Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stellt. Unter 8 1 folgt der Antrag auf die Ermächtigung der Regierung: sämmtliche die Gewerb- und Personalsteuer betreffenden, mit Gesetzeskraft entweder bereits versehenen und in Folge der gegenwärtigen Verhandlung dazu gelangenden Vor schriften, unter Aufhebung aller bis jetzt über diesen Gegen stand erlassenen gesetzlichen und sonst durch das Gesctz- und Verordnungsblatt veröffentlichten Bestimmungen, sowie unter Ausscheidung der zur Erledigung im Wege administrativer Verfügung geeigneten Gegenstände, in ein neues Gewerb-und Personalsteuergesetz zusammenzufassen und solches, unter Bezugnahme auf die hiermit erfolgte ständische Zustimmung, unverweilt zu erlassen. Unter 8 2 endlich wird das Fortbestehen einer Ermächti gung zu Abänderung und Ergänzung der für die Gewerb- und Personalsteuer ertheilten gesetzlichen Bestimmungen in dem §.71 des Gesetzes vom 22. November 1834 bezeichneten Umfange beantragt. Zu Feststellung ihres Gutachtens über das allerhöchste Decret fand sich die Deputation zunächst verpflichtet, die fünf und zwan zig Vorschläge der Decretsbeilage unter mit Zuziehung der Herren Regierungscommissarien zu prüfen. Es ergab sich da bei, daß einzelne dieser Punkte, wie z. B. I. die Abgabe der in ländischen Lohnkutscher, II. und Hl. die Durchschnittsatze für die Kaufleute, IV. die Bildung von größeren Bezirken für die Einschätzung der Fabrikgeschäfte, VI. die Bemessung des Steuer satzes für die Bankfleischer in großen und Mittelstädten und ei nige andere, wohl einer gesonderten Berathung und Beschlußfas sung unterworfen werden könnten. Der Punkt unter Nr. VIII. betrifft die Besteuerung der Frachtschifffahrt und berührt zugleich in gewisser Beziehung den Berathungsgegcnstand einer andern Deputation, welcher die Petitionen in Betreff des Elbschifffahrts- wesens überwiesen worden sind. Die wichtigsten Vorschläge aber betreffen unter X!—XIV die Besteuerung der Handwerker und des ihnen nahestehenden tech nischen Gewerbsbetriebs, der Handwerksmeister und die Berück sichtigung ihrer Gewerbsgehülfen, unter XVIl die Herabsetzung der Personalsteuersätze der dem Civil - und Militairetat angehöri gen Staatsdiener, sowie sämmtlicher Communal - und Patri'mo- nialbeamten, sämmtlicher Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, endlich aller derjenigen in Privatdiensten stehenden Ofsicianten, welche entweder eine öffentliche Function ausüben, oder für ihre Function wissenschaftlicher Vorbilvung bedürfen, ingleichen der Pensionairs, und unter XVlll die Besteuerung der besoldeten Hofbeamten. Hinsichtlich der Besteuerung der Handwerker und des ihnen nahe stehenden technischen Gewerbsbetriebs gehen die Vorschläge dahin: sub XI. die Abschätzung der betreffenden Gewerbe in ge wissen Fallen nicht streng an die aufgestellten Ortsklas sen (je nachdem dasselbe in einer der größer», der Mitt lern, der kleinern Städte, oder auf dem Lande betrie ben wird) zu binden; snb XII. wegen der Unangemessenheit der zeitherigen Un gleichheit der Tarifsätze für Handwerksmeister u. s. w. in Bezug auf den Zuschlag wegen der Zahl der Ge werbsgehülfen diesen Zuschlag im Allgemeinen (mit 3 Ausnahmen) auf die Hälfte des Meistersatzes festzu stellen; II. 113. 8ul> Xlll. bei mehren Gewerben, welche jetzt nach der Ge- hülfenzahl besteuert wurden, die freie (Individual-) Ab schätzung eintreten zu lassen; sub XlV. bei den Gewerbtreibenden, welchen durch Selbst anschaffung des Arbeitsmaterials ein höherer Gewinn im Vergleich mit anderen Gewerbsgenossen zu Theil wird, einen besonder» Steuerzuschlag stattfindcn zu lassen. Soll die Räthlichkeit der demnach abzuändernden Besteue rungsweise der Handwerker und ähnlicher Gewerbtreibenden be gutachtet werden, so kann dies nur in Folge specieller Verglei chung aller durch die angenommenen Grundsätze bedingten ein zelnen Tarifsätze in ihrer wieder nach der Oertlichkeit und der Ge- hülfenzahl abgestuften Verschiedenheit geschehen. Aus dem ge genwärtig bestehenden Tarif hätte die Deputation die Unterlagen eines vollständigen Gutachtens aber nicht entnehmen können. Denn durch wiederholte Abänderungen und Zusätze ist nament lich der ursprüngliche Tarif (der eigentliche Gewerbsteucrtarif im Gegensatz zu den übrigen Personalsteuertarifen sul> 8,6, v, 8 und 8), wie er dem Gesetz beigegeben war, so umgestaltet wor den, daß sich eine Uebersicht kaum gewinnen läßt; die Zweckmä ßigkeit der nach den jetzigen Vorschlägen umgearbeiteten Tarif sätze wird aber erst nach deren, nach Seite 302 und 318 des aller höchsten Decrets noch vorbehaltenen, vervollständigten Auf stellung zu beurtheilen sein. Sah sich die Deputation daher außer Stande, über die Punkte unter XI—XIV, die eigentliche Gewerbsteuer betreffend, zu berichten, so erschien ihr dies in erschöpfender Weise noch un- thunlicher hinsichtlich der Personalsteuer von den Beamten des Civil-, Militair- und Hostetats und den diesen gleichzustellenden Personen. Hier war zwar die Vergleichung des jetzigen Besteuerungs ergebnisses mit der beabsichtigten Steuerscala leicht, weil beide nach bestimmten Procentsätzen von einer ebenfalls bestimmten Eknkommcnsumme zu erheben sind; es mangelte aber an dem dritten Vergleichsgegenstand. Diesen bieten nämlich die eben gedachten eigentlichen Gewerbsteucr-, sowie die übrigen Perso nalsteuertarife. Recht und billig ist es, die Beurtheilung der Personal- und Gewerbsteuern, wenigstens soweit dies bei einer verschiedenen Abschätzungsweise möglich erscheint, auf eine Ver gleichung der in beiden bestehenden Belastungen zu gründen, und die hohe Staatsregierung hat selbst Seite 306 und 307 einen Vergleich zwischen den Steuersätzen für einen Besoldeten (aus dem Tarife 6 oder v) und dem eines Privatdienstleistenden oder Gewerbsgehülfen (aus dem Tarif8) angestellt. Stehen also die sämmtlichen Tarife in einem unleugbaren Zusammenhänge, wird die Unangemessenheit einzelner Sätze zu gegeben und deshalb nicht nur die durchgehende Revision des Ta rifs sondern (nach Seite 318 der Decretsbeilage) sämmtlicher Tarife Vorbehalten, so mußte auch die Begutachtung nach Maß gabe der alteren, abzuändernden Tarife um so weniger thunlkch erscheinen, als es sich nicht nur um einzelne Ermäßigungen und Erhöhungen, sondern um Aufnahme anderer Grundsätze bei gan zen Kategorien der Gewerb - und Personalsteuer handelt. Hätte die Deputation aber auch nach Anleitung des aller höchsten Decrets ein Gutachten über die Vorschläge der hohen Staatsregiernng zu bilden versuchen und dieses der Beschluß fassung der hohen Kammer zu unterstellen wagen wollen, so wäre damit immer nur dem einen zunächstliegenden Theile des ihr er theilten Auftrags nachzukommen gewesen. Den andern ebenso 1 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder