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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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langen ließ. Das ist's, was derselbe in der Kammer auf mich bezogen Hst. Ich bin weit entfernt, zu glauben, daß Herr Abg, Jani in der Kammer absichtlich Unwahrheiten inBezug auf mich habesagen wollcn;denn dofür bürgt sein ehrenwertherCharak- ter; ich will auch nicht annchmen, daß er jenegegen mich gerichtete Philippika nur dazu habe benutzen wollen, um sich der Kammer als Vicevorstand der vierten Deputation bemerkbar zu machen; erklären aber muß ich, daß Herr Abg. Jani sich übereilt und ohne die Sache näher zu untersuchen, um mich feiner eignen Redensart zu bedienen, sich wieder einmal hat laufen lassen. Ob dies aber recht und schicklich sei, das überlasse ich billig dem Urlheile der ge ehrten Kammer. . Präsident v. Haase: Diese Sache scheint auf einem Miß- verständniß zu beruhen, und wird sich aufklären, wenn der Abg. Jani zurückgekchrt ist. Abg. Schumann: Ich muß das Anfuhren des Abg. Häntzschel bestätigen, daß eine Partie Erläuterungen zurHänel v. Cronenthall'schen Beschwerde vom Neclamanten an den Abg. Oberländer abgegeben worden ist. Der Abg. Oberländer hat mir diese Erläuterungen vor Antritt seines Urlaubs ausgeantwor- tet und mich gebeten, sie dem Berichterstatter zu übergeben. Da dieser nun ebenfalls auf Urlaub war, so war ich nicht im Stande, sie ihm auszuhändigen, und da ich selbst vor 8Tagen einen Urlaub antrat, so glaubte ich mich verpflichtet, diese Pa piere dem interimistischen Vorstande der Deputation, Abg. Jani, auszuliefern. Ich gab sie dem Kammerboten mit der Bitte, sie dem Vorstände zu übergeben, damit der Berichterstatter davon Kenntniß nehmen könne. Präsident v. Haase: Wir gehen nun auf den Vortrag des Berichts der dritten Deputation über, die bessere Stellung des Advocatenstandcs betreffend. 'Referent Abg. Klien trägt aus dem Berichte zu vörderst Folgendes vor: Bei der zweiten Kammer der vorigen hohen Ständcver- sammlung reichte der hiesige Finanzprocurator Blechschmidt eine von ihm und vielen andern Advokaten zu Dresden, Budissin und Zittau unterschriebene, dann auch im Druck an die Mitglie der der Ständeversammlung vertheiltePetition umBeantragung eines Gesetzes über Organisation des Advocatenstandes, mit möglichster Berücksichtigung der in der Petition ausgesprochenen Wünsche, ein, welche damals der vierten Deputation zur gutacht lichen Berichtserstattung überwiesen wurde, Landtagsacten 18FK, III. Abkh. S. 612 und 621. Als jedoch kn der 88. öffentlichen Sitzung ebendas. S.815, der Vorstand gedachter Deputation erklärt hatte, daß der letzteren der Finanzprocurator Blechschmidt seinen Wunsch zu erkennen gegeben habe, die erngereichte Petition ruhen zu lassen, so wurde in jener Sitzung die Erledigung der ersteren angenommen, welcher Annahme jedoch der Finanzprocurator Blechschmidt mi der Erklärung begegnete, daß er die Petition für völlig erledigt nicht ansehe, sondern nur überzeugt sei, daß sie bei damaligem Landtage wegen bevorstehenden Schluffes desselben, nicht werde zur Berathung kommen können. Landtagsacten ebendas. S. 1017 und!022. Da nun auch der Finanzprocurator Blechschmidt bald nach Eröffnung des jetzigen Landtages dies Berücksichiigung jener Petition in Erinnerung gebracht, dabei auf eine königl. preuß. ^binetsvrdre vom 12. Ium 1841, wvrinnen die Bildung eines tüchtigen Advocatenstandes, sowie dessen ehrenvolle Stellung für nothwendig erklärt und die Vereinigung der Justizcommissarien zu einer Corporation oder einem Collegium in Frage gestellt wird, ich bezogen hat und darauf jene Petition am 2. December 1842 >er dritten Deputation zur gutachtlichen Berichtserstattung über wiesen worden ist, so genügt dieselbe dem erhaltenen Auftrage, indem sie der geehrten Kammer vorliegenden Bericht erstattet. Die Petenten schildern die Nothwendigkeit eines geachteten, durch eigene Msciplinargewalt geregelten, ohne Sorgen der Nahrung zu leben fähigen und tüchtigen Standes der Advokaten, als Schutzes der Bedrückten, als Vertheidiger der Verfolgten, und führen an, wie man auch in andern Ländern dieBildung von Advocaten- und Disciplinarkammcrn als das vorzüglichste Mit tel zur Hebung des in der Achtung des Publikums gesunkenen Advocatenstandes ansehe. Was namentlich das Königreich Sachsen betrifft, so klagen Petenten über die Unthätigkeit der hohen Staatsregierung, welche, statt denAdvocatenstand zu heben, demselben vielmehr nachtheilig ei, indem sie 1) den Stand durch Anzeige der suspendirtenund removirtcn Advocaten in öffentlichen Blättern vorzugsweise ver dächtige, ohne solches aufAerzte, Wundärzte und Privat schullehrer auszudehnen. Ebenso könne nach" dem Ab lösungsgesetze die Specialcommission den Advocaten, nicht aber den ökonomischen Beistand vom Termine zurückweisen, sowie denn auch das neue Gesetz, das Liquidiren der Advocaten betreffend, aus Mißtrauen gegen dieselben hervorgegangen sei; 2) Juristen, die den Staatsdienst betreten wollten, zn welchem sie aber wegen nur erlangter dritter Censur, oder sonst, untauglich befunden würden, finde man tauglich genug zur advocatorischen Praxis; 3) der höhere Staatsdienst sei für die Advocaten verschlossen; 4) die Advocaten wären schlecht gestellt, die Geschäfte wür den durch die Gesetzgebung vermindert, die Zahl der Advocaten nur vermehrt. Dabei habe auch noch 5) der Advocat Seiten der Unterrichter hie und da eine geringschätzende Behandlung zu erfahren. Dann stellen die Petenten den Begtiff der Advocatur auf, weisen den Vergleich des Advocatenstandes mit einem bürgerli chen Gewerbe zurück, und stellen ihn zwischen Staatsdiener und Staatsbeamten dar, ohne ihn deshalb von der Negierung 'und dem Richter abhängig machen zu wollen, wie in Bayern her Fall sei, wo der in die Ständeversammlung gewählte Advocat erst der Genehmigung der Regierung zum Eintritt bedürfe. Die Mittel, dem Advocatenstande eine seiner angedeuteten Bestimmung angemessene Stellung zu geben, suchen die Petenten I. in der Prüfung der Candidaten; II. in der Feststellung der Anzahl der Advocaten und deren Vertheilung im Lande; III. in der Verhinderung der sogenannten Winkeladvocatur Seiten der Agenten und Staatsdiener; IV. in der günstigeren Stellung des Anwaltes in pccuniärer Beziehung; V. in Herstellung von Advocatencollegien mit Disciplinar- gewalt, daher in einer Advocatenordnung; VI. in einer Pensions-, Wittwen- und Waisenanstalt. DeS Ranges der Advocaten gedenken zwar die Petenten, mehr aber als Andeutung anderer Schriftsteller, als um einen be- sondcrn Wunsch deshalb auszudrücken.
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