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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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regierung unserer Deputation, sowie des Abg. Hmsel hinsichtlich des zweitenSatzes desDeputa'ionsgutachtens anlangt, so glaube ich, hat der Herr Referent selbige schon weitläufig auseinander gesetzt und ich bin dessen tadurch überhoben. Daher werde ich gleich zur Fragstellung übergehen. Ich werde dem Anträge ge mäß d.n Antrag der D.putation getrennt zur Abstimmung brin gen und zuvörderst die Frag? auf den ersten Satz desselben stellen, von den Morten an: „Von geschloffenen Grundstücken darf künf tig auf einmal oder nach und nach nur so viel abgelrennt werden, daß zwei Drittheile der auf deren Grund und Boden, ausschließ lich der Gebäude, bei Erlassung des gegenwärtigen Gesetzes haf tenden Steuereinheiten bei dem Stammgute verbleiben", und werde dann die Frage auf den zweiten Satz stellen, der in den Worten enthalten ist: „Sind dieselben jedoch bereits durch Dis membration bis auf den, nach den zeitherigen gesetzlichen Bestim mungen gestatteten,'geringsten Umfang herabgebracht worden, so ist die Summe der bei Publikation dieses Gesetzes auf diesem Complexe hastenden Steuereinheiten unzertrennbar." Würde dieser zweite Satz des Deputationsantrags nicht angenommen, so würde der Antrag des Abg. Hensel zur Abstimmung gelangen. Die Deputation, meine Herren, schlägt vor, §.4 folgendermaßen zu fassen, nämlich in zwei Sätzen, und zwar den ersten Satz also: „Von geschloffenen Grundstücken darf künf.ig auf einmal oder nach und nach nur so viel abg trennt werden, daß zwei Dritthelle der auf deren Grund und Boden, ausschließlich der Gebäude, bei Erlassung des gegenwärtigen Gesetzes hastenden Steuereinheiten bei dem Stammgute verbleiben." Ich frage: Nimmt die Kam mer diesen von der Deputation vorgeschlagenen ersten Satz dec von ihr gefaßten §.4 an? — Er wird mit 38 gegen 25 Stim men angenommen. Präsident v. Haase: Ferner bringe ich den zweiten Satz des Deputationsgutachtens zur Abstimmung und ich frage: Nimmt die Kamm t den von der Deputation vorgeschlagenen zweiten Satz der von ihr gefaßten §.4 an, welcher so lautet: „Sind dieselben jedoch bereits durch Dismembration bis auf den, nach den zeitherigen gesetzlichen Bestimmungen gestatteten, gering sten Umfang herabgebracht worden, so ist die Summe der bei Pu blikation dieses Gesetzes auf diesem Compiexe haftenden Steuer einheiten unzertrennbar." — Er wird mit 34 gegen 24 Stim men abgeworfen. Präsident 0. Haase: Ich würde nun auf den Antrag des Abg. Hensel kommen. Der Abg. Hensel beantragt statt des eben in Wegfall gebrachten zweiten Satzes der §. folgenden: „Sind dieselben j doch bereits durch Dismembration bis auf einen Um fang von 1H0 Steuereinheiten, ausschließlich der Gebäude, her abgebracht wollen, so ist der bei Publikation dieses Gesetzes vor handene Compler u 'zertrennbar." Nimmt die Kammer diesen Satz an? — Er wird mit 33 gegen 30 St mmen ab gelehnt. Präsident 0. H a a se: Es fällt demnach dieser zweite Satz hinweg und cs tritt nunmehr an die Stelle der §. 4 im Entwurf der angenommene erste Satz, den d e Deputation für H. 4 des Entwurfs vorgeschlagen halte. Ist die Kammer damit einver standen, daß tz. 4 nunmehr in Wegfall kommt? Abg. v. Thiel au: Ich glaube, cs würde nun noch über den zweiten Satz der Gesetzvorlage abzustimmen sein. Der Hen- sel'sche Antrag bestimmte nur 150 Steuereinheiten vonabgctrenn- ten Grundstücken, während der Regierungsvorschlag überhaupt von Grundstücken mit 150 Steuereinheiten handelt. Ich glaubt also, derRegierungsvorschlag in feinem zweitenTheilemüsse noch zur Abstimmung kommen. Referent Secretair v. Schröder: Das,geht nicht, weil der erste Kheil des Deputationsgutachtens angenommen worden und an die Stelle der Regierungsvorlage getreten ist. Der Hen- sel'sche Antrag kam blos an die Stelle der Ausnahme, welche die Deputation von ihrer Regel Vorschlägen wollte. Diese Aus nahme hat die Kammer weder nach dem Vorschläge der Depu tation, noch nach dem Vorschläge des Abg. Hensel beliebt, aber der Grundsatz selbst ist von der Kammer angenommen worden, und der steht eben dem im Gesetzentwürfe liegenden Grundsätze ganz entgegen. Abg. v. Thielau: Ich habe dagegen zu erinnern, wenn der zweite Kheil des D-'Putationsgutachtens ganz ohne Zusam menhang mit dem ersten Kheile steht und von der Kammer ver worfen worden ist, so muß der Kammer noch freistehen, über denjenigen Kheil der Regierungsvorlage, der noch nicht abgewor fen ist, abzustimmen. Das Hensel'sche Amendement steht mit dem Regierungsvorschlage nicht im Zusammenhänge. Präsident 0. Haase: Dieser Satz ist ganz gleich mit dem Amendement des Abg. v. d. Planitz, welches nicht unterstützt worden ist. Abg. v. Khielau: Darauf kommt Nichts an; eineVor- lage der hohen Staatsregierung braucht keine Unterstützung. Referent Secretair ü. Schröder: Die Deputation hat nicht Punkt für Punkt die §. des Entwurfs geändert, sondern der Vorschlag der Deputation ist an die Stelle der ganzen tz. des Gesetzentwurfs getreten. Man kann nicht sagen, daß der zweite Satz des Deputationsgutachtens an die Stelle des zweiten Sa tzes im Negierungsentwurfe trete. Es ist daS Deputationsgut- achten, soweit es die Kammer angenommen hat, ein Ganzes, und von diesem hat die Deputation nur eine Ausnahme vorgeschlagen« in Bezug auf die Güter, die schon bis jetzt auf den geringsten Umfang h.rabgebracht worden sind. Diese Ausnahme hat die Kammer nicht genehmigt, und mithin bleibt es auch wegen die ser Grundstücke bei der in dem angenommenen Satze enthaltenen Regel. Staatsminister Nostitz und Iäncke ndorf: Mir scheint der Vorschlag der Deputation nur an die Stelle des ersten Khei- les der §. 4 getreten und über den zweiten Kheil der h. 4 noch abzustimmen zu sein. Referent Secretair v. S chröder: Ich muß bemerken, daß es der Deputation gleichgültig sein kann, ob über den zweiten Satz des Entwurfs noch abgestimmt wird; allein es ist dies nicht die Absicht der Deputation gewesen; die Deputation hat den er sten Satz ihres Gutachtens an die Stelle der 4. tz. der Regie rungsvorlage gesetzt unb hat im zweiten Satze nur eine Aus nahme machen wollen. Da nun die Kammer diese Ausnahme '
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