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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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zur speciellen Berathung zu gehören, bis wohin auch der Abge ordnete denselben verschoben hat. Abg. Zani: Wenn die Absicht des Gesetzes blos dahin geht, das sogenannte Ausschlachten der Güter zu verhindern, so könnte dieses durch eine allgemeine Fassung in folgender Weise getroffen werden. Die Dismembration eines geschlossenen Gu tes ist blos insoweit erlaubt, als dessen Fortbestehen in seiner bis herigen Kategorie und die Leistung der darauf haftenden Verbind lichkeiten nicht gefährdet wird. Wenn Sie diesen Satz annäh- rnen, so wäre es nicht mehr möglich, ein Bauergut oder Ritter gut ganz zu zerschlagen, sondern es müssen immer soviel Grund stücke dabei bleiben, daß es seinen Verbindlichkeiten gegen den Staat iund gegen Einzelne genügen könnte. Ich lege darauf nur insofern Werth, als sich dabei die eigentliche Absicht des Ge setzes mehr iu uucs Herausstellen würde. Präsident v. Haase: Will der Abgeordnete einen solchen Antrag stellen? Abg. Iani: Es ist dies meine Absicht. Präsident v. Haase: Wenn der An trüg unterstützt wird, so dürste er zur Fortsetzung der allgemeinen Berathung führen, wozu jedoch die Zeit heut nicht ausreicht. Der Abg.Jani hat einen Antrag eingegeben des Inhalts: „Die Dismembration eines geschlossenen Gutes ist- blos insoweit »er stattet, als dadurch dessen Fortbestehen in seiner bisherigen Kategorie und die Leistung der darauf haftenden Schuldigkeiten nicht gefährdet wird." Es ist die Absicht des Herrn Antragstellers, daß dieser Satz an die Stelle des ganzen Gesetzes treten solle. Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird nur von den Abgg. Baumgarten und Jani, -also nicht ausreichend unterstützt. Königl. Commissar v. Funk: Noch einige kurze Be merkungen muß ich mir erlauben auf das, was von mehren Ab geordneten gesagt worden ist. Es ist von mehren Seiten darauf Bezug genommen worden, daß der Uebelstand, welcher das Ge setz veranlaßt habe, nur als ein vorübergehender anzusehen sei. Daran möchte ich sehr zweifeln. Mag auch die letzte Zeit Antheil daran haben, daß die Dismembrationen zugenommen haben, und mag dies auch namentlich mit den Speculationsdismembra- tt'onen der Fall sein, so sind diese es doch nicht allein, welchen man entgegentreten will. Die Erfahrung lehrt, daß die Dis membrationen sich überhaupt sehr vermehrt haben, und zwar in zunehmender Maße. Es ist ferner darauf Bezug genommen worden, daß kleine Güter sich besser bewirthschasten lassen, als größere. Dies läßt sich aber nur vom Gartenbau annehmen. Es ist behauptet worden, Besitzer kleiner Besitzungen wären weniger gefährlich, als Besitzlose. Dem muß ich entgegnen, daß vielmehr nicht selten der Fall vorkommt, daß Leute, welche, ohne die nöthigen Mittel zu besitzen, sich verleiten lassen, sich einen kleinen Besitz zu verschaffen, und Schulden zu contrahiren genö- thigt sind, die Besitzung nicht behaupten können und so den Ge meinden zur Last fallen. Es ist gesagt worden, es müssen die nöthigen Wohnungen geschafft werden. Wo aber das Bedürf- niß es erheischt, werden auch größere Besitzungen entstehen, wie das Gesetz sie voraussetzt. Bei Unbemittelten kann Nichts daran gelegen sein, daß sie Häuser bauen; sie verarmen um so leichter. Es ist darauf hingewiesen worden, daß die Speculation sich ver mindert habe. Mein nicht nur kann ich dies nicht zugeben, es sind auch nach den Notizen, welche vorliegen, der Besitzungen viele allmälig verkleinert worden und selbst auf das gesetzliche Minimum herabgekommen, und die Dismembrationen nicht nur von Speculanten, sondern auch von den Besitzern der Güter aus gegangen. Wenn dann noch bemerkt worden ist, daß darauf, ob die Spannungen fernerhin erhalten werden können, keine Rücksicht zu nehmen sei, so muß ich dagegen bemerken, daß die Rücksicht, welche man genommen hat, vielmehr hauptsächlich darauf beruht, daß es räthlich sei, die größeren Güter zu erhal ten, um die Wohlhabenheit zu wahren und die kleinen Besitzun gen nicht übermäßig sich vermehren zu lassen. Es ist zuletzt be merkt worden, es würde zweckmäßig sein, die Kategorien von Gütern zum Anhalten zu nehmen, und Dismembrationen nur geschehen zu lassen, insoweit sie damit vereinbar seien. Gegen diesen Vorschlag ist aber zu erinnern, daß eine diesfallsige Fest stellung sehr schwierig sein, und in den einzelnen Fällen eine ge wisse Willkür sich nicht ausschließen lassen würde. Eine feste Bestimmung scheint aber eben deshalb jedenfalls wünschenswerth zu sein. Im Allgemeinen mache ich darauf aufmerksam/ daß, wenn man das jetzige Gesetz nicht annimmt, die Frage entsteht: Was soll werden? Die altere Gesetzgebung ist, wie sich gezeigt hat, in jeder Beziehung mangelhaft. Wenn man aber sogar völlige Freiheit gestatten wollte, so würde die Folge um so ver derblicher sein, da dies um so mehr zu Dismembrationen verlei ten würde. Präsident v. Haase: Es bleibt nunmehr nur noch der angekündigte Antrag des Abg. v. d. Planitz übrig. Der An trag des Abg. v. d. Planitz ging dahin, daß der Antrag des Abg. v. Lhielau an die Deputation zurückgegeben werde, damit diese ihr Gutachten darüber fannoch abgebe. Wenn der Abg. v. d. Planitz noch gegenwärtig wäre, würde ich denselben fragen: ob er, nachdem der Referent und der Vorstand der Deputation er klärt haben, daß der Inhalt des Antrags des Abg. v. Lhielau bereits bei der Deputation zur Sprache gekommen, dieselbe aber in dem Resultate sich vereiniget, der Kammer einen solchen Vor schlag nicht zu machen, unter diesen Umständen seinen angekün digten Antrag aufgeben wolle. Indessen da der geehrte Abgeord nete sich entfernt hat, so scheint mir der Antrag von ihm aufge geben zu sein. Den Antrag des Abg. v. Lhielau aber selbst an langend , so halte ich dafür, ist er auch geeignet, bei der speciellen Berathung zur Amendirung des Entwurfs benutzt zu werden, so daß es unnöthig ist, ihn der Deputation zu weiterer Prüfung zu übergeben. Abg. Georgi (aus Mylau) Eine Abstimmung über den Antrag des Abg. v. d. Planitz dürfte vielleicht nicht nothwendig sein, da er noch nicht unterstützt worden ist? Präsident v. Haase: Ich bin damit einverstanden. ReferentSecretairv. Schröder: Der Abg. v. d. Planitz hat auf die Abstimmung über seinen Antrag stillschweigend ver-
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