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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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in der Angelegenheit durch Erörterung der Staatsregierung allem eine Erleichterung hrrbeigeführt wird, als wenn überhaupt gar keine Erleichterung eintritt. Ich glaube, wir dürfen unserer Staatsregierung das Vertrauen schenken, daß sie Erleichterungen nur da werde eintreten lassen, wo die Verhältnisse sie hinreichend begründen. Mein Antrag wird sich dem Punkt 3 zu tz. 71 des Gesetzes anschließen. Präsident v .Haase: Wünscht der geehrte Abgeordnete, daß sein Antrag schon jetzt zur Unterstützung gebracht werde? Abg. Georgi (aus Mylau): Ich glaube allerdings, er könnte schon jetzt zur Unterstützung gebracht werden. Präsident'!». Haase: Es ist derAn trag gestellt Word en: „Die hohe Staatsregierung wolle auf den Grund der ihr durch §.71 des Gewerb- und Personalsteuergesetzes vom 22. November 1834 ertheilten, durch die jetzige Ständeversammlung zu erneuernden Ermächtigung transitorische Erleichterungen in der Gewerb - und Personalsteuer, da wo sie nach sorgfältiger Erörterung am drin gendsten von den Verhältnissen geboten sind, bis zu voraussicht licher Zürückführung des Ertrages der Gewerb- und Personal steuer auf den Budjetansatz von 320,000 Lhaler, auf die Jahre 1844 und 1845 eintreten lassen." Wird der Antrag unter stützt? — Dies geschieht hinreichend. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Meine Herren! Ich war darauf vorbereitet, mich etwas ausführlicher über den Gegen stand unserer heutigen Beraihung zu verbreiten; da aber schon nach den einleitenden Worten des Herrn Referenten zu bemerken war, daß die Namen zweier Mitglieder der Finanzdeputation, welche nun gesprochen haben, zwar unter dem Bericht figuriren, beide Herren aber an der Berathung nichtLheil genommen haben, so konnte ich mit den von mir beabsichtigten allgemeineren Aeu- ßerungen warten bis auf die von uns jetzt vernommenen Mit theilungen jener beiden Mitglieder der Finanzdeputation. Ich habe denselben über die Art und Weise, wie sie den Gegenstand in der Hauptsache behandelt haben, meine Anerkennung und Zu stimmung auszusprechen. Um so mehr kann ich nun, und na mentlich bei der Wendung, welche durch den gestellten Antrag der Gegenstand nehmen dürfte, mich kurz fassen. — Aus dem Berichte der geehrten Deputation habe ich aber auf eine Stelle im Eingänge desselben jetzt Bezug zu nehmen. Es wird uns da durch bemerklich gemacht, daß man bei Einführung der Gewerb- und Personalfteuer, sowie das neue System seit 1835 besteht, in unserm Lande keine einigermaßen folgerichtig begründete und umfassende Personal- und Gewerbbesteuerung vor sich gehabt habe. Daher habe man es für sehr gerathen erachten müssen, sich zunächst möglichst an das Bestehende zu halten und sich nicht zu weit entfernen von den damals eingeführten Steuersätzen. Kann ich nun auch die Ueberzeugung aussprechen, daß das neue System, d.h. seine tarifmäßigen Quotalbestimmungen, in der Mehrzahl sich nicht zu weit von dem vor seiner Einführung Be stehenden entfernt haben, so kann ich doch nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß in Beziehung auf den Be rufskreis, welchem ich angehöre, eine sehr weite Entfernung von dem früher Bestehenden wirklich stattgefunden hat. Ich bin 1810 alscontribuablesMitglied am rignenHeerde in dieStaats- gesellschaft eingetreten, und vondamals gegen jetzt gerechnet, ist, obgleich einige, gegen andere ungleiche, Gewerbsteuersätze heruntergesetzt worden sind, doch eine bis auf den 50fachen Be trag des ehemaligen Satzes ansteigende höhere Besteuerung des Fabrikstandes nachzuweisen. Ich gebe zu, daß man ehemals die Sätze zu niedrig gefaßt hatte, und daß die dort schon bestehen den Geschäfte sich in Vergleich zu manchen gegenwärtigen in einem kleineren Umfange bewegten; es ist aber nachzuweisen, daß jene kleinen Geschäfte durchschnittlich einen Nutzen abwarfen, von dem man jetzt ganz adsehen muß. In neuerer Zeit gilt es meist nur, das festzuhalten, was man hat, während zugleich seit 1836 eine Zahl von Etablissements in ihren Fonds zurück gegangen sind, viele sich ruinirt haben. Es ist von der Deputa tion in dem Eingänge ihres Berichts ferner darauf aufmerksam gemacht worden, daß 18M vorhergefehen worden sei, wie bei Einführung des in Aussicht gestellten neuen Grundsteuersystems eine wesentliche Abänderung in den Ansätzen der Personal- und Gewerbsteuer eintreten werde. Wenn, meine Herren, eine solche Abänderung bei der nunmehrigen Combination von beiderlei Ab gaben nach neuem Systeme von irgend einer Steuerklasse reclamirt werden, darf, so sind dies die Besitzer der Fabrikgebäude. — Es ist nach dem Grundsteuersysteme angenommen, daß von den Fabrikgebäuden auch die Häusersteuer, welche man Grundsteuer nennt, zu erheben sei. Diese Ansicht ist schon am ersten con- stitutionellen Landtage, aus eignem Anlasse selbst von Nicht- fabricanten, der Ständeversammlung und der Staatsregierung als der Abänderung bedürftig bezeichnet worden; aber man ist über die belästigende Forderung nicht hinweggekommen, die man als im Princip irrig anzusehen genöthigt ist. Wenn man die Gebäude, die zu den Fabriken gehören, mit den ebenfalls zum Rentencrtrage führenden landwirthschaftlichen vergleicht, so fin det man, daß der Fabricant außer der Gewerbsteuer, welche der Grundbesitzer nicht entrichtet, auch noch die Grundsteuer bezah len muß auf Betriebsobjecte, auf die Gebäude, während diese bei den Landgütern frei bleiben. Diese nunmehr von den Fabrik gebäuden zu entrichtende Steuer geht häufig über den vier-, sünf- und zwölsfachen Betrag hinaus der sonstigen und ehemaligen. Deshalb hoffe ich, daß man dieses Verhältm'ß ins Auge fassen und Seiten der hohen Staatsregierung sich die derselben zu erthei- lende Ermächtigung namentlich auf die Fabrikbesitzer bei Milde rung der Gewerbsteuer ausdehnen werde. Die Fabrikgebäude sind ein oncroses Eigenthum. Es ist nicht zu leugnen, und das Fabrikwesen würde bald gänzlich aufhören, wenn dem nicht also wäre, daß mitunter auch jetzt noch ein ausreichender Gewinn ge macht wird durch ihren Besitz; allein es können auf der andern Seite, wie bekannt, die Fabrikgeschäfte auch großen Schwankun gen nicht entgehen. Leider! haben wir bei dieser Stände versammlung über den Nothstand im Lande in Folge des Arbeits mangels Klagen gehört, und man kann demjenigen, der Fabrik arbeiter beschäftigt hat, dessen Mittel sich auch erschöpfen, nicht zur Last rechnen, wenn er in Zeiten des Mangels an Absatz in der Calamitat mit Beschäftigung der Arbeiter nachläßt. Erlauben
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