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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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zichtet. Er behielt sich vor, ihn einzugeben, hat es aber, nach dem er einige Entgegnungen von mir und anderen Abgeordneten erhalten hatte, nicht gcthan, also darauf verzichtet. Die Dis kussion hat gezeigt , auf welchem Standpunkte sich die Deputa tion befindet. Mehre Sprecher haben behauptet, daß sie eine zu große Zahl von Beschränkungen vorgeschlagen habe, von einer andern Seite aber ist bemerkt worden, daß sie zu» wenig Be schränkungen nachlassen wolle. Das ist ein Beweis, daß sich die Deputation auf der richtigen Mitte befindet. Einzelne Aeußerungen zu Anfang der Debatte, namentlich des Abg. v. Lhielau schienen mehr auf den Gesetzentwurf zu gehen, als gegen das Deputationsgutachten gerichtet zu sein. Der Abg. v. Thie- lau sprach davon, daß die großem Grundstücke mehr bevorzugt werden müßten bei den Dismembrationen, als die kleineren. Das hat die Deputation auch berücksichtigt, indem sie die Ab trennung relativzu einem Drittel bestimmt hat, und ein Drit tel bei einem großen Grundstück ist natürlich viel größer, als bei einem kleinern. Deshalb hat die Deputation eben eine solche Bestimmung gewählt, um jedes Grundstück gleichmäßig zu tref fen. Er hat von politischen und staatsrechtlichen Gründen ge sprochen, die den Vorschlägen unterliegen sollen, allein auch diese Bemerkung kann nicht gegen die Deputation gerichtet ge wesen sein; denn der Abgeordnete bezog sich auf den Census, der zum Eintritt in die Ständeversammlung berechtigt, während die Deputation in ihrem Berichte vorgeschlagen hat, von einer derartigen Beschränkung nach dem Census abzusehen. Inso fern stimmt er mit der Deputation überein. Dann wurde gegen den Vorschlag der Deputation bemerkt, was werden solle, wenn alle Grundstücke bis auf das Minimum herunter ge bracht und Nichts mehr zu dismembriren wäre? Nun dann ist rin neues Gesetz nothwendig, allein es ist dazu in der nächsten Zeit keine Aussicht, dürfte vielmehr einer spätern Zukunft zu überlassen sein, denn auch das Generale von 1766 hat so lange Jahre bestanden, ehe eine Aenderung desselben nothwendig gewor den ist. Es wurde vorhin auch erwähnt, daß dieses Drittel sehr bald absorbirt sein würde; allein ich kann damit nicht einverstan den sein, denn der dritte Lheil aller Güter im ganzen Lande wird wohl eine hinlängliche Anzahl von Grundstücken bieten, die ab getrennt werden können, besonders wenn die Kammer bei tz. 6 dem Gutachten der Deputation beistimmt, wo sie dem Gesetzent wurf entgegen beantragt hat, daß die abgetrennten Lheile von geschlossenen Gütern, also die Avulsen, walzende Grundstücke bleiben sollen. Der Gesetzentwurf will es nämlich anders. Er verlangt, daß die abgetrennten Stücke wieder geschlossene Com- plexe bilden sollen und daß auch auf sie wieder die Bestimmungen wegen des Drittels stattsinden sollen. Dies hielt die Deputation nicht für räthlich und hat vorgeschlagen, daß dieses Drittel aller Grundstücke, wenn cs einmal vom Stammgute abgetrennt ist, walzend bleiben soll. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, daß jederzeit Land vorhanden ist, welches zu Anlegung neuer Häuser benutzt werden kann. Wenn man dagegen eingewendet hat, daß die Deputation ein relatives Maß festgesetzt habe, und ein Drittel abtrennen und zwei Drittel bei dem Gute lassen wolle, so ist dies geschehen, um das gegenwärtige Verhältnis! der großen zu den kleinern Gütern aufrecht zu erhalten. Es soll nur die Möglich keit gegeben werden, alle vorhandenen Güter um ein Drittel zu verringern, und nach der Ueberzeugung der Deputation wird dadurch die Wohlhabenheit jeder Claffc der Grundstücks besitzer erhalten, und die größeren Grundstücke werden auch dann noch natürliche Magazine für die kleineren Nahrungen und für die Städte bilden. Wenn von einer andern Seite bemerkt wor den ist, es erscheine eine Bestimmung im Gesetz nothwendig, welche ein Minimum für jede Parcelle festsetze, so glaube ich, daß dieser Wunsch mit dem Zwecke des Gesetzes im Widerspruch steht. Wenn wir eine Bestimmung treffen, wie klein jede Parcelle sein dürfe, so werden wir die geringfügigsten Abtrennungen, welche dem Hauptgute gar nichts schaden, verhindern und veranlassen, daß größere Stücke ohne Noch abgetrennt werden. Wenn Je mand zur Anlegung eines Stalles 2, 3,4 Ruthen Land brauchte, so würde er es nicht erlangen können, wenn ein Minimum fest gesetzt würde; brauchte er aber das Land nothwendig, so müßte er ein größeres Stück von dem Nachbar seines Gutes erkaufen. Ueber den Antrag des Abg. v. Lhielau habe ich mich in der Haupt sache schon vorhin erklärt. Ich kann nicht glauben, daß er an zunehmen sei. Die Wortfassung im Anträge ist zu unbestimmt, und der Deputation ist es auch nicht gelungen, eine bestimmtere Fassung zu finden, so sehr sie sich früher schon bemüht hat, die in dem v. Thielau'schen Anträge liegende Idee zu verwirklichen. Es sind auch bei der Deputation dergleichen Vorschläge zur Sprache gekommen, namentlich der Vorschlag des Abg. Scholze, nach welchem der Besitz eine Reihe von Jahren hindurch erfordert wer den solle, um eine Parcelle abzutrennen; allein auch dieser Vor schlag wurde für unausführbar erkannt. Es läßt sich nirgend eine bestimmte Grenze setzen, bis wieweit man abtrennen darf, ehe der Fall eintritt, welchen der Abg. v. ThielauAerschlagung eines geschlossenen Complexes nennt. Im Satze selbst hat der Abg. v. Lhielau noch besonders angeführt, daß, um zu ermitteln, ob ein bestimmter Plan vorhanden sei, das Gutachten der Gutsherr schaften und Gemeinden eingeholt werden soll. Ich kann aber nichtzugeben, daß diese wissen, was für einen Plan der Grund stücksbesitzer hat, nach welchem er eine oder mehre Parcellen ab trennt. Es würde eine bloße Willkürlichkeit entstehen, die wir in unfern Gesetzen nicht zu befördern suchen sollten. Das Deputa- tionsgutachten hat gezeigt, daß bei Z. Kd ein ähnlicher Vorschlag gemacht worden ist, daß bei ausnahmsweise zu gestattenden Abtren nungen die Gemeinden, und soviel die Rittergüter betrifft, die Ritterschaft mit ihrem'Gutachten gehört werden sollen. Auch diesen Vorschlag hat die Deputation begutachtet, und der Kam mer angerathen, ihn anzunehmen; allein ihn noch weiter auf jede Dismembration auszudehnen, scheint nicht angemessen zu sein. Präsident v. Haase: Meine Herren! Die allgemeine Berathung ist .nunmehr geschlossen. Der Antrag des Abg. v. d. Planitz dürfte theils in Folge seiner Abwesenheit, theils auch des halb, weil die Ankündigung dieses Antrags, wie gesagt, keine
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