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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Abg. Hensel: In Bezug auf den letzten Sprecher habe ich, wenn ich ihn recht verstanden, zu entgegnen, daß namentlich durch meinen Antrag solche kleinere Grundstücke, wie er meinte, nicht getroffen werden, denn sie gehören nicht zu den geschlosse nen. Ueberhaupt erlaube ich mir zur Erläuterung meines An trags darauf hinzuweisen, daß er den Wunsch der Gleichheit zwischen den Erblanden und der Oberlausitz zur Quelle hat, denn ohne mein Amendement würde die §. auf die Oberlausitz gar nicht Anwendung erhalten können. Ueberdies hat mein An trag auch den Zweck, eine bestimmte, auf gewisse Grenzen hin- führendeNorm für geschlossene Güter herbeizuführen, alle übrigen Grundstücke trifft er' nicht. In der Oberlausitz gibt es gar keine eingreifende gesetzliche Bestimmung hierüber; es be durfte bei Dismembrationen der Rittergüter nur rücksichtlich der Lehns- und Hypothekcnverhältnisse der Genehmigung der Re gierungsbehörde, bei den übrigen Grundstücken, namentlich bei geschloffenen Bauerngütern, war, außer einiger Rücksicht auf die Spanndienste, nur die Zustimmung der Gerichtsherrschast erfor derlich. Bei diesen Verhältnissen ist es allerdings nöthig, daß, wenn das Gesetz allgemein treffen und den Zweck der Gütererhal tung erreichen soll, eine derartige Bestimmung, wie ich vor schlug, erfolge. Abg. v. Zezschwitz: Mit dem ersten Satze der 4. §. kann ich mich einverstanden erklären. Die dadurch bezweckte xar rslio bei den geschloffenen Bauergütern mit dem, was bei §. 1 hinsichtlich der Rittergüter beantragt worden ist, nämlich daß A bei dem Stammgute verbleiben müssen, spricht mich an. Was aber den zweiten Satz der von der geehrten Deputation vorgeschla genen Fassung der tz.4 betrifft, so gebe ich dem Amendement des Herrn Abg. Hensel den Vorzug. Unter diesen Umständen darf ich mir wohl die Bitte erlauben, daß die beiden Sätze der von der geehrten Deputation vorgeschlagenen Fassung.der §.4 ge trennt zur Abstimmung gebracht werden möchten, da das Amendement des Herrn Abg. Hensel nur auf den zweiten Satz der fraglichen §. geht. Präsident v. Haase: Ich werde die Frage trennen, wenn die zur Abstimmung kommt. Abg.v.Platzmann: Ich würde mich für die Fassung der Deputation, wenigstens für deren ersten Satz aussprechen müssen, weil mir scheint, als wenn durch §.4 des Gesetzentwurfs in Verbindung mit §. 6 möglicherweise eine Rechtsungleichheit herbekgeführt werden könnte zwischen einem Gutscomplexe, der durch Zuwachs eine gewisse Zahl von Steuereinheiten erlangt hätte, und einem solchen, welcher dieselbe Zahl schon ursprüng lich gehabt hat. §. 4 des Gesetzentwurfs bestimmt, daß von dem, was über die Normalgröße von 150 Steuereinheiten hin ausgehe, nicht mehr als die Hälfte abgctrennt werden kann, und 150 Steuereinheiten oder weniger ganz unzertrennbar sein sollen. Denke man sich nun ein Gut von 150 Steuereinheiten, welches von einem Nachbar vielleicht 75 Steuereinheiten acquirirt. Die ses würde nun aus dem Satze von 225 Steuereinheiten ble den müssen, nach der Bestimmung von §. 6. Dagegen würde ein anderes, welches ursprünglich 225 Steuereinheiten hat, noch die Halste von 75, nämlich 37^ Steuereinheiten weggeben und auf die Größe von 187^- Steuereinheiten herabsinken dürfen. Das scheint mir doch eine Ungleichheit zwischen zwei sich gleichstehen den Gütern zu sein, die nicht ganz zu billigen ist. Hiernächst will ich mir noch erlauben, auf eine Aeußerung des geehrten Abg. Haden ein Wort zu erwiedcrn. Derselbe sagte, er könne in den Dismembrationen deshalb noch kein so großes Nebel er blicken, weil der Boden, je mehr er bearbeitet, mit je mehr Hän den er bebaut werde, auch um so viel mehr erzeuge. Darin hat der geehrte Abgeordnete wohl Recht, das ist ein alter unbestrit tener Grundsatz. Es fragt sich nur, ob das Mehrerzeugniß des Bodens und das Erzeugte überhaupt gerade das ist, was der Staat braucht. Der Staat braucht unbedingt zwei Erzeugnisse, Getraide und Schlachtvieh. Ich bezweifle aber, daß durch ver mehrte Dismembrationen gerade diese Bodenerzeugnisse dem Staate gewährt werden möchten. Staatsministcr Nostitz und Jänckendorf: Ich möchte nochmals um Mittheilung des Hensel'schen Amendements bitten, weil ich es vorhin nicht vollständig vernommen habe. Referent Secretairv. Schröder: Das Hensel'sche Amen dement lautet so: „Sind dieselben j doch bereits durch Dismem brationen bis auf einen Umfang von 150 Steuereinheiten, aus schließlich der Gebäude, herabgebracht worden, so ist der bei Publication dieses Ges tzes vorhandene Complex unzertrennbar. Abg. Oehme: Ich erlaube mir nur gegen das Hensel' sche Amendement eine Bemerkung. Es scheint mir immer noch das Dcputationsgutachten den Vorzug zu verdienen; ich will nur ein Beispiel anführen. Es hat Jemand ein geschloffenes Grund stück von ursprünglich 155 Steuereinheiten, und er hat dem Nachbar aus Gefälligkeit einen - kleinen Fleck von 5 Steuer einheiten abgelaffen, er hätte da noch 150 Steuereinheiten und er dürste nun Nichts mehr veräußern; dann würde er offenbar im Nachtheile gegen Andere stehen. Das scheint mir das Depu- tationsgutachten zu beseitigen; deshalb werde ich gegen das Hen sel'sche Amendement stimmen. Präsident v. Haase: Es hat sich Niemand weiter zum Sprechen gemeldet, und ich dürfte wohl annehmen, daß die Kammer die Debatte für geschloffen erachten will. Königl. Commissar v. Funke: Die geehrte Deputation hat sich damit einverstanden erklärt, daß ein doppeltes .Minimum aufgestellt werde, ein relatives und ein unbedingtes; allein sie hat in beiden Beziehungen einen andern Vorschlag gemacht. Das unbedingte Minimum hat sie angeschlossen an das bestehende Verhältniß, und in dessen Folge hat sie auch das relative abgeän dert. Was diesen letzten Umstand anlangt, so würde allerdings das relative Minimum, wie es der Gesetzvorschlag enthält, nicht mehr passen, wenn man das von der geehrten Deputation vor geschlagene unbedingte Minimum annehmen wollte. Denn der Vorschlag des Gesetzes setzt voraus, daß 150 Steuereinheiten unzertrennbar sind. Es würde daher, wenn das Deputations gutachten angenommen werden sollte, das von der Regierung vorgeschlagene relative Minimum nicht mehr passen. Was nun aber das unbedingte Minimum anlangt, so sind schon früher von
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