Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
würde, aber es könnte der Fall sein, daß dann die 5 nicht mehr zur Sprache käme, während mich doch die Fassung der §. 4 zur Stellung des Antrags veranlaßte. Präsident V. Haase: ES würde ein Vorbehalt zur Z. 5, im Protokoll niederzulegen sein, wodurch spater eintretenden Fal les die Zulässigkeit eines Amendements zu sichern wäre. Abg. Blüh er: Ich wollte mir zu bemerken erlauben, daß unter den Worten: „bei Abtrennung zu Anlegung von Gewerbs- und Fabriketablissements" die Anlegung von Steinkohlen-, Braun kohlen- und Torflagern nicht bestimmt getroffen ist, und daß auch nicht von nationalökonomischen Zwecken die. Rede ist. Ich werde daher bei meinem Amendement stehen bleiben und solches dem Präsidio überreichen. Präsident V. Haase: Der Abg. Blüher beantragt, bei dem Punkte 7 nach den Worten „zu allgemeinen wirtschaft lichen Zwecken" noch hinzuzusetzen „und nationalökonomischen Zwecken." Wird dieser Zusatz unterstützt? Da der Antrag in Mitte der Discussion eingebracht worden ist, so entsteht ein Zweifel, ob die Zahl der sich erhebenden Mit-, glieder zur Unterstützung ausreichend sei, deshalb stellt der Präsident v. Haase die weitere F-age: Achtet die Kam mer diesen Antrag für ausreichend unterstützt? — Wird ein stimmig bejahet. Präsident' 0. Haase: Ferner hat derselbe Abg. darauf an getragen, daß nach den Worten „zur Abrundung des Gutsum fangs" gesetzt werde: „und zu Anlegung von Steinkohlen, Braunkohlen-und Torflagern." — Unterstützt die Kammer dieses Amendement? — Wird hinlänglich unterstützt. Abg. Speck: Ich habe diesen Antrag ebenfalls unterstützt. Es ist sehr häufig der Fall, daß Torf-, Stein-und Braunkoh lenlager von Grundbesitzern gewonnen und betrieben werden. Der angrenzende Nachbar hat ein ähnliches Product, will es aber nicht betreiben. Es würde demnach sehr zweckmäßig sein, daß die Erlaubniß gegeben wird, eine solche Parcelle abzu trennen und an seinen Nachbar verkaufen zu dürfen. Abg. Sörnitz: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil ich glaube, daß unter dem Punkt 6, wo von Anlegung von Gewerbsetablissements die Rede ist, Alles das getroffen ist, was der Abgeordnete Blüher in seinem Anträge einzeln aufl- zählte. Präsident v. Haase: Es dürste wohl zur Abkürzung der Sache dienen, wenn von Seiten der Staatsregkerung eine be stimmte Erklärung darüber hier abgegeben würde, cb dieselbe zu Punkt 6 auch die Anlegung von Stein- und Brauns hlenlagern und die Ausbeutung von Torflagern unter die Fälle zähle, wel che zur Abtrennung berechtigen. Staatsminister Nostitz undJänckendorf: Allerdings ist das die Ansicht der Staatsregierung. Präsident O. Haase: In Folge der von dem Herrn Staatsministw abgegebenen Erklärung wird sich das Amende ment des Abgeordneten vollständig erledigen. Abg. Blüher: Bei dieser Erklärung kann ich mich be ruhigen. Präsident v. Haase: Es scheint Niemand mehr über die sen Gegenstand sprechen zu wollen. Daher habe ich nur noch die Deputationsmitglieder aufzufordern, sich zu erklären, ob sie da mit sich einverstehen, daß in dem 2. Satze das Wort „Areal" mit dem Worte „Steuereinheiten" vertauscht werde. Vicepräsident Eisenstuck: Ich habe Nichts dagegen. Abg. Todt: Ich habe auch Nichts dagegen, obwohl ich glaube, daß die Redaktion noch etwas wird nachhelfen müssen. Referent Secretair v. Schröder: Nur ein paar Worte würde ich mir noch erlauben. Ich glaube, der Antrag des Abg. v. Thielau paßt, wie ich vorhin schon sagte, nicht auf alle sieben Punkte, namentlich paßt er auf den Punkt 4 gar nicht. Es ist unmöglich, daß bei dem Punkt 4 noch besonders gefragt werden könne, ob die Genehmigung des Ministern des Innern zu einer Abtrennung zu öffentlichen Zwecken gegeben werde, mag auch vom Gute noch so viel abgetrennt werden, wenn es nur zA öffent lichen Zwecken nöthig ist. Uebrigens glaube ich, es ist kaum nothwendig, hier sogar strenge zu verfahren und die Dismembra- tionsfreiheit auch dann zu beschränken, wenn die Zerschlagungaus den §5 genannten Gründen erfolgt. Die Zerschlagungaus Spe- culation erfolgt gewiß nicht aus den §. 5 angegebenen Gründen, sondern eben nur aus Gewinnsucht, und gegen die Zerschlagung aus Spekulation ist doch in der Hauptsache das vorliegende Ge setz gerichtet. Die Widerlegung des Abg. v. Thielau, die er vor hin auf meine letzte Aeußerung that, paßt nicht vollkommen; denn §. 5 will gewisse Ausnahmen von der in §. 4 aufgestellten Regel bestimmen, und will genau anordnen, daß in diesen Fäl len bis zu einem gewissen Punkte noch über das Maximum der Abtrennung hinaus gegangen werden kann, und die hohe Staats regierung will bei Bestimmung dieser Grenz n den Unterbehör den die Entscheidung überlassen. In der folgenden §. 5 b soll ausgesprochen werden, daß, wenn noch mehr abgetrennt werden soll, die Staatsregierung sich darüber weitere Entschließung vor behält. Ich glaube, dies ist ganz in der Ordnung, ist aber ledig lich Sache d.r Verwaltung, gehört daher in die Ausführungsver ordnung, und aus diesem Grunde enthält das Gesetz hierüber Nichts. Daß die Steinkohlen -, Braunkohlen - und Torflager mit unter den gewerblichen Etablissements begriffen sind, hat derHerr Staatsminister erklärt, und ich kann mich daher diesfalls des weitern Wortes begeben. Ich w'll endlich nur noch erklä ren, daß in dem zweiten Punkte bei §. 5 eine andere Redaction kaum mehr nothwendig sein wird, als daß das Wort „seines" in das Wort „seiner', verwandelt wird, um eS mit dem Worte „Steuereinheiten" in Einklang zu bringen. Ich überlasse nun mehr der geehrten Kammer, hierüber zu entscheiden. Präsident v. Haase: Meine Herren! §. 5 soll enthalten die gesetzlichen Ausnahmen von Z. 4. Die erste Kammer hat sammtliche 7 Ausnahmen angenommen, und blos eine kleine Veränderung bei der 7. Ausnahme beliebt. Es heißt nämlich im Entwurf: „zu allgemeinen wirthschafllichen Zwecken," die erste Kamm.r hat dafür gesetzt wissen wollen: „zu wirthschast»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder