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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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.entgegenzusetzen. Der geehrte Abg. v. Lhielau hat im Allge meinen den Grundsatz aufgestellt, daß das Bedürfniß den, Maß-' stab abgeben müsse für die Theilbarkeit des Grund und Bodens, Md insoweit Has Bedürfniß diese erheische, könne man derselben nicht entgegentreten. Mein dem kann ich nicht beistimmen. Vielmehr ist vor allen Dingen zu fragen, welchen Zweck man erreichen will durch die Beschränkungen, die man der Theil barkeit des Grund und Bodens'entgegcnstellt. Dieser Zweck ist aber ein doppelter. Theiss soll dadurch darauf, hingewirkt wer den, daß die großem Güter und das Gemisch von Gütern ver schiedener Art^erhalten werden, theils soll verhütet werden, daß nickt übermäßig viel kleine Besitzungen entstehen. Besteht aber unbeschränkte Theilbarkeit des Grund und Bodens, so ist nicht daran zu zweifeln, daß nach und jnach der größere Grund besitz verloren geht. Man kann zwar zugeben, daß ein Lheil der Grundstücke, die abgetrennt werden, an andere Güter über gehen, und daß sonach, wenn sich auf der einen Seite ein Gut ver kleinert, auf der andern Seite ein anderes sich wieder vergrößert. Es bilden aber die Fälle, die hierher zu rechnen sind, nicht einmal die Mehrzahl, und noch weniger sind sie die alleinigen. Sehr oft gehen Grundstücke, die abgetrennt werden, an kleinere Be sitzungen über, zum Theil werden auch kleine Nahrungen neu gegründet. Die Folge davon ist aber nvthwendig diese, daß, während kleine Nahrungen neu entstehen und kleine Grundstücke sich vergrößern, in eben der Maße.größere Güter sich verkleinern. Daß man aber das Abnehmen der größeren Güter nicht wünschen kann, das ist nicht zu bezweifeln. Worauf beruht denn die Wohlfahrt des Landes wesentlicher, als auf der Erhaltung des größeren Grundbesitzes? Würden wir nichts als kleine Besitz ungen haben, so würde di« Folge davon sein, daß der Bauern stand, dieser bewährte, Kern des Volkes, allmälig herabsinken müßte. Will man aber den Zweck, so muß man auch die zweck dienlichen Mittel wollen. Bietet sich daher als alleiniges Mit tel die Beschränkung der Theilbarkeit des Grund und Bodens dar, so muß man dies wählen, wenn auch dem Einzelnen Opfer dadurch auftrlegt werden; denn jeder Staatsbürger muß die Be- 5 schränkungen über sich ergehen lassen, welche das Gemeinwohl „von ihm erheischt. Der geehrte Abgeordnete hat ferner daraufBezug genommen, daß man auf den Grund Rücksicht nehmen, müsse, auf welchem die Zunahme der Dismembrationen in neuerer Zeit beruht, und daß man, wenn diese anderwärts eine Vermehrung derselben her vorgerufen habe, fragen müsse, ob ein ähnlicher Grund auch bei.uns vorliege. Er hat dabei insbesondere darauf hingewieftn, daß in andern Ländern häufig die Erbtheilung zu der Theilung der Grundstücke Veranlassung gebe. Ich erlaube mir dagegen zu bemerken, daß die wirkenden Ursachen wohl verschieden sein mögen. Ich mache aber darauf aufmerksam, daß auch in andern Ländern andere allgemeinere Ursachen, nicht blos die, auf welche der geehrte Abgeordnete hingedeutet hat, die Veranlassung zur übermäßigen Zerstückelung des Grund und Bodens gegeben ha ben. Ich mache darauf aufmerksam, was hierüber in der Bei lage sub (-) zu dem Deputationsberichte der ersten Kammer be ¬ ll. IlO. merklich gemacht ist, und insbesondere darauf, wie die konigl. preußische Staatsregierung, nachdem sie sich veranlaßt gesehen, dem Provinziallandrage der Nheinprovinzen einen Entwurf wegen der Theilbarkeit des Grund und Bodens vorzulegen, ausdrücklich bemerkt hat, daß keineswegs eine besondere Veranlassung vorläge, daß daselbst die Theilung des Grund und Bodens so überhand genommen habe, und daß namentlich auch in ackerbautreibenden Gegenden häufig Theilungen von Gütern vorkämcn. Ich mache darauf aufmerksam, daß in Sachsen die Erfahrung lehrt, wie sehr, obgleich ein Grund der Art, wie vorhin geltend gemacht wurde, nicht vorliegt, wie sehr dessenungeachtet die Dismembration nach und nach überhandgenommen habe. Die Beilage zu den Mo tiven gibt an die Hand, wie sehr sich namentlich in den letzten 10 Jahren die Dismembrationen vermehrt haben. Die Gründe, worauf das beruht, mögen verschieden sein. Aber der wesent lichste Grund ist jedenfalls fortwirkend. Dieser beruht darauf, daß man immer mehr, dem Zeitgciste entsprechend, den Grund und Boden als Waare zu betrachten sich gewöhnt, um daraus Gewinn zu ziehen. Diese Rücksicht kann aber keine Beachtung finden, wenn eine übermäßigeVerkleinerung des Grund undBo- dens dadurch herbeigeführt wird, und man sich überzeugen muß, daß diese von großem Nachtheil ist. Der geehrte Abgeordnete hat ferner die Bemerkung gemacht, man könne nicht annehmen, daß durch die freie Theilbarkeit des Grund und Bodens Verar mung herbeigeführt werden würde. Unmittelbar mag das wohl auch nicht der Fall sein, aber mittelbar insofern gewiß, als sie da zu führt, daß nicht nur größere Güter sich verkleinern, und somit die Wohlhabenheit abnimmt, sondern daß auch eine größere Menge von kleinern Grundstücken entstehen und Hauser ohne allen Grundbesitz erbaut werden, wenn nicht vorgebeugt wird. Es ist nicht zu verkennen, daß, je mehr die Theilbarkeit des Grund und Bodens begünstigt ist, um so mehr davon Gebrauch gemacht wird, und daß in dessen Folge um so mehr auch die kleinen Nah rungen sich mehren; daß aber diese, zumal wenn sie ganz ohne Feldbesitz sind, kein Glück sind, daß die Besitzer solcher Grund stücke für die Communen eher eine Last sind, das ist wohl nicht , zu bezweifeln. "—? Er hat ferner bemerklich gemacht, daß so viele Ausnahmen ? im Gesetze vorkamen, daß dasselbe sich gewissermaßen zu einem Ausnahmegesetz gestalte. Allein, meine Herren, es erschien un bedingt nvthwendig, einen festbestimmten Grundsatz für die Theilbarkeit aufzustcllen, um die Willkür soviel wie möglich zu beseitigen. Wollte man aber auf der einen Seite feste Grund sätze aufstellen und auf der andern Seite dessenungeachtet den verschiedenartigen Ansprüchen begegnen, welche an die Theilbar keit des Grund und Bodens gemacht werden, so müßte man, soweit diese nicht unbeachtet bleiben könnten, Ausnahmen zu lassen. Daß nun aber die ausgestellten Ausnahmen solche sind, die von der Nothwendigkeit geboten werden, läßt sich wohl kaum bezweifeln. Wenn er dabei geäußert hat, es wären die Aus nahmen zum Theil von der Art, daß sie gewissermaßen dem Zwecke, des Gesetzes entgegenliefen, und wenn er dabei namentlich Bezug auf die Fabrikctablissements genommen und 3
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