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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Ich habe schon früher ein Beispiel angeführt von dem Jammer, Elend und Vergehungen, welche durch solche Colonien entstan den sind, wo in so kleine Parcellen dismembrirt worden war, daß die einzelnen Ansiedler nicht einmal ihren Bedarf an Kartoffeln erbauen konnten. Ich glaube daher, daß wir eine Bestimmung darüber treffen müssen, daß das von einem ge schlossenen Grundstücke abtrennbare eineDrittheil nicht in gar zu kleine Parcellen vertheilt werden dürfe. Treffen wir eine solche Bestimmung nicht, so ist es dem betreffenden Grundbesitzer ganz frei gestellt, in wieviel Parcellen er dieses Drittel zerstückeln will. Ich theile das Bedenken der geehrten Deputation, daß die dies- fallsige Minimalbestimmung nicht nach Quadratruthen, sondern nach einem andern Fuße, am besten nach Steuereinheiten, getroffen werde; denn allerdings ist der Unterschied bedeutend zwischen 100 Quadratruthen in fruchtbarem Lande und 100 Quadratruthen in unfruchtbarem Lande. Bei Steuereinheiten bleibt sich das gleich. Ich enthalte mich, jetzt schon einen An trag darauf zu stellen, wieviel Steuereinheiten ich als Minimal satz angenommen wissen möchte. Dieser Antrag wird zu h. 11 zu stellen sein. Ich halte dafür, daß man auf die spccielle Be- rathung des zweiten Abschnittes des vorliegenden Gesetzes ein gehen möge, weil es, wie gesagt, wichtig scheint, eine Bestim mung zu treffen, daß das abtrennbare eine Drittheil nicht in zu kleine Parcellen zersplittert werden dürfe. Referent Sccretair v. Schröder: Ich wollte mir nur eine Anfrage an den geehrten Redner darüber erlauben, was er eigentlich gemeint hat. Ich konnte nicht ganz klar darüber wer den, ob derselbe vorschlagt, daß für jede abzutrennende Parcelle ein Minimum festgesetzt werden solle, oder für solche Parcellen, die bebaut werden, oder ob er nur für solche Parcellen cs gel tend machen will, die mit neuen Nahrungen bebaut werden sollen. In allen drei Fällen lassen sich verschiedene Ge sichtspunkte aufstellen. Abg. v. Zezschwitz: Darauf beehre ich mich zu erwiedern, daß ich das schon dadurch außer Zweifel glaubte, weil in dem vorliegenden zweiten Abschnitte überhaupt nur von der Anlegung neuer Nahrungen die Rede ist. Ich habe nur den Fall im Auge gehabt, wo neue Nahrungen gegründet werden sollen. Abg. Püschel: So sehr ich auch die Sorgfalt und den Scharfsinn anerkenne, mit welchem unsre geehrte Deputation diesen wichtigen Gesetzentwurf berathen hat, so kann ich doch ihrer Meinung darin nicht beipflichten, wenn sie uns vorschlägt, daß der zweite Abschnitt dieses Gesetzes abzulehnen sei. Meine -Überzeugung von der Räthlichkeit wenigstens der Vorschrift, -aß die Baustellen in der Regel nur nach einem gewissen Größen maße ausgesetzt werden sollen, beruht auf vielfacher Erfahrung. Ich erkenne den Satz vollkommen als richtig an, daß die ver mehrte Bevölkerung den Bau neuer Häuser nothwendig mache; aber ich behaupte auf der andern Seite auch, daß durch die Zahl der Häuser auch die Bevölkerung sich vermehre; es beruht dieses ebenfalls auf Erfahrungen, die ich in meiner Gegend und nament lich in Fabrikgegenden gemacht habe. Man baut dort, oft um zu hcirathen; nun habe ich auch vielfach Gelegenheit gehabt, wahr- zunchmen, daß Hausbesitz ohne einigen Grundbesitz gar sehr den Pauperismus befördert; nicht selten werden solche neue Anbauer schlechte Steuern- und Abgabenzahler; executivische Maßregeln aber lassen sich sehr selten gegen sie anwenden, wenn man das Uebel nicht vergrößern, sie nicht der Armenversorgung gänzlich übergeben will. In meiner Gegend besitzt fast jeder Häusler auf dem Dorfe soviel Feld, daß er sich seinen Bedarf an Kartoffeln erzeugen kann; es hat sich dies besonders in den Fabrikdörfern sehr wohlthätig erwiesen. Es ist, glaube ich, diesem Umstande zuzuschreiben, daß man bei Gewerbstockungen solche Calamitaten, solche Hungersnoth niemals erlebt hat, wie man sie wohl im Erzgebirge und Voigtlande zu Zeiten unter gleichen Umständen hat entstehen sehen. Ich erkenne daher als vollkommen zweck mäßig an, daß man, wenigstens in der Regel und namentlich in Fabrikdörfern, den Hauserbau nur auf Baustellen von einer ge wissen Arealgröße gestatte. Das vorgeschlagene Maß von 100 Quadratruthen, was ungefähr S Scheffeln glcichkommt, halte ich aber erfahrungsmäßig ebenso für genügend, als andrerseits für nothwendig. Ueberhaupt erlaube ich mir noch, darauf auf merksam zu machen, daß, soviel ich weiß, der Abfassung dieses Gesetzes eine Begutachtung der Regierungsbehörden in den ver schiedenen Provinzen vorausgegangen ist, und daß auf deren Gutachten sich namentlich die Bestimmung wohl mit stützen dürfte, daß es nicht räthlich sei, Hauser auszusctzen, ohne damit einigen Grundbesitz zu verbinden. Ich werde daher für die Regierungsvorlage stimmen. Staatsminister Nostitz und Janckendorf: DasLetz- tere kann ich nur bestätigen.' Die über diesen Gegenstand ver nommenen Behörden haben sich im Allgemeinen über die Noth- wendigkeit beschränkender Bestimmungen ausgesprochen,- und der Gesetzentwurf beruht zum Thcr'l auf dem Gutachten jener Behörden. Abg. Hensel: Obgleich ich die wohlgemeinte Absicht der hohen Staatsregierung bei Aufstellung dieses Gesetzabschnittes durchaus nicht verkenne, und insonderheit die Gründe, welche zuletzt von meinem geehrten Nachbar Püschel angeführt wurden, ehre, so muß ich mich doch in der Hauptsache in entgegengesetzter Weise, als wie er es gcthan, nämlich dafür, daß das die Regel sein möge, was er als Ausnahme will, aussprechen, folglich muß ich dasjenige,, was die Deputation bevorwortet hat, be vorzugen. Die Gründe, welche diese für Ablehnung der neuen Beschränkungen in Ansehung neuer Nahrungen, also gegen den zweiten Abschnitt der Vorlage entwickelt hat, sind aus dem Le ben entnommen und in ihrer Einfachheit für mich so überzeugend gewesen, daß ich ihnen gern beitrete. Zn der Regel bildet das bereits vorhandene Bedürfniß, der Mangel an geeignetem Un terkommen, den Wunsch zu Anlegung einer neuen Nahrung; doch tritt dieses Bedürfniß nicht blos ein, wenn bereits eine Fa milie vorhanden ist, sondern auch dann, wenn ein junger Mann,
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