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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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stände kn der Aufbringung und Bertheilung, Alles soll einstwei len beim Alten bleiben, ja während die hohe Staatsregierung im Budjet für die Gewerb- und Personalsteuer 320,000 Lhlr. postulirt, sollen nach dem Vorschläge der Deputation dieSrände erklären: wir wollen nicht nur 320,000 Lhlr., nein wir wollen doch lieber gleich 350,000 Lhlr. bewilligen. Das ist der Conse quenz der Vorschläge der Deputation und meinen Ansichten aller dings entschieden entgegen. Was ist aber nun zu thun? Ich fühle, daß die vielen Vorschläge, welche die hohe Staatsregierung im Decrete niedergelegt hat, der allerreiflichsten Prüfung bedürfen; ich fühle, daß die Ständeversammlung ohne tief eingehende Er örterung durch eine Deputation ihre Zustimmung dazu nicht aussprechen kann. Wenn ich aber einerseits wünschen muß, daß ein neues Gewerb - und Personalsteuergesetz der reiflichsten Erwä gung anheimgegeben werde, so muß ich andererseits doch auch wünschen, daß rücksichtlich der drückendsten Uebelstände nicht noch zwei Jahre vorübergehen, ohne daß einstweilige Abhülfe gewährt werde. Ich muß ferner den Wunsch aussprechen, daß die Höhe der zu erhebenden Gewerbsteuer nur nach dem Regie rungsvorschlage bemessen werde und nicht nach dem Vorschläge der Deputation. Aus diesen meinen Wünschen folgt, daß ich beantragen werde, man möge der hohen Staatsregierung die Abhülfe einiger der drückendsten Mißverhältnisse, wie sie von mei nem geehrten Freunde aus Leipzig in der Hauptsache dargelegt worden sind, für die zwei folgenden Jahre überlassen, und daß ich ferner beantragen werde, daß die hohe Staatsregierung solche Erleichterungen in der Gewerb - und Personalsteuer transitorisch eintreten lasse, daß der Betrag dieser Steuer aus den Budjetsatz von 320,000 Lhlr. zurückgcführt wird. In Beziehung auf die einzelnen Vorschläge in der Vorlage, so werde ich mich nicht auf specielle Erörterungen einlaffen, kann aber doch nicht unter lassen, zu bemerken, daß unter den Uebclständen, die mir beson ders am Herzen liegen, zunächst die Abgabe für die Elbschifffahrt sich befindet. Es ist diese Abgabe seiner Zeit bei uns regulirt worden, ungefähr nach Maßgabe der preußischen; man hat aber dabei außer Acht gelassen, daß das Gebiet, auf welchem unsere Elbschiffer sich bewegen, ungleich kleiner ist, als das der preußi schen Schiffer, und daß, wenn unsere Schiffer nach Preußen kommen, sie auch den vollen Betrag der preußischen Gewerbsteuer entrichten müssen. Die Lage der Elbschiffer ist eine höchst mißliche und es ist ihnen einige Ermäßigung der Abgaben sehr zu wünschen. Der zweite Punkt ist die Besteuerung der Handwerksmeister, be sonders nach der Zahl der Gesellen. Es ist in der Regierungs vorlage anerkannt, daß es ein drückender Uebelstand ist, daß in manchen Fallen wegen eines Gesellen für diesen Gesellen allein mehr bezahlt werden muß, als der Meistersatz beträgt. Ich wünsche in dieser Beziehung eine Erleichterung, unbeschadet der Vorlage eines neuen Gewerb - und Personalsteuergefttzes. Den Minimalsatz der Kaufleute hat die Regierung in vielen Fällen schon auf2Lhaler hcruntergesetzt, und ich glaube, es könnte auch in den nächsten zwei Jahren wo erforderlich geschehen. Es wird selbst eine Nothwendigkeit sein. Die neue Art der Aufbringung der Steuer für die Fabrikanten, wie sie die Vorlage bezeichnet, wird der sorgfältigsten Erwägung bedürfen. Es sind mir man che Bedenken dagegen beigegangen, und ich kann nicht wünschen, daß eine tief eingreifende Aenderung in der Bertheilung eintrete, bevor diese Erörterungen angestellt sind. Eine Abänderung in der Besteuerung derBeamten scheint mir allerdings nothwendig. Soweit ich Gelegenheit gehabt habe, Vergleichungen anzustellen, habe ich immer gefunden, daß diejenigen, bei denen man ein sicheres Anhalten für den Betrag der Pecsonalsteuer hatte, höher beigezogen worden sind, als diejenigen, wo es an einem solchen Anhalten fehlte. Im Allgemeinen haben gewiß die Beamten, die Geistlichen, die Staatsdiener im Verhältniß zu den Gewerbtreibenden zu viel zu bezahlen, und ich stehe nament lich als Gewerbtreibender nicht an, auf dieses Mißverhältniß hinzuweisen. Indessen bedürfen die darauf bezüglichen Regie rungsvorschläge allerdings auch noch einer sorgfältigen Erwä gung, und ich weiß nicht, ob es gerathen sein würde, vor dieser Berathung eine Aenderung eintreten zu lassen. Es sind noch einige Punkte in der Vorlage, wo mir allerdings baldige Erleich terungen auch nothwendig erscheinen müssen. So erwähne tch den Punkt 15: „daß bei Meistern, welche bescheinigter Maßen wegen Krankheit oder vorgerückten Alters nicht selbst arbeiten können, ein Geselle außer Berechnung zu lassen sein dürste." Es hat sich dieser Uebelstand ergeben, und ich glaube, die Regie rung sollte da wohl bald eine Erleichterung eintreten lassen. Mein Antrag geht demnach dahin: „Die hohe Staatsregierung wolle auf den Grund der ihr durch §. 71 des Gewerb - und Per sonalsteuergefttzes vom 22. November 1834 ertheilten, durch die jetzige Ständeversammlung zu erneuernden Ermächtigung tran sitorische Erleichterungen in der Gewerb - und Personalsteuer, da, wo sie nach sorgfältiger Erörterung am dringendsten von den Verhältnissen geboten sind, bis zu voraussichtlicher Zurückfüh- rung des Ertrags der Gewerb- und Personalsteuer auf den Bud- jetansatz von 320,000 Lhaler, auf die Jahre 1844 und 1815 eintreten lassen." Es hat die Deputation allerdings der Staatsregierung eine Ermächtigung ertheilen wollen, und mein Wunsch weicht nur insoforn ab, als ich nicht nur eine Ermäch tigung, sondern einen auf den Geldbetrag, um den es sich dabei handeln soll, Bezug nehmenden Antrag an die Regierung ge bracht wissen will. Ich glaube, meine Herren, schon in dem jetzigen Zustand der Gewerbe, in dem traurigen Mißverhältniß zwischen dem Werth der Arbeit und dem der Subsistenzmittel, in der Noth, die auf manchen Gewerbszweigen unverkennbar lastet, sollte für die Stände ein hinreichendes, ein dringendes Motiv liegen, nicht mehr Gewerbsteuer zu bewilligen, als die Staatsregierung verlangt. Ich weiß nicht, wie wir es bei un fern Cemmittmten verantworten wollen, wenn wir eine höhere Bewilligung aussprechen, als die Staatsregierung selbst bean tragt. Ich glaube, daß die Kammer meinen Antrag zu dem ihrigen erheben könnte. Verkenne ich auch nicht, daß die Art der Erleichterung in die Hand der Negierung gelegt ist, und hätte ich auch gewünscht, die Modalität hätte in der Kammer berathen werden können, so ist dies doch in der kurzen Zeit, die sür unsere Berathung noch übrig ist, unmöglich, und es ist mir lieber, wenn
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