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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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und „verkleinert" in „geringere" und „verringert" zu verwandeln, Hätte ich gewünscht, sie wäre auch der Klarheit halber bei Fas fang des Punktes etwas weiter gegangen, und hätte das Wort „Areal" vertauscht, bei welchem jeder Unbefangene an ein Grö- ßenverhältniß denken wird, während hier nur ein Werthverhält- niß in Frage kommen kann. Ja ich muß behaupten, daß man in sprachlicher Beziehung die Worte Areal und verringert nicht verbinden könne, eben weil die Begriffe, bei denen man diese beiden Worte anwenden kann, nicht correlat sind, indem man das Wort „Areal" nur in Bezug auf die Quantität, das Wort „verringern" nur in Bezug auf die Qualität zu gebrau chen pflegt. Da übrigens das Achttheil hier ganz auf dieselbe Weise, wie bei dem siebenten Punkte bemessen werden soll, so hätte ich gewünscht, daß die Deputation dieselben klaren Worte gebraucht hätte. Der Satz würde dann so heißen: „Im Falle des Tausches, sofern bei nicht völliger Gleichheit der Parcelle das Grundstück, welches die gerin gere erhält, sich auf einmal oder nach und nach nicht über der §. 4 für vom Stammgute unzer trennbar erklärten Steuereinheiten verringert." Obgleich ich glaube, daß m.in Bedenken nicht »»gegründet sei, will ich mich doch eines Amendements enthalten; denn die Er fahrung der jüngsten Zeit hat gelehrt, daß die Constellation jetzt den Amendements nicht besonders günstig ist, und die geehrte Deputation wird, wenn sie mein Bedenken richtig findet, es selbst annehmen, oder es wird Sache der Redaction sein. Abg. Klien: Nur eine Bemerkung habe ich mir bei dem fünften Punkte zu erlauben. Es ist hier die Rede von der Ab trennung zum Behuf neuer Wohnhäuser. Allein der Fall könnte auch bei Erweiterung schon bestehender Wohnhäuser emtre- ten, und ich frage den Herrn Referenten, ob es möglich wäre, diesen Punkt insofern abzuändern, daß nach den Worten: „Er bauung neuer Wohnhäuser" noch hinzugesetzt'würde: „und Er weiterung schon bestch-nder." Referent Secretair v. Schröder: Ich glaube, daß das wohl darunter verstanden werden könnte; denn die Erbauung neuer Häuser ist dasumjus, und die Vergrößerung bestehender Häuser das minus.. Wird zu dem Mehrern Dispensation ge geben, so wird auch zu dem Minderen dieselbe nicht verweigert werden können. Da ich einmal das Wort habe, so will ich auch Einiges auf die Bemerkung des Herrn Abg. v. Abend- roth äußern. Ich erkenne an, daß das im Entwürfe gebrauchte Wort „Areal" ebenso gut wie die Worte „kleinere" und „verklei nert" einer irrigen Auslegung unterliegen kann, und ich gestehe, daß ich Nichts dagegen hätte, wenn man das Wort „Areal" mit „Steuereinheiten" vertauschte. Ich glaube, dadurch würde sich das Bedenken heben, wenn man sagte: „im Falle des Tausches — sich nicht über ein Achttheil siiner der Regel nach unzer ¬ trennlichen Steuereinheiten verringert." Abg. v. Abendroth: Dann müßten allerdings auch die Worte: „welches die k einere erhalt" in „welches die geringere erhält" verändert werden. Der Zweck meiner Bemerkung ist dann erreicht. , II. 112. Referent Secretair v. Schröder: Ich gebe also zu, daß cs besser sein wird, wenn wir statt des Wortes „Areal" setzen „Steuereinheiten", übrigens aber d'e Veränderung, welche die Deputation vorgeschlagen hat, beibehalten. Abg. Klien: Nach der Erklärung des Herrn Referenten bitte ich mir auch von dem Herrn Regierungscommissar die Er klärung aus, ob der Punkt unter 5 so zu verstehen sek, daß unter der Erbauung neuer Wohnhäuser auch die Erweiterung schon be stehender begriffen sei. König!. Commissar v. Funke: Das hat nicht der Sinn der gesetzlichen Bestimmung sein können; denn dies würde dahin führen können, daß man jede Dismembration geschehen lassen müßte. Jedes Lrennstück dient entweder dazu, eine neue Nah rung anzulegen, oder es wird von Einem erworben, der eine solche bereits besitzt. Referent Secretair v. Schröder: Diese Bemerkung schien nicht die Frage des Abg. Klien zu treffen. Er sprach nicht von der Anlegung neuer Nahrungen, sondern von der Vergröße rung bereits vorhandener Wohnhäuser. Er bezog sich auf die fünfte Ausnahme, wo cs heißt, es sollte bei Erbauung neuer Wohnhäuser gestatter sein, etwas mehr als das Maximum ab zutreten, und fragte, ob das auch zu Vergrößerung bereits be stehender Häuser erlaubt werde, und da hätte ich geglaubt, daß die Erbauung neuer Häuser das majus, die Vergrößerung beste hender das minus sei, weshalb auch eine Abtrennung behufs der Vergrößerung von Wohnhäusern genehmigt werden müßte. König!. Commissar v. Funke: Sobald sich diese Erweite rung blos auf die Wohnhäuser bezieht, ist sie unbedenklich. Abg. Klien: Dann bin ich vollkommen einverstanden. Abg. v. Thielau: Ich kann mich mit dervon der Deputa tion vorgeschlagenen Beschränkung nicht einverstehen. Wenn wir zugestehen, daß Dispensation eintreten kann, so sollte' ich glauben, daß eine Beschränkung bis auf den achten Kheil nicht nothwendig, sondern nachthsilig sei. Wer soll genau abmessen, ob bei wirthschaftlichen Verbesserungen gerade der achte Theil der vorhandenen Steuereinheiten genügend sei, um eine wirth- schaftliche Verbesserung auszuführen? Ist einmal diewirthschaft- liche Verbesserung anerkannt, so sollte ich glauben, wäre die Wohlfahrt des Landes damit verbunden, keine Beschränkung statksinden zu lassen. Diese vorliegende §. 5 ist ohnedies eine Ausnahme von dem Gesetze. Wenn wir der Regierung das Recht zugestehen, noch Dispensationen von dem Gesetze eintre ten zu lassen, warum dann eine Beschränkung bis auf den achten Theil? Der Gesetzentwurf hat zwar'die Beschränkung des ach ten Theils auch ausgenommen, nur aber bei dem 7. Punkte. Wenn wir aber die Beschränkung eintreten lassen wollen, so sehe ich nicht ein, warum wir sie nicht auch bei dem Punkte 3 hinsichtlich der Handelsgartnerci eintreten lassen wollen. Ist die Handelsgärtnerei etwas Anderes, als eine wirthschaftliche Verbesserung? Rechtfertigt sich bei ihr die Ausnahme, so recht fertigt sie sich auch bei andern wir hschaftlichen Verbesserungen. Wenn,, meine Herren, zur Anlegung von Wiesenbewässerungen nothwendigcrweise ein Nachbar vom andern eine Parcelle be- I *
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