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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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des Abg. v. Thielau. Wenn alle und jede Spekulation mit dem Eigenthume aufhören soll, meine ich, ist es eine sehr große Be schränkung des Eigenthums. Demnach, meine Herren! werden Sie erkennen, daß, wenn Sie den Antrag genauer prüfen, er zwar denselben Zweck verfolge, den der Entwurf und das Depu tationsgutachten vor Augen hat, der Bedenken gegen ihn aber manche sind, in Hinsicht deren ich mich, um nicht in Wiederho lungen zu verfallen, auf das beziehe, was vorhin der Herr Refe rent hervorgehoben hat. Abg. v. Lhielau: Der Abg. hat in meinen Antrag hin eingelegt, was ich nicht darin finden kaun. Er hat gesagt, es beruhe Alles auf reiner Willkür. Ich habe in demselben von einer systematischen Zerschlagung gesprochen; ich habe in demsel ben verlangt, daß bei den anzustellenden Erörterungen die Ge meinden und die Herrschaften mit ihrem Gutachten zu hören seien, weil die am besten wissen, ob ein Bedürfniß oder eine Speculation zu Grunde liege. Keine gerechte und billige Spe kulation des Besitzers wird dadurch ausgeschlossen oder durch meinen Antrag verhindert werden. Jeder soll nach seinem Be- dürfniß parcelliren, aber nicht das ganze Grundstück in kleine Parcellen zerschlagen. Abg. Haden: Auch ich beabsichtigte beim Anfänge der Debatte mir das Wort zu erbitten, da aber der Abg. v. Thielau den Gegenstand gründlich auseinandergesetzt hat, so bleibt mir nur eine kleine Nachlese übrig. Ich halte nämlich dafür, dass der Gesetzentwurf aus einer zu ängstlichen Besorgniß entsprun gen ist. Man glaubt, weil in neuerer Zeit aus Speculation sich einige Dismembrationen bis auf das gesetzliche Minimum zugetragen haben, sei das Staatsinteresse dadurch gleichsam ge fährdet. Wenn ich nun auch diesen Speculationen nicht das Wort rede — auch ich bin ein Feind derselben — so glaube ich doch bestimmt, und die Erfahrung lehrt, daß wenn in einem Dorfe nach Berhältniß seiner Größe ein oder zwei Bauerngüter zerschlagen worden sind, alle und jede Speculation aufhört; denn der Bedarf ist gedeckt, und es ist an ein ferneres Speculiren nicht mehr zu denken. Deshalb betrachte ich diese Dismembrationen nur als eine Folge der immer mehr steigenden Bevölkerung. Man wendet ein, es sollen Proletarier daraus entstehen. Ich möchte mir aber die Frage an den königl. Herrn Commissar er lauben, ob derselbe mir Auskunft darüber ertheilen könnte, wie viel Güter weniger in Concurs gerathen sind, seitdem die Dis membrationen häufiger stattfinden. Ich kann also diese Be hauptung auch nicht gelten lassen, muß vielmehr dem beistimmen, was der Abg.v.Lhielau darüber sagt, daß der sächsische Bauern stand gewiß sehr an seiner Scholle hangt, und dem hinzufügen, daß derselbe viel moralisches Gefühl hat, und er dadurch abgc- halten wird, speculative Dismembrationen zu begünstigen; denn mir sind Fälle vorgekommen, daß Güterkäufe deshalb rückgängig gemacht worden sind, weil sie haben zerschlagen werden sollen, und noch jetzt sind Processe deshalb anhängig, weil die Verkäufer nach abgeschlossenem Kaufe nicht in die Dismembrationen wil ligten. Hat man auf die Gemeindeleistungen Bezug genom men, so bemerke ich, daß nach Einführung des Grundsteuerge ¬ setzes die Aufbringung der Gemeindeleistungen sich im Wesent lichen ändern wird. Das Hufensystem hört auf, und Alles wird nach Steuereinheiten aufgebracht werden müssen, ebenso wohl in Kriegs - als Friedenszeiten. Ueberhaupt nehme ich in dieser Beziehung auf den Krieg gar keine Rücksicht, weil er nur als ein krankhafter Zustand des Staates zu betrachten ist, und alle Mitglieder desselben verbunden sind, die drückenden Lasten, welche dadurch herbeigeführt werden, gemeinschaftlich zu tragen. Sie können dem größeren Grundstücksbesitzer nicht zumuthen, daß er den Hofbauer für den Staat abgeben soll. Man wird Pferde nehmen müssen, wo man sie findet, aber nicht nur die von den Bauern. Da ich nun in einer solchen Beschränkung, wie sie der Gesetzentwurf und das Deputationsgutachten Vorschlägen, die freie Gebahrung mit dem Grundeigenthum zu sehr verhindert sehe, so kann ich mich auch nur dahin aussprechen, daß ich gegen den Gesetzentwurf ebensowohl als gegen das Deputationsgutach ten stimmen und mich dem Anträge des Abg. v. Thielau an schließen werde. - Abg. Todt: Da sich so verschiedene Ansichten über diesen Punkt kund gegeben haben, so halte ich cs fürPflicht, meine künf tige Abstimmung gleichfalls zu motiviren. Es sind Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben worden. Die Deputation hat sie nicht verkannt. Sie sind theils im Bericht, theils schon durch einzelne Mitglieder ausgesprochen worden. Bei mir, ich kann es nicht leugnen, haben sich die Bedenken, die ich schon bei dm Berathungen der Deputation hegte, durch die heutige Discussion eher vermehrt, als vermindert. Mein hauptsächlichstes Bedenken gegen den Gesetzentwurf war und ist die durch ihn herbeigeführte allzu große Beschränkung des Eigenthums. Ich will nicht leugnen, daß es Ursachen geben kann, weshalb eine Beschränkung des Eigenthums auszusprechen ist, und eine solche Ursache ist jetzt vorhanden in dem zeither üblich gewordenen sogenannten Aus schlachten der Güter. Dies ist auch der Grund gewesen, weshalb die Deputation dem Gesetzentwurf beigestimmt hat. Wenn man aber auf der einen Seite sich aus einer solchen Ursache zu einer Beschränkung des Eigenthums entschließt, so sollte man auf der andern Seite'auch diese Beschränkung nicht über die Nothwendigkeit hinaus ausdehnen, so sollte man, meine ich, die Beschränkung des Eigenthums nicht länger aussprechen, als unbedingt erforderlich ist. Dieses führt mich zu der Ansicht, welche ich schon bei der Berathung in der Deputation geltend gemacht habe, wiewohl ohne Erfolg. Nach meiner Ansicht nämlich kann das Gesetz nur dann Annahme finden, wenn es nur auf einen bestimmten Zeit raum angenommen wird. Den Gesetzentwurf auf ewige Zeiten anzunehmen, scheint auch mir bedenklich. Ich habe diesen Vor schlag in der Deputation angeregt. Es geschah in der vorläufigen Discussion darüber. Damals wurde die Frage nicht erledigt, die Beschlußfassung vertagt bis zumSchlusse, zufälligerweise konnte ich aber lder Schlußberathung nicht beiwohnen, so ist es daher freilich gekommen, daß man diese von mir angeregte Frage über ging. Eben deshalb nun, und weil ich von der Ansicht ausgehe, daß, wenn eine nur vorübergehende Ursache eine Beschränkung des Eigenthums nothwendig macht, diese Beschränkung nicht
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