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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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vorübergehenden Uebelstandes zu einem Mittel greift, in dessen Ausführung noch weit tiefere Uebelstände liegen. Ich kann nicht mit Allem, was der Abg. v. Thielau zur Motkvirung seines ablehnenden Votums gesagt hat, übereinstimmen, ich kann auch für seinen Antrag, wie er gestellt ist, nicht stimmen, muß aber be kennen, daß der geehrte Abgeordnete sehr viel Wahres und Tref fendes gesagt hat, und ich jedenfalls mit ihm darin einverstanden bin, daß der vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen sein möchte. Man erklärt sich gegen die Erleichterung der Dismembrationen, hauptsächlich deshalb, weil man glaubt, kleinere Güter seien we niger gut zu bewirthschaften, weil man ferner annimmt, durch leichtere Theilung von Grund und Boden vermehre sich die Be völkerung zu schnell. Was den ersten Grund anlangt, so haben sich Sachverständige dahin ausgesprochen, daß bis zu einem ge wissen Grade gerade die mindere Größe der Güter eine bessere Bewirthschastung erleichtere, und ich glaube nicht, daß wir in Sachsen in dieser Beziehung schon auf einen Punkt gekommen sind, der es nöthig mache, die Dismembrationen im Allgemeinen wesentlich zu erschweren. Die Zunahme der Bevölkerung scheint eher durch die Cvncentration der Güter begünstigt zu werden. In dem Deputationsgutachten der ersten Kammer ist in Bezug auf England nachgewiesen, daß dort, wo seit längerer Zeit auf Concentrirung des Grundbesitzes hingearbeitet worden ist, djeBe- völkerung weit mehr zugenommen hat, als in Frankreich, wo man das umgekehrte System befolgt Hai. Verhindert man durch Er schwerung der Dismembrationen demnach die Zunahme der Be völkerung im Allgemeinen nicht, so befördert man dagegen die Zunahme eines Theiles der Bevölkerung, die ich am meisten fürchte, der Besitzlosen, die gar kein Eigenthum sich erwerben können. Der Abg. v. Thielau hat sehr wahr bemerkt, die ar beitende Classe bei uns bestrebe sich, im Allgemeinen noch sich ein Dach zu erwerben, sich gleichsam in ein Häuschen hinein zu arbei ten, und es ist gewiß, daß diejenigen, welche nach dem Zwecke streben, sich ein eigenes Besitzthum zu erwerben, für die übrigen Elasten weniger gefährlich sind, als die ganz Besitzlosen. Wol len wir also die Dismembrationen, die Anlegung neuer Nahrun gen, erschweren, wie es der Gesetzentwurf will, so werden wir die sem Streben entgegentreten, und damit für unsere socialen Ver hältnisse früher oderfpäter die nachtheiligsten Folgen herbeiziehen. Die Deputation hat sich gegen den zweiten Theil des Gesetzes erklärt. Sie will, und ich bin mit ihr darin ganz einverstanden, das Anlegen neuer Nahrungen nicht beschränkt wissen, und den noch bevorwortet sie die Beschränkung der Dismembrationen. Das Eine scheint aber dem Andern zu widerstreben. Man will gestatten, daß die Leute sich ein Haus bauen, will ihnen aber er schweren, daß sie sich von einem größern Gute ein Stück Feld nach und nach dazu erwerben. Es läßt sich dieses nach meiner Ansicht nicht vereinigen. Ich werde jedenfalls gegen den Ge setzentwurf stimmen. Abg. Scholze: Der Herr Commissar hat bemerkt, daß der Bauernstand um so ärmer werden würde, wenn die Dismem brationen ohne alle Beschränkungen vor sich gingen. Darauf erwiedere ich, das sicherste und beste Mittel gegen überhand nehmende Dismembrationen liegt einzig und allein schon in dem Bauernstände selbst; denn ist Jemand gegen das Ausschlachten der Güter, so ist cs der Bauernstand selbst. Es sind aber doch quch einzelne räudige Schafe darunter. Aber unter 100 Bauer gutsbesitzern werden Sie nicht 10 treffen, welche ihre Güter dazu hergeben; aber,es ist das schon schlimm genug, daß sich Einzelne darunter finden. Aus dem Anträge des Abg. v. Thielau geht hervor, daß keine unbeschränkten Dismembrationen stattfinden ftllen. Sie sollen nur so viel wie möglich erschwert werden,- noch mehr, als das Gesetz vorschreibt. Wenn das Gesetz an genommen würde, so werden Sie in kurzer Zeit eine ungeheure Menge von Dismembrationen zu Stande bringen. Denn nach dem Gesetzentwurf kann von großen Gütern ja ziemlich di« Hälfte abgetrennt werden. Der ordentliche Bauer wird zwar das Seine nicht hergeben; aber es wird die Aufforderung häufig ergehen, daß sie einen Theil hergeben sollen, und solche werden sich finden und über solche wird's hergehen. Wegen des Census habe ich keine Sorge. Im Bauernstände werden Güter genug bleiben, die den Census haben werden; denn wenn Einer verkauft, so kauft ein Anderer wieder dazu. Es ist von dem Herrn Come missar gesagt worden, daß in der Lausitz nicht soviel hätte dismem- brirt werden dürfen, sondern es hätte müssen ein Restgut bleiben, der Spannung wegen. Ich kenne aber sehr viele Güter, die vor meiner Zeit schon dismembrirt worden sind, wo kein Restgut ge blieben ist. Ich kenne solche dismembrirte Güter in vielen Dorfschaften. Sie haben den ganzen Krieg mitmachen müssen, Alle mußten für Einen und Einer für Alle stehen; mußte Spann vieh gekauft werden, so mußten sie Alle dazu geben, ging Etwas verloren, so ging es Allen verloren. Diese Parcellirung lasse ich mir gefallen. Ein Restgut ist ein Strafgut; der Besitzer ist nur Sclave der Andern. Fährt er in Kriegszeiten zum Hofe hinaus und Pferd und Wagen gehen verloren, so heißt es, hättest Du dir es nicht nehmen lassen, wir geben Dir Nichts zu Hülfe. Wenn solche Gesetze in der Oberlausitz existirten, so könnte ich es nur be dauern; aber ich weiß, daß für diesen'Fall keines existirt. Das lasse ich mir gefallen, was über die Erläuterung der Ordonnanz gesagt ist, daß aller Acker und Wiese die Spannung besorgen soll, das ist ein Vorschlag, den Jeder wünschen muß. Der Refe rent Schröder meinte, es würde Nichts helfen, wenn man auch 6 — 8 Jahre bestimmte, ehe verkauft werden dürfe. Ich habe das schon in meiner frühem Rede bemerkt, daß man mir das einwenden würde. Ich habe aber dort gesagt, wenn das Aus schlachten bei Strafe verboten würde und 6 bis Ljähriger Besitz dazu käme und dann immer nur theilweise Abtrennungen erlaubt wären, so würde es sich von selbst verlieren; ich glaube, daß dieses zur Widerlegung hinreichend sein wird. Abg. Speck: Ich habe den Antrag des Abg. v. Thielau nicht unterstützt, und muß versichern, daß ich der Ansicht der ver ehrten Deputation ganz beitrcte. Keineswegs ist mein Wille» der Zerstückelung ganzer Güter das Wm t reden zu wollen. Sollte aber der Antrag des Abg. v. Thielau durchgehen, so würde künf tig der Parcellirung großer Baucrgrundstücke, besonders wenn Parcellrn von dem Stammgut weit entfernt liegen, ein großer
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