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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ich werde daher jedenfalls bei dieser mit der geehrten Deputa tion stimmen. Abg. Georgi (aus Mylau): Meine Neberzeugung Hat seit gestern sich allerdings nicht geändert, und ich werde fortwährend, sowie gegen das ganze Gesetz, so auch gegen die einzelnen Bestim mungen desselben mich erklären. Ich bleibe der Meinung, daß das Heilmittel, welches zu Beseitigung der Uebelstände dienen soll, über die man erst in der neuem Zeit klagt, die möglicher weise vorübergehend sind, oder auch vielleicht hier und da auf wirklichem Bedürfniß beruhen, weiter geht, als es gehen sollte. Sollten von der hohen Staatsregierung früher oder spater Be stimmungen vorgeschlagen, werden, welche lediglich gegen das gänzliche Zerschlagen ganzer Gütercomplexe in gewinnsüchtiger Absicht gerichtet sind, so werde ich gern meine Zustimmung dazu geben, aber zu dem vorliegenden Gesetzentwürfe muß ich sie ver sagen. Abg. v. Zezschwitz: Ich habe schon gestern erklärt, daß ich hei der vorliegenden Frage indiesem Punkte mit der geehr ten Deputation übereinstimme, und zwar aus denselben Grün den, welche der geehrte Abg. v. Beschwitz soeben angeführt hat. In Nation al-ökonomisch er Hinsicht scheint mir eine ange messene Mischung von großen, Mitteln und kleinen Grundstücken heilsam zu sein. Dikgrößern Grundstücke wer den allein im Stande sein, eine Landwirthschaft in größerem Style, rationelle Fruchtwechsclwirthschaft beim Ackerbau, ver edelte Viehzucht, regelmäßige Forstwirthschaft zu betreiben und überhaupt größere landwirthschaftliche Unternehmungen zu ma chen. Die mittleren Güter constituiren den eigentlichen kräf tigen Bauernstand, dessen Erhaltung wünschenswerth ist. Der Bauer legt selbst mit Hand an, hat aber auch Gesinde und Spannvieh, während die Gartennahrungsbesitzer ihr kleines Feld selbst mit ihrer Familie bestellen, aber kein Gesinde und Spann vieh halten, auch in der Regel keine Feldfrüchte verkaufen, son dern das, was sie auf ihrem kleinen Grundstück erbauen, selbst mit ihrer Familie consumiren. Ich glaube, daß eine solche Mi schung großer, mittler und kleiner Grundstücke im Staate jeden falls zu erhalten ist, besonders da noch ein politischer, ja so gar ein verfassungsmäßiger Gesichtspunkt hinzukommt, nämlich die Vertretung der Ritter- und Bauergüter in beiden ständischen Kammern. Das sind die Gründe, aus welchen ich in dieser Hinsicht mit der geehrten Deputation stimmen werde. Abg. Oehme: Bei §. 1 wollte ich mir eine Anfrage erlau ben. Es ist nämlich dort gesagt von der geehrten Deputation in der von ihr vorgeschlagenen „Von einem Rittergute oder ei nem andern bei dem Appellationsgerichte zu Dresden oder Bu- dissin zur Lehn gehenden Gute." Nun gibt es aber in den Erb- landen außer den Rittergütern auch noch andere Güter, die eben falls in Dresden zu Lehn gehen, denen es jetzt aber freisteht, bei den Bezirksämtern die Belehnung zu nehmen. Werden nun diese im gegenwärtigen Gesetze nach I oder §. 4 behandelt? Referent Secretair v. Schröder: Ich sollte glauben, daß dieses Verhältniß so verbliebe, wie es gewesen ist; denn wenn diese Güter einmal Freigüter gewesen sind, die bei den Appella tionsgerichten zu Lehn gegangen sind, so fallen sie auch unter die Kategorie derjenigen Güter, in Beziehung auf welche in der gesagt ist: „Güter, welche bei dem Appellationsgerichte zu Dresden und Budissin zu Lehn gehen. Ob ihnen nachgelassen worden ist, bei den Bezirksämter die Lehn zu nehmen, darauf kommt hierbei Nichts an. Abg. v. d. Planitz: Ich schließe mich im Allgemeinen dem Deputationsgutachten auch an, und verkenne hie Vorzüge nicht, die es vor dem Gesetzentwürfe hat; ich erlaube mir nur auf ein Bedenken hinzuweiscn, welches mir beigegangen ist. Nämlich wenn zu strenge festgehalten würde an der vorgefchlagenen Quote, so könnte es doch zuweilen zu Mißverhältnissen führen. Ich sehe den Fall, daß ein größeres Rittergut ein Vorwerk hat, und die- sesMorwerk zu verkaufen, sei der Wunsch desBesitzers, ja es wäre sogar sein dringendes Bedürfniß; nun wäre aber das Vorwerk gerade von einer Größe, die den Verkauf desselben unmöglich macht, wenn an der Bestimmung, welche die geehrte Deputation vorschlägt, streng festgehalten würde. Für diesen Fall würde ich es für angemessen halten, wenn dieser Z., wie sie von der Deputation gefaßt ist, vielleicht noch ein Zusatz beigefügt würde, wie er am Schlüsse der 5.Z. des Gesetzentwurfs enthalten ist, und so lautet: „Auch bleibt außerdem der Regierungsbehörde Vorbehalten, in einzelnen geeigneten Fällen Dispensation von der gesetzlichen Be stimmung eintreten zu lassen." Referent Secretair v. Schröder: Der geehrte Abgeord nete hat die von der Deputation vorgeschlagene §. 5 b vielleicht übersehen, welche so lautet: „Den Regierungsbehörden bleibt es vorbehalten, über die gesetzlichen Bestimmungen §. 1, 4 und 5 hinaus dispensalionsweise Abtrennungen in einzelnen geeigne ten Fällen zu gestatten." Darin liegt offenbar schon das, was der Herr Abgeordnete v. d. Planitz zu wünschen scheint. Abg. v. d. Planitz: Würde diese die die geehrte Depu tation vorschlägt, angenommen, dann würde ich allerdings be friedigt sein; da dies aber noch nicht ausgemacht ist, so will ich es dahingestellt sein lassen, ob es nicht angemessen wäre, die Ab stimmung über §. 1 solange auszusetzen, bis man überzeugt wäre, daß dieser Grundsatz angenommen wird. Präsidentv. Haase: Ich erlaube mir, dem geehrten Abge ordneten vorzuschlagen, seinen Antrag zur Zeit sich vorzubehal ten. Abg. v. d. Planitz: Ich erkläre mich mit diesem Vor schläge des Herrn Präsidenten vollkommen einverstanden. Stellv. Abg. Baumgarten: Es war nicht meine Absicht, mich in die gegenwärtige Debatte zu mischen, und ich hatte dies auch deshalb nicht nöthig, weil die gestern von mehren anderen Abgeordneten ausgesprochenen Ansichten mit den meinigen voll kommen übereinstimmten. Da man aber heute dieselben verlassen zu wollen scheint, so halte ich es für meine Pflicht, wenigstens meine Abstimmung zu motiviren. Ich kann mich weder mit den einzelnen des Gesetzentwurfes, noch mit dem Deputations gutachten, noch mit dem Gesetz im Allgemeinen einverstanden er klären, und zwar einmal deswegen nicht, weil man zur Heilung eines vorübergehenden Nebels eine so tiefcingreifende Maßregel
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