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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nicht dafür stimmen , daß dasselbe so lange, als noch irgend die Hoffnung ,auf baldige Hebung dieser beklagenswerthen Uebel- stände vorhanden ist, beibehalten werden möge, selbst wenn der ge rechte Anspruch auf Wiedererstattung des innerhalb einer kurzen Zeit bis auf die in der Anfuge angegebene, allerdings sehr be deutende Summe gestiegenen Verlags nicht völlig durchzuführen sein sollte?! » Die Deputation gestattet sich daher zunächst, die Genehmigung der für die mehrgedachten Enclaven- bewohner bewirkten Zollauslage der geehrten Kammer zu empfehlen. Die Deputation gibt sich aber auch dem Vertrauen auf bal digste Erlangung eines befriedigenden Zustandes ganz besonders hin, wenn sie erwägt, daß die erleuchtete kaiserlich königlich östreichische Regierung doch unmöglich in Absicht haben könne, eine wahre Unbilde an Sachsen dauernd ausüben zu wollen. Sicher wird es Nach der Ansicht der Deputation nur einer neuen dringenden Erweckung der Sache aus der Vergessenheit bedürfen, nicht aber einer andern Hülfe; wenigstens hat die Deputation sich jeder diesfallsigen besondern Bezeichnung enthalten zu müssen geglaubt, da selbst in dem unerwarteten Falle fernerer Nichtge- wierigkeit unsere hohe Staatsregierung nach so langem gütlichen Zaudern unverweilt den geeignetsten Weg zu betreten wissen wird. So gern nun auch bei diesen den Sachbestand überhaupt berührenden Ansichten die Deputation auf die speciellen, vorher- ausgehohenen Bitten der Petenten beifällig eingehen möchte, so vermag sie dies doch nicht durchgängig, weil dieselben zu um fassend und in ihren Folgen durchaus nicht zu übersehen sind, auch einen sehr bedeutenden Aufwand und eine kaum ausführbare Controls erheischen würden, vornehmlich auch weil, wie gesagt, die Hoffnung auf baldigste Aufhebung der stattfindenden zweck- und nutzlosen Bedrückungen der Bewohner eines so kleinen Streifen Landes nicht für völlig eitel erachtet werden mag, und weil wohl «in Theil der Betroffenen eine andere, durch,die Umstande ihnen angedeutete Richtung in ihren gewerblichen und übrigen Verbin dungen ohne großen Nachtheil annehmen könne. Allein hierbei ist die Deputation zugleich von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die hohe Staatsregierung bereitwilligst prüfen werde, ob und wie sieden Enclavenbewohnern im Allgemeinen oder Ein zelnen noch einige milde Rücksicht ohne besondern finanziellen Verlust gewähren könne. Es stellt aber nun die Deputation als Ergebniß ihrer Er örterungen der verehrten Kaminer den Vorschlag anheim: Sie wolle im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß Hochdieselbe ») bei der kaiserlich königlich östreichischen Regierung für schleunigste Abhülfe des gegenwärtigen Zustandes der böhmisch sächsischen Enclavenbewohner und b) für endliche Regulirung der böhmisch-sächsischen Grenze sich anderweit verwende, o) im Fall eines unerwarteten weitern Verzugs in beiderlei Beziehung die geeignetsten Maßregeln ergreife, cl) inzwischen die angewendeten milden Verfügungen für die Enclavenbewohner, namentlich für die Weber, fortvauern lasse, auch II. SS. v) in Erwägung ziehe, ob und auf welche Weise allen ober einzelnen Enclavenbewohnern noch weitere, als die bisherige Er leichterung ihrer Lage zu Theil werden könne, und k) bei der Sacherledigung auf die Wiedererstattung der be wirkten Auslagen des böhmischen Zolles Bedacht nehmen möge. (Während des Vortrags treten die Herren Staatsminister v. Zeschau und Nostitz und Jän ckendorf, sowie der königl. Commissar v. Günther in den Saal.) Referent Abg. Hensel: Die Beilage, welche die hohe Staatsregierung gegeben hat, lautet so: Durch den wiener Frieden vom Jahre 1809 waren von Oestreich an Sachsen abgetreten worden die zu Böhmen gehöri gen in Sachsen enclavirten Gebietstheile. Von den dabei nament lich genannten sind in dem nach der Landesabtretung vom Jahre 1815 verbliebenen Theile des Königreichs Sachsen noch gelegen Schirgiswalde und Leutersdorf. Wegen wirklicher Uebergabe der abgetretenen Enclaven traten im Jahre 1811 zu Prag beider seitige Commissarien zusammen, deren Geschäft sich aber zer schlug, weil die östreichischen Commissarien die Enclaveneigen- schaft von Leutersdorf streitig machten. Die zu Beseitigung die ses Widerspruchs hierauf eingeleiteten diplomatischen Verhand lungen schwebten noch ob, als die Kriegs- und politischen Ereig nisse der Jahre 1813 bis 1815 eintraten, welche auch Oestreich benutzen wollte, um die obgedachte Abtretung rückgängig zu ma chen. Es stellte daher den Antrag, daß der Stand der Sache vor , dem Frieden von 1809 wieder hergestellt werde, oder daß doch Sachsen in Compensation jener Abtretung die in Böhmen gele genen sächsischen Enclaven an Oestreich überlasse. Da Sachsen auch dieser Folge der damaligen ungünstigen Verhältnisse sich nicht zu entziehen vermochte, so entschied man sich besage der unterm 17. Mai 1815 erfolgten Declarationen und der darauf im Monat Februar 1816 dem östreichischen Hof geschehenen Eröffnung für die letztere Alternative, durch welche dis in Böhmen enclavirten Theile des Königreichs Sachsen an Oestreich abgetreten worden sind. Zu Vollziehung dieser gegen seitigen Abtretungen kam es' darauf an, die dadurch betroffenen Enclaven zu constatiren; weil aber diese Cvnstatirung zum Theil mit von der Erledigung obwaltender Grenzirrungon abhängig war, und weil es überhaupt der Beseitigung der mannichfachen zum Theil seit alten Zeiten anhängigen Grenzdifferenzen be durfte, so kam man überein, das Grenzregulirungs- und Encla- venaustauschgeschäft in Verbindung zu bringenund commiffarisch zu bewerkstelligen. Es wurden deshalb beiderseits Principalcommissarien er nannt, unter welchen für die einzelnen Grenzzüge die Localver handlungen durch Specialcommissarien gepflogen werden sollten. Der Geschäftsgang wurde dahin verabredet, daß die von den östreichischen Specialcommissarien mit den sächsischen aufzuneh menden Protokolle an den jenseitigen Principalcommifsar einzu senden wären, daß dieser hinsichtlich der einer weitern Verhand lung bedürfenden Punkte Vorschläge an den sächsischen Principal- commissar bringe, dessen Bemerkungen und Anträge vernehme, und daß schließlich von den beiderseitigen Principalcommissarien ein der Genehmigung beider Höfe zu unterziehender Finalact zu sammengefaßt werde. Die Verhandlungen der Specialcommissarien haben im Hauptwerke im Jahre 1830 und wegen einiger Punkte noch in 3
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