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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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auf ein Jahr. In solchen Fällen nimmt er selbst ein Unterpfand an; da würde auch im Concurs der Fall eintrelen, daß der Staat seinerseits das Pfand der deponirten Dccumente wieder heraus geben müßte, worauf er die Gestundung hat eintretcn lassen. Ich habe übrkg'ns niemals von solchem Credit Gebrauch gemacht, noch auf Pfänder Summen ausgeliehen, bin also unbethciligt und spreche im allgemeinen Interesse. Präsident v. Haase: Hat noch Jemand über die Para- graphe Etwas zu bemerken? — Ich werde nun die Frage auf Annahme derselben stellen, jedoch mit Vorbehalt des Vorschlags der Deputation, daß die betreffenden Worte: „und aushülfsweise auch aus Massegegenständen, die mit Faustpfandrcchten beschla gen sind," wegfallen sollen. Nimmt die Kammer mit diesem Vorbehalt§. 1 an? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den, daß die eben vorgelesenen Worte der tz. in Wegfall kommen sollen? — Wird gegen 1 Stimme (Abg. Sachße) bejaht. Präsident v. Haase: Hat Niemand bei Z. 2 des Entwurfs Etwas zu bemerken? — Die Deputation hat uns vorgeschla gen, start deren Fassung, wie sie im Gesetzentwürfe vorliegt, die jenige Fassung anzunchmen, welche S. 795 zu ersehen und hin sichtlich deren übrigens Vereinigung der königl. Herren Commis arien und der Deputation vorhanden ist. Nimmt die Kammer Z. 2 in dieser neuen Fassung an? — Wird einstimmig an genommen. Präsident l). Haase: Ich werde nun auf die Abstimmung durch Namensaufruf über die drei berathenen Gesetzentwürfe übergehen, und stelle in Bezug auf den ersten die Frage: Ertheilt die Kammer dem ihr vorgelegten Gesetzentwürfe, die Grund- und Hypothekenbücher und das Hypotheke.rwesen betreffend, mit den von ihr dabei beschlossenen Abänderungen, Zusätzen und Anträ gen ihre Zustimmung? Die königl. Commissarien verlassen den Saal, und es ant worten hierauf mit Referent Abg. Braun: 8- 2. Wäre jedoch wegen älterer, als dreijähriger Abgabenrück stände vor dem 18 . . rin gerichtliches Verfahren be ¬ hufs ihrer Beitreibung eingeleitct gewesen, so können selbige, in soweit sie nicht blos auf drei, sondern auf fünf Jahre zurück nach den bisherigen Gesetzen unterden bevorzugten Forderungen gleich nach den mit vorbehaltener Hypothek versehenen rückständi gen Kaufgeldcrn in Ansatz und zur Befriedigung gelangt sein würden, in ebendieser Maße auch in Concursen, die erst nach dem 18 . . eröffnet werden, angesetzt und befriedigt werden., Urkundlich re. Die Deputation sagt hierüber: Die Deputation fand die tz. nicht völlig klar, da sie, wie es ihr dünkt, einer dreifachen Deutung fähig ist, indem man ent weder annehmen kann, daß sie die sammtlichen, vier - oder fünf jährigen Abgabenrückstände in der bisherigen Ordnung, oder daß sie solche ungetheilt vor allen Hypotheken und sofort nach dem Liedlohn, oder endlich daß sie dieselben für die letzten drei Jahre nach der durch diesen Gesetzentwurf bestimmt en, für die übrigen Jahre aber nach der zeitherigenOrdnung zur Location gebracht wissen will. Die letztere Ansicht ist die richtige. Um diesen Sinn und diese Absicht der Z. mehr hervor zuheben , und um zugleich das leicht zu Mißverständnissen An laß gebende Wort „können" auf der dritten Zeile zu vermeiden, hat sich die Deputation mir den Herren Commissarien in folgender Fassung der §. vereinigt: Wäre jedoch wegen älterer, als dreijähriger, Abga benrückstände vor demj 18 .. ein gericht ¬ liches Verfahren behufs ihrer Beitreibung eingeleitet ge wesen, so sind selbige, insoweit sie nicht blos auf drei, sondern auf fünf Jahre zurück nach den bisherigen Ge setzen unter den bevorzugten Forderungen gleich nach den mit vorbehaltener Hypothek versehenen rückständigen Kaufgeldern in Ansatz und zur Befriedigung gelangt sein würden, mit dem Mehrbetrag in jener bisherigen Maße auch in Concursen, die erst nach dem 18 .. eröffnet werden, anzusetzen und zu befriedigen. Der Kammer wird die Z. in dieser Fassung zur Annahme vorgeschlagen. Vicepräsident Eisenstuck, Secretair v. Schröder, - Rothe, die Abgg. Speck, Poppe, Tzschucke, Vogrl, Klien, Braun, Eckhardt, Schönfels, v. Abendroth, Gehe, Fleischer, Clauß, Sörnitz, Lhümer, v. Zezschwitz, Kasten, v. Platzmann, Sachße, Wend, Wehle, Oehmichen, Ludwig, Müller (aus Chemnitz), Mit die Abgg. Baumgarten, Frenzel, Neydel, Oehme, Weisel, Ja: Rahlenbeck, O. Geißler, Püschel, Hensel, Löser, Blüher, Klinger, v. d. Beek, Erchenbrecher, Kokul, Todt, Zani, Graf von Ronnow, Scholze, Breitfeld, Haden, Hauswald, Stockmann, Kleeberg, Siegert, Häntzschel, Mi'ehle, Georgi (aus Mylau), Wieland und Präsident v. Haas«. Nein: Römer, Schwabe, Georgi (aus Zschorlau), v. Lhielau, Zimmermann. Präsident v. Haase: Der Gesetzentwurf ist mit 51 gegen 10 Summen angenommen. — Die Frage bei dem Gesetz nt» würfe unter ll, ist diese: Ertheilt die Kammer diesem Gesetzent würfe mit den dabei beschlossenen Abänderungen ihre Zustim mung? Die Frage wird beim Namensaufruf von sämmtlichen An-- n. iio. 2*
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