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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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mehren Seiten dem diesfallsigen Vorschläge der geehrten Depu tation erhebliche Bedenken entgegcngestcllt worden. Auch ist an dessen Stelle ein neuer Vorschlag geschehen, i)er dahin geht, daß die Dismembration dann nicht mehr solle stattfinden können, wenn ein Gut bis auf 150 Steuereinheiten durch Dis membration schon herabgebracht worden ist. Ich erlaube mir, darauf aufmerksam zu machen, daß diesem letzten Vorschläge nicht nur das Bedenken, welches soeben von dem geehrten Abg. zu meiner Rechten in Anregung gebracht worden ist, sondern auch das entgegensteht, daß die Zahl der Güter, die dadurch getroffen würden, eine noch kleinere sein würde, als die, welche der Vor schlag der Deputation in sich begreift. Ich muß mich daher gegen beide Vorschläge unbedingt erklären. Was dagegen das unbe dingte Minimum anlangt, welches die Negierung vorgeschlagen hat, , so erlaube ich mir noch, hinzuweisen auf den Grund- auf welchem dasselbe beruht. Der Vorschlag geht davon aus, zu verhüten, daß der Nahrungsstand nicht gefährdet werde, und will daher verhindern, daß die Güter, die von der Größe sind, daß sie eine Familie ernähren, sowie alle noch kleineren Besitzun gen nicht weiter dismembrirt werden können, und man kann wohl auch nicht daran zweifeln, daß hierzu voller Grund vorhan den sei, wenn man bedenkt, wie groß die Zahl der kleinen Be sitzungen ist, welche wir schon haben, und wie gefährlich es sein würde, wenn eine große Vermehrung derselben auf einem dop pelten Wege herbeigeführt würde; einmal dadurch, daß man eine große Zahl der ohnehin schon kleinen Besitzungen durch Abtrennungen sich noch mehr verkleinern läßt,, und dann noch dadurch, daß neue kleine Besitzungen entstehen. Denn will auch die Regierung zu vermeiden suchen, daß nicht kleine Besitzungen ohne Grundbesitz entstehen, so kann doch nicht verhindert werden, daß kleine Besitzungen mit Grund besitz entstehen. Ist nun die Zahl der auf dem Lande neu entstandenen Grundstücke bisher eine sehr große gewesen, in dem sich aus den Bwölkcrungsvcrzeichnissen ergibt, daß die Zahl derselben jährlich im Durchschnitt über 700 beträgt, berücksich tigt man, daß dieZahl der kleinen Grundstücke, die ungefähr einen und weniger Acker haben, ziemlich die Hälfte aller Grundstücke in sich faßt, so muß man sich gestehen, daß die Zahl der kleinen Grundstücke sehr groß ist, und muß wohl glauben, daß es räth- lich sei, dahin zu wirken, daß die Zahl derselben nicht noch auf doppelte Weise sich vermehre. Uebrigens ist es wohl auch we niger bedenklich, eine Bestimmung der Art zu treffen, wie sie vor geschlagen worden ist. Ist die Sicherung des Nahrungsstandes der Grund, auf welchem der gesetzliche Vorschlag beruht, so muß man diesen Grund für überwiegend erachten, wenn dagegen Be schränkungen in Frage kommen, und davon ausgehen, daß, wo eine höhere Rücksicht und namentlich cineRücksicht der Nahrungs polizei gebietet, auch jeder Einzelne sich einer folchenBeschränkung zu unterwerfen habe, welche diese erheischt. Auch hat man wohl nicht zu befürchten, daß die vorgeschlagenen Beschränkungen etwa den Vnkehr zu sebr beengen möchten, da ein sehr großer Ehest walzender Grundstöcke schon vorhanden ist, und nach dem Vor schläge der Deputation noch H von den geschlossenen Gütern künf ¬ tig der Dismembrationsfreiheit überlassen bleibt.. Denn läßt sich auch nicht genau übersehen, wie groß der als walzend zu be trachtende Grund und Boden ist, so wird man doch nicht sehr irren, wenn man annimmt, daß vielleicht Ehest ländlicher Be sitzungen jetzt schon als walzend zu betrachten sind. Kommt nun jenes hinzu, und erwägt man/daß dies auch von den Ritter gütern abgetrennt werden kann, und daß der städtische Grund besitz frei bleibt, so wird man zugebcn müssen, daß der Verkehr keineswegs beengt sei. Auch kann ich dem Einwurf nicht bei stimmen, daß der Werth der Besitzungen werde herabgedrückt werden. Der Werth des Besitzes richtet sich nach dem Bedarfe und nach den Vortheilen, welche die Benutzung des Grundbesitzes bringt. Dagegen kann man, geht man, wie von allen Seiten geschehen ist, davon aus, daß man nicht gestatten könne, auf dem Wege des Dismembrirens Gewinn zu suchen, die etwaige Schmä lerung dieses Gewinnes bei Erwägung der Frage, welche Be schränkungen des Dismembrirens räthlich seien, nicht in Anschlag bringen. Auch ist wohl kaum zu befürchten, daß Jemand sich dadurch, daß das Grundstück nicht dismembrirt werden kann, ab halten lassen werde, es zu erwerben. Gerade bei dem kleinen. Grundbesitz ist der Begehr nach dessen Erwerb doppelt groß und muß immer größer werden. Man kann deshalb nicht wohl da von ausgehen, daß der Werth eines Grundstücks dadurch, daß es nicht dismembrirt werden kann, sich verringert. Wenn nun auf der einen Seite zu befürchten ist, worauf gestern mehrfach auf merksam gemacht worden ist, daß durch eine zu große Vermehrung der kleinen Nahrungen der Wohlstand sich mindert, und schwin den die Bedenken, welche man auf der andern Seite entgegenge stellt hat, so kann man wohl auch den Vorschlag der Regierung nur für angemessen erachten. —- Referent Secretair 0. Schröder: Das Dcputationsgut-' achten ist von verschiedenen Seiten angegriffen worden, und es hat sich auch heute gezeigt, daß dasselbe die richtige Milte hält. Einige behaupten, das Dcputationsgutachten beschränke dasEi- genthum zu sehr, Andere haben die Beschränkungen noch nicht für hinlänglich erachtet und versucht, durch Anträge diese Beschrän kungen noch zu vergrößern. Ich kann daher nur hoffen und wün schen, daß das Deputationsgutachten von der Kammer zu ihrem Beschlüsse erhoben werde. Wenn man im Lauf der Debatte an geführt hat, daß der Nachlheil des Zerschlagens, ganzer Güter wohl behauptet werde, aber Niemand den Beweis geliefert habe, so muß ich bemerken, daß man den Beweis freilich nicht in die Kammer hereinbringen kann; allein der Augenschein an jedem Orte, den ein solches Geschick betroffen hat, beweist es, welche Nachtheile aus dem Zerschlagen ganzer Güter entstehen. Ferner wurde bemerkt, daß Spekulanten in Zukunft, wenn man das Deputationsgutachten annähme, mehre Güter kaufen und zer schlagen würden, daß also der Nachtheil schlimmer werde, als bisher. Allein das ist nicht der Fall; denn das ist ausgemacht, je kleiner die Parcellen sind, desto eher finden sie Käufer und ein desto höherer Preis wird dafür bezahlt.- Sehen aber diese Speku lanten, daß sie zwei Drittel des Gutscomplexes an einen Mann verkaufen müssen, so werden sie im Voraus wissen, daß sie mit
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