2670 Folge haben kann, als erledigt betrachtet werden müssen. Da übrigens die Landtagsordnung vorschreibt, daß auf die allgemeine Berathung die specielle folge, und die Anträge der Deputation vor denen der einzelnen Abgeordneten den Vorzug haben, und nun die Deputation angerathen hat, auf die specielle Berathung des vorliegenden Gesetzentwurfs überzugehen, so wird nunmehr die specielle Berathung beginnen. Da aber heute dazu die Zeit nicht ausreicht, werden wir derselben uns morgen unterziehen. Zch schließe die Sitzung und ersuche die Kammer, sich morgen Vor mittag um 9 Uhr zu dem Ende wieder zu versammeln. Schluß der Sitzung um 3 Uhr. Druckfehler. Zn Nr. 109, S. 2615, Sp. I, 3- 32 lies „repertirt" statt: „repartirt". Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.