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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. Scholze: Ich werde dagegen stimmen und spreche auch dagegen. Königl. Commiffar v. Funke: Es ist schon bemerkt wor den, daß ein wesentlicher Unterschied zwischen der Oberlausitz und den Ecblanden nicht bestehe. Daß dies nicht der Fall sei, muß um so mehr für unzweifelhaft eracht.t werden, wenn man die Be stimmung tz. 2 der Verordnung der Oberamtsregierung vom 25. Juli 1825, das Verbot, Zubehörungen von Rittergütern abzu trennen , betreffend, ins Auge faßt. Diese lautet folgenderma ßen: „Unter vorgedachten Rittergütern, andern Grundstücken und Gerechtsamen sind nicht nur solche zu verstehen, welche die Eigenschaft eines Lehens oder Erblehens haben, eher daneben mit dem Rechte der freien Gebahrung auch unter den Lebendigen versehen, sondern auch diejenigen, die aus dem Lehen inOrbe verwandelt worden, oder ursprünglich bloßes Erbe und Allodium sind, sie mögen herrschaftliches Dominium gewesen sein, oder von Eingezogenem Rustical- Grund und Boden herrühren." Denn hieraus scheint unzweifelhaft hervorzugehen, daß die eingezoge nen Rusticalgrundflücke die Eigenschaft von Rittergut-Grund und Boden haben. Abg. v. Lhi.elau: Dieser Schlußfolgerung muß ich wi dersprechen , denn sie ist gegen die oberlausitzer Verfassung. Wir haben eine Menge Rusticalien, die heute noch Rittergüter sind, und die weiter Nichts mit dem Rittergut gemein haben, als daß der Rittergutsbesitzer die Steuern bezahlt. Abg. Braun: Meine Bemerkung erledigt sich durch das, was der Abg. Klien geäußert hat. Ich habe auch Erkundigung eingezogen über das Verhältniß der Rusticalien in der Oberlau sitz, soweit dieselben mit Rittergütern verbunden sind, und ich habe das Nämliche erfahren, was der Abg. Klien vorhin geäußert hat.. Es ist dort ganz dasselbe Verhältniß, welches in den Erb- landen besteht. Cs sind Rusticalien bei den Rittergütern ent standen in Folge von Derelictionen, Krieg und andern Calami- täten. Diese Nusticalgüter sind entweder mit den Rittergütern consolidirt oder nicht. Sind sie consolidirt, so haben sie die Ei genschaft der Güter, womit sie consolidirt sind; sind sie nicht con solidirt, so haben sie Beigutseigenschaft und unterliegen den Be stimmungen dieses Gesetzes. Ich werde von der Deputation diesmal abweichen und dem Anträge beitreten, welchen der Abg. v. d. Planitz gestellt hat. Uebrigens glaube ich, daß der ganze Zusatz nicht nothwendig ist; es ist eine größere Freiheit der Abtrennung von Rittergütern den Letzteren zugestanden wor den, als die erste Kammer zugeftanden wissen will, obgleich dort der Grundbesitz von Rittergütern vorzugsweise vertreten ist. Es würde angemessen sein, wenn man die ganze Bestimmung sub 3 fallen ließe. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich muß bemerken, daß ich über das Factische des in der Obcrlausitz Be stehenden nicht klar bin, und daher nicht behaupten möchte, daß die dritte Ausnahme gerechtfertigt sei. Soll eine solche Aus nahme eintreten, so würde ich es für angemessener und unbedenk licher finden, sie nach dem Vorschläge des Abg. v. d. Planitz zu generalisiren. Referent Sccrctair v. Schröder: Ich glaube, die Depu tation wird damit einverstanden sein, diese Ausnahme fal len zu lassen. Man glaubte, in der Oberlausitz fände ein derarti ges anderes Verhältniß statt, als in den Erblanden, was der Berücksichtigung werth sei. Da dies aber für unrichtig erklärt wird, so bitte ich den Herrn Präsidenten, die übrigen Mitglieder der Deputation deshalb zu befragen. Ich halte an diesem Punkte nicht fest und werde ihn daher fallen lassen. Abg. v. Thielau: Ich müßte mich gegen den Wegfall erklären. Das Deputationsgutachten steht da und kann nicht fallen gelassen werden. Wenn die Kammer es verwirft, dann fällt es von selbst. Referent Secretair v. Schröder: Dagegen muß ich er klären, ich dächte, diese Art und Weise der Veränderung des De putationsgutachtens häiten wir saft in jeder Sitzung gehabt, auch der Herr Abg. v. Thielau hat, wenn er Referent gewesen ist, dasselbe gethan; ich dächte, in der letzten oder vorletzten Sitzung wäre dies noch der Fall gewesen; und ich sollte daher nicht meinen, daß cs ein so besonderer Vorfall wäre, daß sich die Deputationsmitglieder durch den Herrn Präsidenten' deshalb be fragen ließen; natürlich versteht es sich von selbst, daß die Kam mer dann gefragt wüd, ob sie die Veränderung des Deputations gutachtens genehmigt. Auf diese Wttse ändern sich die Depu- tativnsvorschläge sehr oft in der Kammerverhandlung. Abg. v. Thielau: Weun die Kammer gefragt wird, so habe ich Nichts dagegen zu sagen, aber die Deputation allein kann nicht zurücktreten. , Präsident v, Haase: Ich habe die Mitglieder der Depu tation zu fragen: ob sie einverstanden sind, nach Vorschlag des Herrn Referenten den dritten Ausnahmefall, welcher sich auf die mit Rittergütern consolidirten Rusticalien bezieht, fallen zu lassen? Dicepräsident Eisenstuck: Ich bin damit einverstanden, ich habe am Pqrticularismus nie großes Wohlgefallen. Abg. Todt: Mit dem größten Vergnügen gehe ich dar auf ein. Abg. Oehmichen: Ich bin auch damit einverstanden. Abg. Braun: Ich habe mich bereits erklärt. Präsident v. Haase: Ich frage: ob die Kammer geneh migt, daß dieser Satz fallen gelassen werde? — Die Kammer ist damit einverstanden gegen 8 Stimmen. Präsident V. Haase: Sonach würde diese dritte Aus nahme ausfallcn, und auch dadurch zugleich das dazu gestellte Ünteramendement des Abg. v. d. Planitz beseitigt sein. Abg. Todt: Da nunmehr 3 weggefallen ist, so beschranke ich meine Bemerkung auf I. Es ist nämlich in Zweifel gezogen worden, ob diese unter 1) befindliche Bestimmung des Gesetz entwurfs annehmbar und überhaupt zweckmäßig sei oder nicht. Sie ist, weil man dies in Zweifel gezogen hat, eben deshalb auch vielfach bekämpft worden. Zugeben muß man allerdings, daß cs in Städten geschlossene Güter gibt, wie sie auf dem Lande vorkommen; cs gehören diese nicht gerade zu den Seltenheiten, die nur in einzelnen Gegenden vorkommen, sondern meines Wis-
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