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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Begutachtung des Gesetzentwurfs, das neue Maß- urch Gewichtssystem betreffend, bereits gewählten Deputationen mit zu übertragen. 3) Um aber für einzelne Fälle, bis zur Emanation des neuen Gesetzes, baldige Maßnehmung möglich zu machen, sei die Erneuerung der in der 71. tz. des Gesetzes vom 22. November 1834 für die Staats regierung enthaltenen Ermächtigung annoch zu be antragen. Präsident v. Haase: Es würde nun die allgemeine Be- rathung Platz greifen. Die Abgg. Poppe und Georgi (aus My lau) haben sich als Sprecher angemeldet. ' Staatsminister v. Ze sch au: Die geehrte Kammer wird gewiß davon Überzeugtsein, daß das Ministerium Ermächtigungen dieser Art, wie eine solche hier im allerhöchsten Decrete vom 15. März d. I. angedeutet ist, nur ungern in Anspruch nimmt, ja ich füge hinzu, daß die Ermächtigung auch im vorliegenden Decrete nicht einmal unbedingt beansprucht worden, sondern nur in Voraussetzung des Einverständnisses der geehrten Kammer beantragt worden ist, woraus folgt, daß die Regierung zu einer speciellen Gesetzesvorlage ebenfalls bereit gewesen sein würde. Es liegt daher in dem fraglichen Anträge der Ermächtigung nicht etwa ein Zweifel gegen das Recht und das Befugniß der geehr ten Kammer, das Gesetz einer speciellen Berathung zu un terwerfen, vielmehr ist das Ministerium davon überzeugt, daß eine specielle Durchgehung des Gesetzes selbst mit Rücksicht auf die Zusammenstellung desselben unzweifelhaft der geehrten Kammer zusteht, weil gar nicht zu verkennen ist, daß eben durch die Zusammenstellung und Fassung des Gesetzes nachgewiesen werden soll, daß der Sinn und Zweck desselben in richtiger W.'ise getroffen sei, um allen Zweifel darüber zu heben. Das Mini sterium glaubte aber, daß die vorliegende Angelegenheit sich zu einer solchen Ermächtigung eigne, und zwar aus dem Grunde, weil in einem in so viel Specialitäten eingehenden Gesetze cs hauptsächlich darauf ankommt, sich über die wesentlichsten Grund sätze desselben zu verständigen, und weil unzweifelhaft einAbgabe- gesitz wie das fragliche sich sowohl bei der geehrten Deputation als auch bei Berathung in der Kammer zweckmäßiger beurthei- len läßt, wenn man sich nur mit den Grundsätzen und nicht mit den einzelnen Abgabensätzen beschäftigt, da nicht zu verken nen ist, daß, wenn die einzelnen Steuersätze vorliegen, dadurch bisweilen und sehr leicht irrige Ansichten und Beurlheilung herbeigesiährt werden können. Der zweite Grund aber, warum die Staatsregicrung diesen Antrag stellte, ist dieser: wenn die geehrte Kammer sich mit den ihr vorgeschlagenen wesentlichen Abänderungen einverstanden erklärt und die Abfassung eines Gesetzes der Staatsregicrung überlassen hätte, so würde der Re gierung Gelegenheit geboten worden sein, innerhalb dcr nächsten zwei Jahre Erfahrungen darüber za sammln, inwiefern Ab änderungen sich anncch ncthwendig machten, noch mehr aber, in wiefern das von der Staatsregierung entworfene und zur Publi kation gebrachte Gesetz als zw ck näßig auch fernerhin beizube halten sei. Es ist nicht zu leugnen, daß gerade ein Gesetz, wie dieses über die Bewerb- und Personalsteuer, nach den Erfahrun gen, welche man in andern Staaten gemacht hat, zu den sehr schwierigen gehört, und daß derartige Gesetze kaum erscheinen, auch schon wieder neue Erläuterungen erfordern. Dieser Noth- wendigkeit würde man wahrscheinlich für einige Zelt', wegen der schon gesammelten Erfahrungen, überhoben gewesen sein. Dw aber die geehrte Deputation auf den Antrag der Staatsregierungr nicht eingegangen ist, inmittelst auch einige Zeit verlaufen war', so hat das Ministerium selbst beantragt, den im Berichte ange deuteten Weg einzuschlagen, sich jetzt nur darauf zu beschränken, diejenigen Bestimmungen abzuändern, welche durch die Einfüh rung der neuen Grundsteuer bedingt sind, und dagegen die Prü fung des Gesetzes einer Zwischendeputat'on zu übertragen, um es dann bei dem nächsten Landtage vollständig zur Vorlage und Berathung zu bringen. Ich habe, hierdurch nur kürzlich die Gründe anführen wollen, welche das Ministerium bestimmt ha ben , den Antrag im Decrete zu stellen. Der Vorschlag ist ab gelehnt worden, und das Ministerium ist auch weit entfernt, da rin einen Mangel an V.rtrauen zu erkennen, denn der Vorstand desselben hat von der geehrten Kammer vielfachen Beweis dieses Vertrauens erlangt, und kann in der Ablehnung des Antrags nicht ein Mißtrauen gegen sich erkennen. Abg. Poppe: Der Bericht ist zwar von mir unterzeichnet worden, aber der Herr Referent hat schon gesagt, daß ich zur Zeit, wo die Berathung gepflogen worden ist, in der Deputation nicht anwesend sein konnte, ich würde cs sonst versucht haben, dahin zu wirken, daß die von Seiten der hohen Staatsregicrung in verschiedenen, in25 Unterabteilungen der Ständeversammlung vorgelegte Frage, das Gewerb- und Personalstcuergesetz be treffend, erörtert worden wäre, wenn ich auch aufder andern Seite nicht verkennen mag, daß die Berathung eine höchst umfängl'che und dem Wesen nach eine höchst schwierige zu nennen sei. Die Deputation hat nur im Allgemeinen von den von Seiten der hohen Staatsregierung an die Stände gebrachten Anträgen drei in ihre nähere Erwägung zogen, da diese im Allgemeinen mit dem neuen Grunsteuersysteme wesentlich im Einklang stehen. Dagegen hat sie geglaubt, das außer Erwägung zu lassen, was. nicht in diese Kategorie gehört, obschon die hohe Staatsregierung durch diese Vorlage selbst deutlich zu erkennen gegeben hat, daß in mancher Hinsicht Aenderungen nothwendig und räthlich sind. Ich werde mich nicht veranlaßt fühlen, der Kammer den Vor schlag zu machen, daß man überhaupt auf Erläuterung dieser von der Deputation nicht begutachteten Anträge eingehen möge. Jn- deß sind doch manche Verhältnisse, die in unserm Lande in Be zug auf Gewerb- und Handelsverhaltnisse jetzt stattfinden, mit unter so beklagenswerter Art, daß die hohe Staatsregierung selbst zu wünschen scheint, daß diese Erledigung finden. Ich rechne dazu die Besteuerung der Elbschiffer, einige Abminderung in den Sätzen für die Handwerker und deren Getülfen, eine Ab minderung in dem Minimal atze für die Kaufleute, aber ebenso sehr die Zuziehung einer höher« Gewerb- und Pcrsonalstcucr für Rentiers u. dgl. Während ich'mich auf dcr einen Scite der Ue- berzeugung überlasse, daß das Eine gegen das Andere gehalten
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