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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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lichen Verbesserungen." Uebrigens hat sie den letzten Satz der tz. 5 davon getrennt und denselben als eine besondere §. 5 b an genommen, indem die Ausnahme, welche hierin erwähnt, keine solche sei, die durch das Gesetz bestimmt werde, sondern unmittel bar nur auf Dispensation beruhe. Unsere Deputation hat nun zwar auch angerathen, §. 5 anzunehmen, jedoch mit einigen Ab änderungen. Ich werde nun die einzelnen Ausnahmen, welche §.5 enthalt, eine jede mittelst besonderer Frage und unter Be rücksichtigung der dabei vorgeschlagenen Abänderungen zur Ab stimmung bringen. — Die §. 5 lautet im Eingänge so: „Es finden aber in folgenden Fällen von den Z.4 enthaltenen Bestim mungen Ausnahmen statt: 1) „Bei Weinbergsgrundstücken." Die Deputation ist damit einverstanden. Ist die Kammer der selben Ansicht? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der zweite Satz soll nach dem Vor schlag der Deputation so lauten: 2) „Im Falle des Tausches, sofern bei nicht völliger Gleichheit der Parcellen das Grundstück, welches die geringere erhalt, sich nicht über einAchttheil seiner der Regel nach unzertrennlichen St euereinh eiten verringert." Ist die Kammer mit diesem Satz einverstanden? — Einhel lig Ja. Präsident v. Haase: Fernerder dritte Satz soll so lauten: 3) „Zum Zwecke des Betriebes der Handelsgärtnerei". Ist die Kammer damit einverstanden? — Wird gegen 3 Stimmen bejaht. Präsident 0. Haase: Der vierte Punkt wird unverändert von der Deputation zur Annahme empfohlen, erlautetso: 4) „Bei Abtrennungen zu öffentlichen Zwecken". Ist die Kammer da mit einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Bei dem fünften Punkte sollen nach Ansicht der Deputation einstweilen die Worte: „den diesfalls — geleistet wird, und" ausgesetzt und der Satz 5 mit dieser Abände rung, über welche später definitiver Beschluß zu fassen, angenom men werden. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein hellig Ja. Präsident v. Haase: Punkt 6 soll unverändert angenom men werden. Ist die Kammer damit einverstanden? — E i n- stimmigJa. Präsident V. Haase: Bei Punkt 7 würde das Amendement des Abg. v. Lhielau Vorbehalten bleiben. Bei diesem Punkt hat die Deputation beantragt, die von der ersten Kammer beschlossene Abänderung der Worte: „zu allgemeinen wirthschastlichen Zwecken" in die Worte: ,,zu wirthschastlichen Verbesserungen" abzulehnen, jedoch im Gesetzentwurf das Wort: „allgemeinen" in Wegfall zu bringen, so daß der Punkt 7 im Eingänge so lautet: „7) Bei Abtrennungen zu wirthschastlichen Zwecken". Ist die Kammer damit einverstanden? — EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Ferner soll nach dem Vorschläge der Deputation in demselben Punkt 7 änstatt der Worte: „dafern — beträgt" gesetzt werden: „es darf jedoch aus allen diesen unter 7 aufgeführten Gründen auf einmal oder nach und nach mehr nicht als ein Achttheil der §. 4 für vom Stammgute unzer trennbar erklärten Steuereinheiten abgetrennt werden". Ich II. 112. frage: ob die Kammer mit dieser ebenbemerkten von der Deputa tion angerathenen Fassung einverstanden ist? — Wird gegen 12 Stimmen bejaht. Präsident v. Haase: Ich frage weiter: ob die Kammer anstatt der Worte: „unter 7" nach dem Antrag des Abg. v.Thie- lau gesetzt wissen wolle: „unter 1 bis 7"? — Wird mit 34 ge gen 27Stimmen angenommen. Präsident 0. Haase: Hiermit will nun die Deputation die 5. §. geschlossen haben, und ich frage: ob die Kammer auch hiermit einverstanden ist? — Allgemein Ja. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer in der soeben von ihr beschlossenen Fassung die §. 5 an? — Wird gegen 2 Stimmen angenommen. Referent Secretair V. Schröder: Im Deputations bericht heißt es nun weiter: Mit dem ebenerwähnten Schlußsätze von §. 5 will nun die erste Kammer eine §. 5 b und mit dieser einen dritten Abschnitt mit der Ueberschrift „III. Allgemeine Bestimmungen" beginnen, und findet die Deputation diese neue Eintheilung für sachgemäß, rathet auch der geehrten Kammer an: dieselbe zu genehmigen. Präsident v. Haase: Es soll nun nach Beschluß der ersten Kammer, welchen die Deputation billigt, ein dritter Abschnitt des Gesetzes mit tz. 5b beginnen und die Ueberschrift erhalten: Allgemeine Bestimmungen. Es scheint die Kammer mit dieser Trennung und Anordnung einverstanden zu sein? — Es ist allgemein der Fall. Referent Secretair v. Schröder: Der Bericht sagt weiter: Nun lautet die von der ersten Kammer beschlossene 8-Sb also: „Den Regierungsbehörden bleibt es Vorbehalten, über die gesetzlichen Bestimmungen Z. 1,4 und 5 hinaus dis pensationsweise Abtrennungen in einzelnen geeigneten Fällen zu gestatten." und findet die Deputation dagegen Etwas nicht zu erinnern, schlägt vielmehr vor: Z. 5 bin der von der ersten Kammer vorgeschlagenen Fas sung anzunehmen. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 5b an? — Wird gegen 5 Stimmen angenommen. Präsident v. Haase: Dadurch wird sich nun das Amende ment des Abg. v. d. Planitz bei Z. 1 erledigen. Referent Secretair v. Schröder: Im Bericht heißt es ferner: Sodann hat die erste Kammer noch beschlossen, einen Antrag in die ständische Schrift des Inhalts aufzunehmen: bei ausnahmsweise zu gestattenden Abtrennungen, was die ländlichen, zur Classe der Rittergüter nicht gehörigen Güter betrifft, in geeigneten Fällen die Ortsgemeinden mit ihrem Gutachten zu hören, in Betreff der Rittergüter aber bei größeren Abtrennungen, besonders solchen, wo der Verlust des Wahlcensus in Frage kommt, die gut- 2
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