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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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der kleinsten Parcelle in den Städten nicht ebenso gefährlich; klagt man nicht über die Vermehrung der Bevölkerung in den großen Stävten? nicht in diesen und in den kleinen über Ver mehrung der Arnmth? woherrschtdie meiste Armuth? ich glaube, nicht auf dem Lande, sondern in den Städten. Wenn Sie an nehmen, daß der Verkauf von walzenden Grundstücken unbedingt zu gestatten ist, so ist es doch nicht zu leugnen, daß diese Grund stücke um einen höhern Preis verwerthet werden, als auf dem Lande, und warum soll der ländliche Grundbesitz allein das Opfer bringen für das allgemeine Staatswohl, und seine wohlerworbe nen Ei'genthumsrechte beschränkt sehen, ohne daß dadurch dem Staate ein anderer oder höherer Nutzen erwüchse, als welchen er auch durch ein bloßes Gesetz gegen die spekulative Zerschlagung erzielen würde? Die hohe Staatsregierung sagt selbst, Dis membrationen sind nützlich und nothwendig; sie erklärt dies da durch, daß das ganze Gesetz aus lauter Ausnahmen besteht. Um zu dem Resultate zu gelangen, welches der Hauptzweck des De kretes ist, und welchen ich selbst zu erlangen für nothwendig halte, sind, meiner Ueberzeugung nach, nur nicht gerade die Beschrän kungen der Eigenthümer erforderlich, welche dasDecret verlangt. Zuvörderst erkenne ich die Beschränkung der Rittergüter, nur so weit veräußern zu dürfen, als der Census erhalten wird, so wenig als nöthig an, als ich die in §. 4 vorgeschriebene für erforderlich erachte; oder ist sie einmal nöthig, so mußte man weiter gehen, als das Decret, und streng den Grundsatz verfolgen, daß über haupt eine Verkleinerung der bestehenden Complexe picht zulässig sei. Ist nämlich der kleine Grundbesitz, welcher eine Familie nicht zn ernähren vermag, eine Calamitär für das Land, dann ist auch die Begründung eines Grundbesitzes von 100 Quadratruthen ferner nicht als zulässig zu erachten, denn er ist nicht im Stande, einer Familie den Unterhalt zu gewähren. Wollen Sie einmal in dieser Hinsicht Beschränkungen eintreten lassen, dann müssen Sie weiter gehen, Sie müssen erklären, es kann keine Nahrung veräußert werden, wenn sie nicht eine Familie ernährt; Sie müssen erörtern lassen, von wieviel Scheffel Landes eine Familie ernährt werden könne, und unter dieser.Scheffelzahl kann nicht abgetrennt werden, um neue Nahrungen anzulegen. Der Herr Regierungscommiffar meint freilich, Fabriketabliffemcnts müß ten gestattet und die Folgen davon getragen werden. Nun, meine Herren, wenn wir die Folgen der Fabriken tragen, so können wir auch die Folgen der übrigen Parcellirungen tragen; denn die Folgen der Fabriketablissements dürsten leicht trauriger werden können, als die Folgen von Abtrennungen für das landwirth- schaftliche Gewerbe. Ferner muß ich bemerken, daß die Erhaltung größerer Güter und des Gemisches von größeren und kleineren Gütern, welches jetzt existirt, schon durch das Interesse der Be sitzer mehr oder minder, bedingt wird; denn es find mit diesen Gü tern mehrfache politische Rechte verknüpft. Schon deshalb wer den die Rittergüter und Bauergüter unter den Census an und für sich nicht leicht heruntergebracht werden; denn früher oder später wird der Werth dieser Güter unbedingt durch das Verlangen er höhet, Güter zu kaufen, welche das Recht geben, Sitz in der Kammer zu haben. Ferner schützen dagegen die Rechte der hypo- II. 110. thekarischen Gläubiger, namentlich wenn die Regierung selbst keine Abtrennungen gestattet, wo annoch Forderungen des Staats auf den Grundstücken haften, wie z. B. für die Landremenbank. Der königl. Herr Commissar hat angeführt, daß in den Rhein provinzen keine besondere Veranlassung vorgelegen habe und doch Parcellirung eingetreten sei. Ich muß bemerken, in den Rhein provinzen findet dasselbe Verhältnis! statt, wie im Elsaß, sie ha ben das französische Recht Und dies bestimmt, daß jeder Erbe das Recht hat, einen Lheil des Grund und Bodens zu fordern, und daraus ist auch im Elsaß die Zersplitterung des Grund und Bo dens hervorgegangen. Ich behaupte, meine Herren, daß durch eine allzu große Erschwerung der Lheilbarkeit des Grund und Bodens die Proletarier mehr vermehrt werden, als durch eine all zu große Freiheit darin; denn die Gemeinden sind genöthigt, den Armen Obdach zu verschaffen, und es dürfte auch kostbarer sein, die ärmere Classe in Gemeindehäusern unterzubringen, als ihnen die Mittel zu geben, sich selbst eine Wohnung zu verschaffen. Ich schließe damit, meine Herren, daß ich mich dahin ausspreche: Es ist absolut nothwendig, eine Beschränkung der Dispositions freiheit der Grundeigenlhümer eintreten zu lassen, um die Zer schlagung des Grundbesitzes aus bloßer augenblicklicher Spekula tion zu verhüten, daß ich aber glaube, es bedürfe dazu nicht eines solchen Gesetzes, sondern nur einer allgemeinen Bestimmung. Ich, halte den Wunsch;, Grundbesitz und eignen Heerd zu erwerben, für ein glückliches Streben des Volkes; ich be merke nur noch, daß, wenn die ärmere Classe keinen Grund und Boden auf dem platten Lande findet, sie sich nach den Städten wendet, wo die Erwerbung des Grundeigenthums an diese Beschränkungen nicht gebunden ist, wodurch die Verarmung der kleinen Städte, über welche jetzt schon geklagt wird, nur noch vermehrt werden dürfte, wenn auch der Werth des Grund und Bodens augenblicklich für die städtischen Grund stücke steigen muß. Ob mein Antrag ganz umfassend genug sein mag, will ich nicht behaupten; mir kommt es daher auf die Er haltung der Worte nicht an, sondern nur auf Erreichung des Zweckes. Vielleicht könnte er der Deputation zur Begutachtung und Verbesserung übergeben werden. Sollte mein Antrag keine Annahme finden, so würde ich gegen das Gesetz stimmen. Abg.v.d. Planitz: Es scheint, daß der Antrag, den der Abg. v. Lhielau gestellt hat, für das gegenwärtige Bedürfniß ausreiche, und daß es vielleicht der Beschränkung, welche der Gesetzentwurf enthält, nicht bedürfen würde. Da jener eine so zahlreiche Unterstützung gefunden hat, glaube ich annehmen zu können, daß die Majorität der Kammer diese Ansicht theilt. So sehr ich nun auch von der Idee, von welcher der Abg. v. Lhielau ausgegangen ist, durchdrungen bin , daß man so viel wie möglich jede Beschränkung hinsichtlich der freien Benutzung des Grund und Bodens vermeiden möge, so wenig wünsche ich, daß jetzt die Kammer sich für die Annahme dieses Antrags ausspräche, die die Ablehnung des ganzen Gesetzes zur Folge haben würde. Ich halte die Frage, deren Lösung uns jetzt aufgegeben ist, für zu wichtig, um eine solche zu übereilen. Ich habe mich gefreut, daß der Herr Antragsteller selbst wünscht, daß sein Antrag noch S*
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