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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Sensationen nichtumsonst zu erlangen find. Man muß darum besonders nachsuchen. Wie soll man das aber ausführen? Man wendet sich an einen Advocatcn. Daß der Advocat das Dispen sationsgesuch nicht umsonst macht, ist bekannt. Damit geht man an die Behörde, die Behörde erstattet Bericht an die Ober behörde, und dann erfolgt nach Befinden die Dispensation, nach Befinden wird sie aber auch abgeschlagen. Der Mann hat vielleicht 10 Thlr. daran gewendet, er will die Sache nicht im Stiche lassen, er macht also noch einen Versuch, ob es ihm viel leicht mit der Dispensation noch gelingt. Er hat nun wohl 15 — 20 Thl. aufgewendet, noch ehe er den Hausbau begonnen hat. Diese Summe hätte er besser auf den Bau selbst ver wenden können, wenn man ihm nicht auferlegt hätte, um Dis pensation nachzusuchen. Hiernächst kann ich nicht umhin, zu bemerken, daß ich auch große Besorgniß habe vor Vexationen, worauf der Bericht schon hingedeutet hat. Es heißt, es solle nicht in der Nahe von Waldungen und wcht in zu weiter Ent fernung vom Orte gebaut werden. Das ist nun eine sehr miß liche Sache. .Ich weiß z. B. nicht, was es im Voigtlande heißt, es solle nicht in der Nähe von Waldungen gebaut werden, denn es liegen dort ganze Dörfer in der Nähe von Waldungen. Ich will aber von dieser Schwierigkeit einmal absehen und blos von den Vexationen sprechen, die in Bezug darauf vorkommen können. Es liegt mir ein Fall aus der allerneuesten Zeit vor, wo ein Landbewohner, der übrigens nicht zu den Proletariern gehört, sich anbauen wollte, der Rittergutsbesitzer widersprach, und der Patrimonialgerichtsverwalter «Wirte. Die Sache kam zur Entscheidung der Mittclbehörde. Die Mittclbehörde gestattete aber den Anbau gleichfalls nicht, und zwar deshalb, weil der Mann sich in der Nähe einer Waldung anbauen wollte; das war wenigstens der Hauptgrund. Nun war der Bauende der Holz heger über die benachbarten Waldungen, mithin Foch fürwahr Nichts von ihm zu befürchten; hinzufügen muß ich, daß der Mann in der dritten Instanz zwar endlich Gehör fand, aber ich muß auch hinzusügen, daß er mit seinem Baue um ein Jahr hinausgeschoben worden ist; und daß ihm mehr als 40 Thlr. Kosten verursacht worden sind. Das war schon zeither möglich, wo man nur eine „analoge" Bestimmung anwenden wollte, daß nicht in der Nähe von Waldungen angebaut werden sollte. Was wird aber künftig geschehen, nachdem eine Bestimmung des Gesetzes solches ausgesprochen hat! Es ist dies Etwas, was Niemanden ohne Besorgniß lassen sollte. Alsdann ist noch aufgestellt, daß nicht in zu großer Entfernung vom Orte gebaut werden soll. In dem von mir angegebenen Falle sagte man auch, es sei vom Dorfe zu weit entfernt, wahrend der Mann sich doch unmittelbar an der Straße anbauen wollte, während bereits Häuser angelegt worden waren, die der Grenze weit näher lagen. Trotzdem aber wurde, wie schon bemerkt, Widerspruch .erhoben, und es verging, ehe dieser beseitigt ward, ein Jahr, und kostete mehr als 40 Thlr. Alles das kann nun wiederkehren, und weit leichter wiederkehren. Es ist in dieser Beziehung bemerklich gemacht worden, daß sich dadurch leicht Schlupfwinkel für böses Gesindel bilden könnten, und daß sich namentlich im Erzgebirge solche Schlupfwinkel fänden, insonderheit an der Grenze; allein ich kann versichern, daß ich, obwohl ich auch ziemlich an der Grenze wohne, doch dort derartige Erfahrungen nicht gemacht habe. Ich muß jedoch dahingestellt sein lassen, inwieweit das Behauptete in Bezug auf das Erzgebirge be gründet ist; daß es aber auch Anwendung findet auf die Grenze, in deren Nähe ich wohne, muß ich verneinen. Daß es angenehm sein mag, wie der Herr Sccretair Rothe behauptet, ein Haus mit etwas Grund und Boden zu besitzen, das leugne ich nicht. Allein es ist nur die Frage, wie man sich diesen Grund und Boden erwerben will. Besser befindet sich der, der neben dem Hause noch etwas Grundbesitz hat, aber zugeben wird mir auch der Herr Sccretair, daß der, der ein Haus besitzt, sich immer wieder besser befindet, als der kein Haus hat. Nach alle dem muß ich wiederholen, daß mir das Gesetz nicht ausführbar scheint, oder doch, wenn es ausgeführt wird, eine Härte enthält, und zugleich Vexationen Thor und Thür öffnet. Ich kann daher nur dabei stehen bleiben, daß der dritte Abschnitt abgelehnt werde. Abg. 0. Geißler: Der Abg. Todt hat mich darüber zur Rede gestellt, daß ich den ersten Theil des Gesetzentwurfs mit dem Vorwurfe der Willkür angegriffen, den zweiten Theil dessel ben hingegen vertheidigt habe. Ich habe aber denselben blos rela tiv vertheidigt, indem ich sagte, daß ich größere Willkür im ersten Theile, als im zweiten Kheile fände, auch habe ich die Gründe angegeben, warum ich das glaube. Der hauptsächlichste war, daß im ersten Theile die bestehenden Eigenthumsrechte angegrif fen sind, im zweiten Theile aber nicht. Abg. Tz schucke: Ich will die geehrte Kammer nicht lange aufhalten und mich nur, da ich mit der Deputation stimmen will, gegen den Verdacht, als ob ich die Gesetzesbestimmungen Z. 10, 11,12 nicht genau unterschieden hätte, verwahren. Die 12. ist mir nicht entgangen, gerade aber diese 12. §. veranlaßt mich hauptsächlich, mit der Deputation zu stimmen; denn wenn über haupt sofort im Gesetze Ausnahmen vorgeschrieben sind, wenn be stimmt ist, daß Dispensation vom Gesetze gegeben werden müsse, so muß man um so bedenklicher werden, einem solchen Gesetze bei zutreten. Es ist gewiß, daß auf dem Lande nicht gebaut wird, wenn nicht das Bedürfniß vorliegt; es wird Keiner aufSpecula- tion bauen, oder um sich einen Spaß damit zu machen. Man baut aus Bedürfniß, und nicht blos in Fabrikdörfern, sondern auch anderwärts. Ich kenne in wohlhabenden Gegenden Dör fer, wo die dort heimathsangehörigen Leute wegen Mangel an Häusern schwer ein Unterkommen finden, wo mehre Familien genöthigt sind, in einer Stube zusammen zu wohnen. Welche Nachtheile aus diesem Zusammenwohnen zu entstehen pflegen, davon will ich weiter Nichts erinnern. Ich will nur das Zusam menwohnen von Personen zweierlei Geschlechts erwähnen. Außer dem entsteht aber auch Hader und Zwietracht zwischen diesen Familien. Um diesen zu vermeiden, ist es vorgekommen, daß sie in der Stube einen Kreidestrich zur Bezeichnnng der Grenzen ma chen. Das hilft aber auch wenig, denn es trennt nicht, und das
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