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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 112. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Überschreiten dieses Striches ist leichter, als das Überschreiten des Rubicons durch Cäsar war. — Ueberhaupt glaube ich, daß diejenigen, welche mit dem Gesetzentwurf stimmen wollen, in der Tendenz der Deputation doch sich nichtganzklargeworden sind. Es ist nämlich jetzt schon gebräuchlich, daß die Erbauung von Wohn häusern, sei es auf dem Dorfe oder in der Stadt, von der Be willigung der Ortsbehörde abhängt, diese wird auch künftig statt- sinden. Es ist auch nicht deshalb ein Antrag von der Deputa tion gestellt worden, diese Genehmigungsertheilung in Wegfall zu bringen, nur will die Deputation nicht, daß der Erbauer nach weisen soll, daß er den Hausbau ausführen könne. Das Nöthige ist hierüber schon vom Herrn Vicepräsidenten erwähnt worden, und ich füge nur hinzu, daß es der Ortsbehörde sehr schwer wer den wird, zu ermitteln, ob Jemand die nöthigen Mittel dazu habe. Der Richter kann weiter Nichts thun, als sich das Geld vorzeigen lassen; das Geld kann aber auch geborgt sein. Der Richter wird höchstens noch Erkundigungen einziehen bei dem Maurer- oder Zimmermeister, der das Haus baut, er wird den Zimmermcister oder Maurermeister fragen, ob er das Geld vom Erbauer erhalten habe. Dieser wird den Bau nicht gern aufge ben wollen, und der Richter wird also stets dieWahrheit nicht genau erfahren können. Wenn es sich spater ergibt, daß der Baulustige nicht die nöthigen Mittel gehabt hat, so wird er in Verlegenheit und Verantwortung kommen. Im vorliegenden Gesetz will 2) die Deputation nicht ausgenommen haben, daß zur Erbauung eines Hauses der Besitz von 100 lH Ruthen Grund und Boden nöthig sei. Sie will also, daß es beim Alten bleibe; dies schließt nicht aus, daß, wenn andere Bedenkendem Baue entgegenstehen, daß, wenn eine Gemeinde glaubt, durch Erbauung eines Hauses in Nachtheil zu getathen, ihr frei steht, gegen diesen Hausbau zu remonstriren. Das ist es, was ich zur Motivirung meiner Ab stimmung sagen wollte. Staatsminister v. Lindenau: Daß durch das vorliegende Gesetz die Erreichung staatsökonomischer Zwecke beabsichtigt wird, und es dazu eines gewissen Ermessens der Staatsregierung allemal bedarf, das ist bereits in der gestrigen und heutigen Be- rathung von der geehrten Kammer mehrfach anerkannt worden, und es wird sich daher auch meine jetzige Mittheilung über den letzten Abschnitt des Gesetzes darauf beschranken, auf die staats ökonomischen Vortheile hinzuweisen, die von jenen Bestimmun gen zu erwarten sind. Haben sich bereits mehre Abgeordnete gegen das Deputationsgutachten erklärt, so kann auch ich mit den Gründen, aus welchen von der geehrten Deputation die Ab lehnung des letzten Abschnittes und namentlich der U. 10 und II beantragt wird, nicht einverstehen, da ich gerade von diesen An ordnungen Wohlthatiges erwarte, und darum ungern aus dem vorliegenden Gesetze entfernt sehen möchte. Ich gehe dabei von dem Grundsätze aus, daß der Staat allerdings verbunden ist, der vorhandenen Bevölkerung Obdach zu verschaffen, daß er aber auch ebenso verpflichtet ist, jede Maßregel zu vermeiden, die auf eine Vergrößerung der Bevölkerung und Vermehrung der Ver armung irgend hinwirken könnte, da bekanntlich unsere Bevöl- II. 112. kerung bereits eine übergroße, und die Befürchtung einer zuneh menden Verarmung keine unbegründete ist. Wenn von der Deputation dieBehauptung aufgestellt wird, daß der Drang zum Neubau von Häusern nicht durch die Bildung neuer Familien, sondern durch das Bedürfniß der sich vergrößernden veranlaßt würde, so steht dies mit meinen Erfahrungen nicht ganz im Ein klänge, indem nach diesen der gewöhnliche Hergang hierin fol gender ist: Ein junger Bursch, der als ledig überall leichtObdach und Unt rkommen findet, wird auf den Wunsch und dieNothwcn- digkeit eines eigenen Hausbaues hingeführt, wenn er sich vcrhci- rathen, einen eigenen Hausstand begründen will,und dadurch sein ferneres miethweiscs Unterkommen erschwert findet. Daß man aber diese oft leichtsinnig unternommenen Neubaue zu begünstigen habe, das bezweifle ich um so mehr, als auch damit dem wah ren Interesse der betreffenden Gemeinden keineswegs entsprochen wird, indem die Zunahme armer Häusler, die Nichts als ein ärmliches verschuldetes Häuschen besitzen, den Gemeinden mehr zur Last als zum Vortheil gereicht. Will ein junger Mann heirathen, einen eignen Hausstand begründen', ein Haus bauen, so möge er auch durch Fleiß, Anstrengung und Sparsamkeit sich diejenigen Mittel erwerben, die das Gesetz dazu vorschreibt. Die Möglichkeit, sich das erforderliche Eigenthum zu erwerben, wird in einem erwerbsreichen Lande, wie das unsrige ist, einem kräfti gen Willen nicht fehlen und dadurch, daß gesetzliche Bestimmun gen zur Anstrengung nöthigen, die allgemeine Wohlfahrt gewiß nicht gehemmt, sondern befördert werden. Und darum halte ich die Bestimmungen des zweiten Abschnittes für vortheilhaft, und würde dessen Wegfall bedauern, da ich mir davon mehrfache, und namentlich folgende wohlthätige Ergebnisse verspreche: Er munterung und Nothwendigkeit zur Anstrengung und Sparsam keit, Vermeidung frühzeitiger unüberlegter und unkluger Hei- rathen, die häufig zur Quelle des Elends und der Laster werden, Verminderung der Ursachen zur Verarmung, und endlich ein Punkt, auf den ich besonders ein Gewicht lege, Veranlassung und Aufforderung zum Verlassen übervölkerter Ortschaften zur Übersiedelung in solche, wo es an Menschen und Arbeitskraft gebricht. — Gewiß würde es eine große Wohlthat für das ganze Land sein, wenn durch gesetzliche Bestimmungen auf eine richti gere Ausgleichung zwischen Grundfläche und Bevölkerung hin gewirkt werden könnte, als es die dermalige ist. Wie wohlthätig die Verbindung eines kleinen Grundbesitzes mit dem Fabrikbe- lrieb zur Beförderung des Wohlstandes wirkt, davon habe ich auf meinen Reisen häufig Erfahrungen gemacht. In Belgien, in der Normandie, in einigen Theilen Böhmens und der Lausitz, wo eine solche Vereinigung häufig vorkommt, war überall Wohl stand wahrzunehmen; während in solchen Fabrikorten, wo es nur Häusler und Miethsleute gibt, Elend und Arrnuth vor herrscht. Gewiß verdienen in einem Lande, wie das unsrige, wo die Zahl der nicht besitzenden Fabrik - und Handarbeiter sehr groß ist, wo es an Stockungen und Störungen des Handels und Verkehrs, und in deren Folge an Verlegenheit und Noth nicht fehlt, diese Verhältnisse eine besonders sorgsame Beach tung, und gewiß würde sich die Gesetzgebung ein großes Ver- 5*
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