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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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System entstanden. Es fanden sich Einzelne und auch Gesell schaften, die kauften solche Güter, und zerschlugen sie mit einem hübschen Gewinn. Dies fand allgemeinen Beifall, und so hat sich das auch bis in unser Land herüber gefunden. In Sachsen sind von jeher die Güter theilbar gewesen, obschon in den Erb- landen ein Theil des Grundstücks, ein Nestgut, dabei bleiben mußte, so konnte es in der Oberlausitz bis auf den letzten Scheffel dismembrirt werden, jedoch mußten vorher die Behörden gefragt werden, denn auch die Steuerbehörde mußte dazu ihre Erlaubniß geben, es ist aber nie in einer solchen Weise ausgeartet, wie dieses gegenwärtig der Fall ist. Daher glaube ich auch, daß dem Uebel auf eine andere Art hätte abgeholfen werden können. als wie es durch dieses Gesetz geschehen soll, denn wenn im Allgemeinen nur gesagt wird, daß ein Gut zum Ausschlachten verkauft werden soll, so wird solches gleich in der ganzen Gemeinde bekannt; so dürfen nur der Käufer und Verkäufer zu einer nachdrücklichen Strafe verurtheilt werden, dann würde sich dieSache bald heben; ebenso, wenn Keiner sein Gut eher dismembriren dürste, bevor er es nicht 6 bis 8 Jahre besessen hätte, und dann in bestimmten Zeitfristen nur immer einen Theil dismembriren könnte, und dann immer wieder einige Jahre zu warten hätte, außer er wollte es an seine Kinder theilwcise ablafsen, wo ihnen Dispensation zu Theil werden müßte. Auf diese Weise würde sich das bald heben, denn diejenigen, welche die Güter zum Ausschlachten aufkaufen, wür den die Lust dazu dann bald verlieren. Man wird mir zwar entgegnen, sie werden sich dessenungeachtet zu helfen wissen, denn sie werden sagen, ich helfe ja nur dem Besitzer, weil er sich nicht selbst zu rathen weiß, der Besitzer verkauft ja das Gut selbst, ob schon das eine Unwahrheit ist; allein es geht unter den von mir angegebenen Umstanden nicht mehr, wie es bisher gegangen ist, denn gekannt sind sie gleich, nun folgt die Strafe, wenn nun der Besitz von sechs bis acht Jahren hinzukommt; und wenn sie immer nur in einigen Jahren wieder einen Theil abtrcnnen dür fen, so würde sich dieSache sehr bald verlieren, und es bliebe dann dem Eigenthümer ganz allein überlassen. Nach dem Gesetz entwurf ist, sowie nach dem Bericht, ein Vater sehr beschränkt, wenn er nur von dem Gute an seinen Sohn abgeben darf; er kann mit dem Grundstücke nicht machen, was er will. Es hat z. B. ein Vater zwei Söhne, aber er ist nicht im Stande, jedem die Hälfte von seinem Grundstück zu geben, denn es ist ihm dies dadurch verboten. Wie harmonirt das mit §. 27 der Verfassungs urkunde, wo uns unbeschränkte Gebahrung mit unserm Eigen- thume zugesichert worden ist; ist dadurch die Freiheit nichtganz zer stört? In unsermNachbarlande aufdenProvinziallandtagen kam derselbeAntragvonderStaatsregierung an die Stände gegen das Dismembriren der Güter zur Vorlage; er wurde aber in allen Provinzen abgeworfen, nur in einer einzigen sprach man sich da für aus. Es ist gesagt worden im Deputarionsberichte, es könnte weniger Zugvieh gehalten werden, wenn di« Güter klei ner würden, es würden besonders weniger Pferde gehalten wer den; aber es wird deshalb an Zugvieh nicht fehlen, es werden mehr kleine Güter mit Kühen bestellt werden. Es ist auch gesagt worden, es würde weit weniger Nutzvieh gehalten werden; allein die kleinen Grundbesitzer müssen auch Kühe haben, und Hunderte bearbeiten ihre Felder mit Kühen; was vor 4V —50 Jahren nicht der Fall war, ist jetzt allgemein. Man bedenke auch, was jetzt in den Städten für Zugvieh gehalten wird, und sollte Krieg eintreten und die Landleute hätten nicht mehr soviel Zugvieh, wie früher, wenn nur dann Alles Vorspann geben muß, was Zugvieh hat, wie es in Oesterreich und Preußen der Fall ist, und wie es nach der Vorlage der Erläuterung zur Ordonnanz sein soll, und hinterdrein würde durch die Staatskasse eine Ausgleichung ge währt, so wird ein Mangel an Zugvieh bei uns nicht eintreten. Es ist von großen Gütern gesagt worden, daß sie die Magazine bilden, ja, das war wohl sonst wahr, aber die größer» Güter ge ben nicht mehr so viel Getraide, da ja immer ein Drittheil oder Viertheil mit Kartoffeln bebaut wird. Ich will nicht erst sagen, was daraus fabricirt wird, kleine Grundbesitzer und besonders nahe bei den Städten, wie viel bauen die nicht Kartoffeln, wenig stens kann ich von der Stadt sagen, in der ich jetzt wohne, daß beinahe alle Städter ihre Winterkartoffeln von solchen kleinen Leuten beziehen. Wir hatten im vorigen Jahre keine schlechte Wintergetraideernte, aber eine schlechte Kartoffelernte,und das ver ursachte die Theurung. Hätten die kleinen Grundbesitzer eine gute Kartoffelernte gehabt, so würde eine solcheTheurung nicht entstan den sein. Es ist von den Städten gesagt worden, ihre Grundstücke sollen walzend bleiben,und die es nicht sind, sollen es werden; warum soll es bei den Dörfern nicht auch bleiben, wie es war? In der Stadt, wo ich jetzt wohne, gibt es Nichts, als walzende Grund stücke, es sind nur ein paar geschlossene Güter dort, da kann man mit dem Eigenthume frei gebühren, wie man will; wie viele Lausende von Grundstücken sind seit 50 Jahren nicht feil gcwor- den, und ich kann wohl sagen, viele Grundstücke sind größer ge worden und andere wieder kleiner. Ich kenne dort Grundstücke, die 20,40,60, 80 Scheffel enthalten, die alle sind so zusammen» gekauft worden, alle sind walzende Grundstücke und jedes ein zelne Grundstück enthält gewöhnlich nur.4Scheffel; daraus ersieht man, daß bei freier Gebahrung mit dem Eigenthum nicht lauter kleine Grundstücke werden. Ich kenne ein Land, wo gar Nichts dismembrirt werden darf, es liegen da 100,000 von Scheffeln Heide. Die Stellen, die angebaut sind, sind dort sehr gut an gebaut, so daß sie nirgends besser getroffen werden können. Die Ursache davon, daß Tausende vonScheffeln liegen bleiben, ist, daß dort gar Nichts dismembrirt werden darf, weder Commun- Grund und Boden, noch sonst ein Grundstück, es gibt dort, das Grundstück sei groß oder klein, nur Majorate. Wenn dismem brirt werden dürfte, könnte ein bedeutender Ertrag stattfinden, aber so bleiben Lausende von Scheffeln wüste liegen, wo sich Tau sende von Menschen nähren könnten. Ich kann daher weder für den Gesetzentwurf, noch für das Deputationsgutachten stimmen. """ Präsident v. Haase: Wünscht noch Jemand an der all gemeinen Debatte Theil zu nehmen, sonst würde der Herr Refe rent in solcher das Wort haben. König!. Commissar v. Funk: Ich erlaube mir dem, was gegen den Gesetzentwurf geäußert worden ist, einige Bemerkungen
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