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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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sind." Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird hin reichend unterstützt. Referent Secretair V. Schröder: Ich glaube, der Antrag des Abg. Thielau ist ganz in der Ordnung; ich hätte nur ge glaubt, er verstehe sich von selbst, denn wenn eine Parcelle bebaut wird, dann entsteht eine neue Nahrung und ein neuer Grundstückscomplex, welchen die Grundstücke bilden, die bei dessen Entstehung dazu gehören. Ich habe den Satz des Deputationsvorschlags gar nicht anders verstanden, als daß hier nur von unbebauten Grundstücken die Rede ist. Ich glaube, der Antrag wird sich ebenso gut in das Deputationsgutachten ein reihen lassen, insofern man etwa noch Zweifel hatte, wenn man am Schlüsse des ersten Satzes des Deputationsgutachtens noch ein paar Worte beifügt, wo dann der Satz so lauten würde: „Was von einem geschlossenen Grundstücke abgetrennt wird, er hält die Eigenschaft eines walzenden Grundstücks, wenn es nicht in Folge Tausches in einen geschlossenen Complex eintritt od cr bebaut wird." Abg. v. Thielau: Da würde ich eine andere Fassung Vorschlägen: „oder durch Anlegung einer selbstständigen Nahrung oder Fabriketabliffements ein selbstständiges Grundstück bildet." Alsdann würde Alles getroffen sein, und ich würde dann auf meinen Antrag zu der Regierungsvorlage verzichten. Referent Secretair 0. S chröder: Ich glaube, es ist ganz richtig, denn es hat zeithcr dasselbe Verhältniß stattgefunden und die Deputation hat, wie auch der Bericht zeigt, nichts Anderes gewollt, als Aufrechthaltung der zeitherigen Vorschriften. Die Deputation hat in §. 6 nur auf die unbebauten Grundstücke Rück sicht genommen; jedoch wenn die Kammer es für deutlicher hält, und da die frühem gesetzlichen Bestimmungen insgesammt auf gehoben werden, so glaube ich selbst, daß es passender wäre, dies hier besonders auszudrücken, und ich hätte gar Nichts dagegen, wenn die bezeichneten Worte noch am Schlüsse des ersten Satzes eingeschaltet würden. Abg. v. Thielau: Wenn die geehrte Kammer meint, daß das Wort: „bebaut" dasselbe bezeichnet, so lege ich keinen Werth auf meinen Antrag; ich habe nur verhindern wollen, daß ein getrenntes Grundstück, wenn es bebaut wird, nicht in die Kategorie derer falle, welche nicht beschränkt sind. Präsident v. Haase: Der Herr Referent hat sich bereits mit diesem Anträge einverstanden erklärt; ich frage nun: ob die übrigen Deputationsmitglieder ebenfalls sich damit einverstehen? — Die übrigen Deputationsmitglieder erklären sich einver standen. Präsident v. Haase: Sonach wäre die Fassung von der Deputation angenommen und als von ihr empfohlen anzusehen. Referent Secretair v. Schröder: Wenn die Rede des Abg. v. Thielau auch auf die übrigen abgetrennten Grundstücke gehen sollte, was ich jetzt nach den gegebenen Erläuterungen kaum mehr glaube, so müßte ich mich allerdings dagegen erklären. Denn ich glaube nicht, daß es angemessen ist, immer wieder neue geschlossene Complere zu bilden und das Land, was von einem geschlossenen Complexe abgetrennt wird, in der Dismembration immer wieder zu beschränken. Denn wollte man den Satz so fassen, wie er in der Regierungsvorlage gefaßt ist, so würde jeder dritte Theil eines Gutes, sobald er abgetrennt wäre, wieder ein geschlossenes Ganze bilden und von diesem dritten Theile könnte immer nur wieder der dritte Theil abgetrennt werden; aber ich glaube, daß das Amendement des Abg. v. Thielau blos gegen die bebauten Avulsen gegangen ist. Abg. v. Thielau: Allerdings hat der Herr Referent ganz Recht; denn ich kann das nicht als ein geschlossenes Ganze ansehen, wenn 10— 20 Scheffel abgetrennt werden, worauf kein Haus ist. Ich wollte mir nur noch die Bemerkung erlauben, daß, wenn das Deputationsgutachten äbgeworfen wird, mein Amen dement immer noch aufrecht erhalten werde zu der Paragraphe des Gesetzentwurfs. Abg. Sachße: Mir ist es ebenfalls unerklärbar gewesen, wie die Deputation S. 889 des Berichts als etwas Neues auf stellenkann, daßLrennstücke, obschon bebaut, nicht als geschlossene künftig angesehen werden sollten. Für geschlossene galten sie gleichwohl zeither schon. Die Sache hat aber dadurch, daß der Herr Referent erklärt hat, cs seien damit nur unbebaute Grund stücke gemeint, eine andere Wendung genommen. Ich beabsich tigte ebenfalls diesen Vorschlag zu thun, die bebauten Grundstücke wie zeither für geschlossene anzusehen. Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand mehr über die §. sprechen will. Die Deputation hat ihr Gutachten dahin gestellt, daß §. 6 im Entwürfe abzulehnen sei, sowie auch der Zu satz, welchen die erste Kammer zu solchem angenommen hat, viel mehr dieZ.6in folgender Fassung anzunehmen: „Was von einem geschlossenen Grundstücke abgetrennt wird, erhält die Eigenschaft eines walzenden Grundstücks, wenn 'es nicht kn Folge Tausches in einen geschloffenen Complex eintritt, oder bebaut wird". Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich erlaube mir eine Anfrage: Geht die Absicht bei den amendirten Zusatz worten: „oder bebaut wird" dahin, daß sofort bei einer solchen Dismembration die Absicht, zu bebauen, erklärt werde, oder soll dies dahingestellt bleiben, bis der Fall wirklich eintritt, daß das Grundstück bebaut wird? Referent Secretair v. Schröder: Ich glaube, daß, wenn auch erst späterhin das Grundstück bebaut wird, es dann doch so fort die Eigenschaft eines geschlossenen Complcxes erlangt. Es braucht nicht gleich bei der Abtrennung die Absicht, es zu bebauen und eine neue Nahtung darauf anzulegen, ausgesprochen zu sein. Ma» will hierin ganz das zeitherige Verhältniß beibehalten. Abg. v. Thi elau: Ich wollte mir nur die einzige Bemer kung erlauben, nämlich wenn man die Fassung der Deputation läßt, so könnten immer noch Zweifel entstehen. Es heißt näm lich: „Wenn es nicht in Folge Tausches in einen geschlossenen Complex eintritt, oder bebaut wird". Man könnte dann ver stehen: wenn es nicht in Folge eines Tausches bebaut wird. Präsident v. Haase: Solchemnach würde man die Worte: „bebauet wird" vornehmen und der erste Satz der §. 6 so lauten: „Was von einem walzenden Grundstücks, wenn cs nicht bebaut wird, oder in Folge Tausches in einen geschlossenen Com-
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