im Lande wohl mehr als 99,000 Folia nöthig werden. Obgleich ich zu de l Abgeerdne'en zu gehören die Ehre habe, welche die städtischen Communcn vertreten, deren Sportelcassen hier ebenfalls ein Vor- theil geboten wird, und ich kaum wissen kann, ob ich im Sinne meiner Mandanten spreche, so darf mich das doch nicht abhalten, meiner Ueberzevgung zu folgen, di: dahin geht, daß die Bevor rechteten nicht immer nur auf ihren Nutzen bedacht sein dürfen, sondern auch zuweilen, zumal wo es eben einen Ausfluß ihrer Ge ech'.sannbetr'fft, auch sehr gern znOpfern bereit sein müssen, die denn doch am Ende nur zum großen Lbe'le in vermehrter A b.ir bestehen kvnn n. Ib werde mich daher gegen den jen- se.t'gen Kammerbeschluß erklären. s Abg. Zische: Ich muß mich allerdings in dem Sinne, wie der geehrte Sprecher vor mir, aussprechen, und vorzüglich als Oberlausitzer glaube ich um so mehr Grund dazu zu haben. Ich kann nicht wünschen, daß in dieser Beziehung eine Last auf die Staatskasse kommt, da ich nicht verhehle, daß ich keineswegs ein besonderer Freund von Patrimonialgerichten bin, da es mir nicht unbekannt ist, daß die bei uns bestehende Cr'm'nalcaffe als ein recht wirksames M'ttel benutzt wird, um das Bittere der Amts führung eines Patrimonialrichters zu versüßen. Ich kann hier demnach nur für den Gesetzentwurf und gegen das Deputations gutachten mich aussprcchen. Abg. Rahlenbeck: Auch ich fühle mich gedrungen, mich der so bündigen Erklärung des geehrten Abgeordneten aus My lau vollkommen anzuschliißen. Abg. Sachße: Obschon ich ebenfalls die Ansicht des Abg. Schwabe theile, daß 33,000 Lhlr. nicht ausreichen wür ¬ den , so bin ich doch in anderer Beziehung der entgegengesetzten Ansicht, und zwar im Interesse der Stätte, welche fix rte Ge richte haben, wo allerdings der Fall eintretcn möchte, daß diese Stätte durch diese Ausgabe nicht unbedeutend belastet werden. Sie hangen mitVorliebe an ihren G richten und wünschen nicht, sie abzutreten, und es wäre doch ein indirektes unangenehmes Mit ei, wenn das einen Beitrag zur Abtretung liefern sollte. Die Gerichtsverwalter habe ich dabei weniger vor Augen, weil, wenigstens die größeren von ihnen, sich, indem sie nicht fixirt sind, in einer Stellung befinden, daß sie, wenn ihnen auch ihre Gericht-Herren eine unentgeltliche Eintragung zumuihen, doch dabei bestehen werden, ihre Entschädigung in der Vergangenheit ü rd Zukunft finden; ich halte aber doch eine Entschädigung für billig. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich bitte zu bemerken, daß, wenn auch diese Summe aus der Staatskasse bewilligt wird, sie doch aus den Grundsteuern bewilligt werden muß, die subsidiä re,sch die Staatskasse füllen müffln, und ob da die Städte beson ders gut wegkommen werden, wenn diese Emschädigung aus gesprochen wird, w.ll ich der Ansicht der städtischen Abgeordneten anheimgeben. Abg. v. d. Planitz: Ich will nicht weiter auf die Frage eingehen, aus welchen Mirtln di se Summen zu gewähren sein wü den, ob von der Grundsteuer oder von den Caffenbestai.den; ich kann aber doch die Ansichten, die sich hflr im Allgemeinen gegen dasD.'putationsgutachten ausgesprochen haben, nicht thei- len. Ich mache die gechrte Kamm r darauf aufmerksam, daß unsere neu re Gesetzgebung wirklich manche Opfer von d.n Ge- richtsdircctoren, den Verwaltern der PKrimonralgerichke verlangt hat, daß sie w llig von denselben übernommen worden sind, und daß die gegenwärtige Anmukhung doch etwas sehr weit führen möchte und könnte. Ich glaube dahrr, daß die Ge,ichtsd:rec>o- ren Ansprüche an die Gerichtsinhaber machen könnten, fürchte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder