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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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in den Erblanden, wie der Bericht anführt, Gesetze gegen Dis membrationen schon von längerer Zeit her bestehen. Allerdings ist in der Oberlausitz durch das Ferdinand'sche Privilegium, wel ches in dem nächsten Jahre seine 300jährige Jubelfeier begeht, vollständige Dismembrationsfreiheit ausgesprochen. Sollen wir dieses Ferdinandeum in den Erblanden aufnehmen, oder soll die Oberlausitz die bisher für Sachsen bestehenden Gesetze an nehmen, oder soll eine neue Gesetzgebung, wie sie das Gesetz ent hält und die Deputation berathen hat, eintreten ? Ich glaube, das Letzte wird das Beste sein, und man kann es auch nicht füg lich umgehen in dem jetzigen Zeitpunkte, wo die Einführung der neuen Grundsteuer und der Hypothekenordnung bevorsteht, und beide mit den Dismembrationen in Wechselwirkung stehen. Ich wünsche, daß man, wenn die allgemeine Berathung beschlossen worden ist, zur speciellen Berathung übergehe, ohne der Depu tation den Bericht zur anderweiten Berathung zu überlassen. Abg. v. Zez schwitz: Ich hatte mir vorgenommen, erst bei den einzelnen §Z. zu sprechen. Bei dem Gange aber, wel chen die Berathung durch den Antrag des Herrn Abg. v. Thie- lau genommen hat, erlaube ich mir, einige Worte über den vor liegenden Gesetzentwurf im Allgemeinen zu sagen. Was den ersten Lheil des Gesetzentwurfs betrifft, so werde ich im Haupt werk mit der geehrten Deputation stimmen, nämlich für die Be schränkung, daß von geschlossenen Grundstücken, rktterschaftlkchcn sowohl als bäuerlichen, künftig auf einmal odcrnach und nach nur sovköl abgetrennt werden dürfe, daß zwei Drittheile der auf deren Grund und Boden, ausschließlich der Gebäude, bei Er lassung des gegenwärtigen Gesetzes haftenden Steuereinheiten bei dem Stammgute verbleiben. Ich möchte aber auch wün schen, daß hinsichtlich des sonach abtrennbaren einen Drittheils die Bestimmung getroffen werde, daß es nicht in allzu kleine Parcel len zerschlagen werden dürfe. In der Nähe einer meiner Besitzungen in einem Nachbardorfe' liegt ein kleines Rittergut, welches längere Zeit selbstständig bewirthschaftet war. Der Besitzer, ein Kaufmann, welcher in einer benachbarten Stadt wohnte, fand jedoch, daß er sich der Wirthschaft nicht ge nug widmen könne und einen höhern Ertrag erzielen würde, wenn er das Gut in kleinen Parcellen veräußerte. Nach und nach war das Rittergut in lauter kleine Parcellen von circa H Morgen und darunter dismembrirt, und es entstanden so viel Häuser, daß fast das ganze Areal des in Rede stehenden Ritter guts mit Häusern bedeckt war. Nach Verlauf von einigen Jah ren konnten sich die Acquirenten nicht mehr ernähren. Es waren meist junge Leute, welche heirathe'n und eine häuslicheNiederlassung gründen wollten. Statt, daß solche junge Leute sich sonst als Knechte vermietheten oderLehrlingewurden, hatte es etwas Reizen des für sie, auf eine schnelleund anscheinend leichte Art zu einer ver meintlichen Selbstständigkeitund Unabhängigkeit zu gelangen, in dem sie mit geringerAnzahlung undeinem gewissen aufgelegten Erb- zins ein kleines Stück Land acquirirten und sich eine Hütte erbauten. Es entstanden zahlreiche Familien, und cs zeigte sich bald, daß es größtentheils Bettler waren und leider zum Lheil sogar Diebe daraus wurden. Die benachbarten Waldungen waren Einfäl len von 20 bis 30 Menschen aus dieser Colonie ausgesetzt. Na mentlich die Bauern, welche keine bewaffneten Förster haben, mußten ihre Forsten durch dieses Gesindel ausplündern sehen, ebenso ihre Kraut - und Kartoffelfelder. Wenn diese Leute vor die Behörde geführt wurden, sagten sie: Wir haben kein Holz, auch kein Geld, um uns Holz zu kaufen, wir können doch nicht erfrieren, — und: Wir haben nicht Feld genug, um hinläng lich Kartoffeln für unfern Bedarf zu erbauen, wir können doch Nicht verhungern, wir müssen sehen, wo wir unsere Bedürfnisse herkriegen! — Es war und ist dies- in der Lhat ein schreck licher Zustand für die Nachbarn. Hätte die gesetzliche Schranke bestanden, welche die geehrte Deputation hier vorschlägt, daß nur ein Dritth eil von einem geschlossenen Gut dismembrirt wer den könne, so wäre das Uebel nicht so groß geworden, und hätte überdies eine gesetzliche Schranke bestanden, daß das abzu trennende ein Dritthcil nicht in ganz kleinen Parcellen vertheilt werden dürfe, so hätte eine so große Uebcrvölkerung und Verarmung entstehen können. Ich behalte mir vor, bei dem zweiten Abschnitte einen Antrag in letzterer Hinsicht zu stellen, weil ich die Nachtheile von zu kleinen Parcellen vor Augen gese hen und erfahren habe. Was den v. Thielau'schen Antrag be trifft, so scheint er mir nicht hinlängliche Garantie gegen die soeben geschilderten Uebel zu gewähren. Es ist schon von dem Herrn Referenten bemerkt worden, daß die Kriterien: „Spccula- tion" und das: „auf einmal" und: „nach einem vor bedachten Plane Parcelliren" in einzelnen Fällen schwer zu ermitteln und zu entscheiden sein, auch ungemein leicht sich umgehen lassen würde, namentlich was das „auf einmal" und „nach einem vorbedachten Plane" Dismembriren betrifft. Ich glaube, daß das Uebei Handnehmen des Dismembrirens in ganz kleinenParcellendieUebervölkerung begünstigt und dieVer- armung befördert. Der Herr Vicepräsident hat eine Petition aus Annaberg eingebracht, daß das Heirathen der Gesellen beschränkt werde. Diese Petition scheint in Bezug auf die Städte einen ähnlichen Zweck zu verfolgen, wie der Wunsch der Be schränkung des Dismembrirens in Bezug auf das platte Land. Es hat etwas ungemein Anlockendes, wenn ein junger Mann von 20 Jahren eine Parcelle erlangt, heirathet und denkt, daß er nun sein eigener Herr sei, daß er nach seinem Belieben arbei ten oder Nicht arbeiten könne, was nicht in seiner Willkür steht, wenn er Lehrling oder Knecht ist. Wohl aber findet diese Willkür statt, wenn er sich auf die Weberei wirft, und eine Parcelle acqui- rirt. Aber wenn die Weberei durch ungünstige Handelscon- juncturen stockt und der Feldbcsitz nicht zum Bedarf hinreicht, so tritt ein jammervoller, elender Zustand ein. Abg. Georgi (aus Mylau): Ich habe weder die Absicht noch die Befähigung, auf eine tiefere Erörterung des uns heute vorliegenden, die vielseitigsten Gesichtspunkte darbictenden We- rathungsgegenstandes einzugehen, habe aber ddch nicht anstehen wollen, in wenig Worten zu erklären, daß auch ich großes Be denken trage, dem Gesetzentwurf, selbst mit den Beschränkungen, welche die geehrte Deputation bevorwortet hat, beizutreten. Ich besorge sehr, daß man zu Beseitigung eines einzelnen vielleicht
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