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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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benerlaß mehr verlieren, als durch-das weigsdorfer Commerzial- amt gewinnen solle, so wie nach Aeußcrung der Meinung/ daß doch wohl nunmehr, ohne daß sie, die Petenten, was: sie freilich durchaus nicht wünschten, von ihrem Vaterlande abgerissen und Böhmen überwiesen würden, durch bundestagliche Entscheidung die Sacherledigung herbeigeführt werden möchte, richten sie ihre Bitten dahin: die zweite Kammer wolle im Verein mit der ersten Kam mer bei der hohen Staatsrcgierung sich für Treffung geeigneter Anstalten verwenden, daß nicht nur so lange, als das erwähnte östreichische Commerzialamt in dem Enclavengebiete der Petenten bestehe und sie von Sach sen abgesperrt seien, für alle diesseitigen Enclaven- bewohner rücksichtlich allerihrer Bedürfnisse der zu erlegende Aus- und Eingangszoll aus Staatsmitteln, wie es zur Zeit schon bei dem Arbeitsmaterial und dem Fabricate der Weber der Fall sek, bezahlt, und soweit ihnen dadurch, wie z. B. beim Salze und sonst, nicht Äbhülfe werden könne, wenigstens eine angemessene Entschädigung gewährt, sondern auch überhaupt die ihren Verkehr hemmende und lähmende, ihr Bestehen so sehr gefährdende, östreichischer Seits widerrechtlich gegen sie in Anwendung gebrachte Grenzregiemaßregel so bald als möglich beseitigt und ihrem endlichen Urtheile zuge führt werde. Die Deputation war von der Besonderheit und Dringlich keit der in dieser Petition behandelten Angelegenheit sofort bei der ersten Prüfung ergriffen; auch erinnerte sie sich des schon von der vorigen Ständeversammlung, bei Gelegenheit einer Straßen baupetition der zu fünfzehn Sechszehntheilen von dem benachbar ten Böhmen eingeschloffenen Gemeinde Seifhennersdorf, an die hohe Staatsregierung derartig ausgesprochenen Gesuchs: daß auf irgend eine Weise die hinsichtlich der oberlausitz-böhmifchen Grenze und des Besitzthums der abgetretenen Enclaven beste hende Ungewißheit ehebaldigst zur definitiven Erledigung gebracht werden möge; ebenso gedachte sie der hierauf bezüglichen aller höchsten Erklärung: daß fortwährend darauf werde Bedacht ge nommen werden, die hervorgehobene Ungewißheit der sächsisch böhmischen Grenze und die daraus für mehre Gemeinden entste henden Unzuträglichkeiten baldmöglichst zu heben. Vergl. Landt.-Acten vom Jahre 1840, Abth. I. Bd. 2. Seite 365 und 405. Die Deputation wendete sich daher an das hohe Gesammt- ministerium mit der Bitte um Auskunft über den Sachstand. Diese ist ihr gewährt worden und sie bringt dieselbe in der unge süßten Auseinandersetzung unter (-) vollständig zur Kenntniß der geehrten Mitglieder der Kammer. Aus dieser Schrift geht hervor, daß die Angaben der Peten ten in allen wesentlichen Beziehungen die Wahrheit vollkommen für sich haben, mithin, daß ihre Lage, daß ein solcher unter doppelte scharfe Außenposten zweier sich gegenüberstehender Zoll systeme eingezwängter Zustand wahrhsst bekiagenswerth ist. Dieser Zustand beruht darauf, daß man östreichischer Seits den im wiener Frieden vom Jahre 1809 an Sachsen als Enclave abgetretenen leutersdorfer Dkstrict als solche anzuerkennen nach mals sich geweigert und von der sächsischen Vrrzichtleistung auf diesen District die Erledigung des übrigen Grenzregulirungs- und des Enclaventauschgeschäfrs hat abhängig machen wollen. Offenbar ist diese Absicht und diese Vermengung ungünstig. Es erscheint aber dennoch fast unglaublich, daß die Ausgleichung bei der durch den wiener Frieden ausdrücklich erfolgten Bezeich nung der Enclave Leutersdorf sich einen Zeitraum von nicht we niger als vier und dreißig Jahren fruchtlos hinziehen konnte. Und doch ist dem so. . Wendet man nur einen flüchtigen Rückb'ick darauf, daß in Folge der für Sachsen so denkwürdigen Jahre von 1813 bis 1815 auch einige in Böhmen enclavirte Lheile unseres König reichs gn Oestreich abgetreten worden sind; zieht man alles das jenige in Betracht, was Seiten unserer Regierung, in Ueber- einstimmung mit der vorangezogenen Erklärung, wenigstens in neuerer Zeit zu Beseitigung dieser Angelegenheit, oder doch zu Herbeiführung eines den besondern Verhältnissen und der Billig keit entsprechenden Zwischenzustandes für die Enclavenbewohner geschehen ist; findet man, daß die östreichische Behörde ohne Angabe irgend eines Grundes die Ratification des commiffarisch bereits abgeschlossenen Zollprovisorii verweigerte; hat auch der diesseitige Vorschlag, die Sache zur compromissarischen Ent scheidung zu stellen, jenseits bisher nicht Eingang finden wollen, so kann man es den Petenten nicht verargen, wenn sie der in ihrer Petition ausgesprochenen Ansicht sich hingeben, daß die östreichi sche Negierung im tiefen Frieden eine mit Recht und Billigkeit nicht zu vereinigende Selbsthülfe, oder wenigstens eine ganz un gleiche, widerrechtliche Retorsionsmaßregel gegen schuldlose Un- terthanen in Anwendung bringe, und indem sie jede dargebotene Gelegenheit zu Vermeidung der offenbarsten Bedrückungen und Lerritorialverletzungen verschmähe, ein nicht nur Sachsen, son dern auch alle mit letzterem im Zollverbande befindlichen Staaten verletzendes Verfahren willkürlich verfolge. Mindestens muß die Deputation annehmen, daß der östreichischen Regierung dieser Gegenstand für schnellere und angemessene Maßnahmen zur Zeit so unbedeutend erschienen, daß sie von ihm bis zu einer sich immer wieder erneuenden gänzlichen Vergessenheit abgezogen worden ist, oder daß die jenseitigen untern Behörden in dieser Unklarheit ihre bezüglichen Pflichten nicht, oder nicht richtig erfüllen wollen oder nicht können. Mag nun aber zu dr'eserLangsamkeit der Grund sein, welcher er nur immer wolle, so bleibt sie selbst doch in der That im hohen Grade bedauerlich, und mag hierbei die diesseitige Regierung frei von jedem Vorwurf sich befinden; so fließt für sie schon aus ihrem Anerkenntniß, daß das hier besonders in Frage stehende Gebühren eine harte Bedrückung für die betroffenen Unterthanen enthalte, die dringende Verpflichtung, alsbald die wirksamsten Abhülfe- mittel zu berathen und zu ergreifen. Aus Rücksichten reiner Menschlichkeit hat unsere hohe Staatsregierung bei dem Einwirken der von ihr nicht zu ändern den Umstände die einstweilige Verfügung getroffen, daß der böh mische Ein- und Ausgangszoll für die baumwollenen Garne und die daraus gefertigten Waaren den ex- und enclavirten Webern aus Staatsmitteln zurückerstattet wird, damit diese bedrückten Menschen nicht plötzlich ihres dürftigen Nahrungszweiges sich beraubt sehen,-nicht zu lebensgefährlichen Ercessen gezwungen sein möchten; sie hat in ihrer Humanität völlig davon abgesehen, daß diese Wohlkhat voraussetzlich zugleich auf einen Kheil böh mischer Staatsangehöriger sich erstreckt; sie hat auch würdevoll Anstand genommen, Netorsionsmaßregeln, welche den östreichi schen gleichen könnten, zu ergreifen, weil durch diese nur schuldlose Unterthanen, seien sie auch die des gegenüberstehenden Staates, betroffen würden. Wer sollte unter den gegebenen Verhältnissen ein solches Verfahren nicht ehren, wer in der sächsischen Srändeversammlung
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