Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Sie mir aber, darauf hinzuweisen, daß der Besitzer eines geschlos senen Etablissements oder von Fabrikgebäuden sich nicht so leicht dieses onus des Fortarbeitens entledigen kann. Er steht mit den Fabrikarbeitern in einem direkteren Zusammenhangs, als der-' jenige, welcher das Geschäft mit Fabrikwaaren kaufmännisch be treibt; er hat einen großen Lheil seines Vermögens festgemacht in den Gebäuden, in deren kostbarem Inhalte, den Maschinen, und damit er dieses Capital nicht ganz verliere, muß er oft ge zwungen das Geschäft fortsetzen. — Dieses halb gemässigte, halb hoffnungsvolle Fortsetzen, dieses Fortbeschäftigen der Arbeiter hat aber in allen Staaten, welche Fabrikwesen haben, nur zu ost Banqueroute herbeigeführt. Ich hoffe, daß in dies er Hinsicht es der hohen Staatsregierung, der ich nach dem von dem Abg. Georgi der Kammer anempfohlenen Anträge mit vollem Ver trauen mich zuwende, gefällig sein werde, diese Ungleichheit in den Verhältnissen zu berücksichtigen und das Erforderliche, wie es recht und billig scheint, zu thun. — Es ist in der Vorlage der hohen Staaatsregierung von einer andern Art und Weise der Aufbringung und Vertheilung der Gewerbsteuer unter dem Fabrik stande die Rede. Ich kann nicht umhin, ein Wort bemerklich zu machen gegen das, was hinsichtlich des Abgehens von dem Bestehenden Seite 291. argumentirend gesagt ist: daß nämlich die jedesmalige vollständige Erneuerung einer Schätzung durch Fabrikanten mit unverhältnißmäßig großem Zeit- und Kosten- aufwand verknüpft sein würde. — Hierauf ein Wort: daß einerseits diese Erneuerungen der Abgabenumlegung nicht jähr lich erfolgt ist, und daß andererseits bei den Reisen, welche ich z. B. in der Angelegenheit mit mehren dazu gewählten Collegen nach Zwickau von Chemnitz aus gemacht habe, nicht von dem Anerbieten, Verläge zu liquidiren, Gebrauch gemacht worden ist. Die ganze Angelegenheit, wiederhole ich schließlich, ist mit Ver trauen für die nächste Zeit in den Händen der Stüatsregierung zu belassen, da man aus Mangel an Zeit zu einer Entschließung der Kammern über die vorgelegten Punkte sämmtlich nicht gelangen kann. Abg. Oberländer: Der Antrag des Abg. Georgi thut bewandten Umständen nach wahrscheinlich noth und ich habe ihn gern unterstützt. Gewinnt es auch das Ansehen, als ob sich die Kammer dadurch auf eine Zeit eines ihrer wichtigsten Rechte in Bezug auf die Steuerbewilligung begebe, so werden cs uns un sere Committenten doch Dank wissen, wenn wir im gegenwärti gen Falle, wo zu etwas Weiterem keine Zeit mehr ist, eine solche Ermächtigung der Staatsregierung aussprechen. Die Städte hatten allerdings, nachdem die Einführung des neuen Grund steuersystems bevorsteht, ein volles Recht darauf, daß das Ge- werb- und Personalsteuergesch einer durchgreifenden Revision un-. terworfen werden würde. Nach dem vorliegenden Bericht der Deputation kommt nun freilich die Hauptsache der Regierungs vorlage nicht zur Berathnng, namentlich aber werden diejenigen Bestimmungen, auf welche die Gewerbtreibenden in den Städten vorzugsweise gerechnet hatten, zurückg legt. Die städtischen Handwerker sind zu hoch eingesetzt, und es befinden sich in den Ka lifen, welche die Gewerbtreibenden betreffen, so vielUnverhältniß- II. 113. Mäßigkeiten, daß ganz besonders in dieser Beziehung eine Revi sion höchst nöthig ist. Ich mag gegen das allgemeine Prrncip, nach welchem die Vernehmung derProfessionisten erfolgt, Etwas nicht einwenden, denn ich weiß nichts Besseres an dessen Stelle zu setzen; allein die Sätze sind im Ganzen etwas zu hoch ange nommen und unter den einzelnen Gewerbtreibenden sind dieselben mitunter so beschaffen, daß grade diejenigen Gewerbe, bei denen der Reinertrag sehr gering ist, höher angesetzt sind, als diejenigen, welche mehr abwerfen und nahrhafter sind. Ich selbst bin Mit glied einer Abschätzungscommission seit Einführung dieser Steuer und habe darin die verschiedenartigsten Erfahrungen gemacht. Jndeß ist uns die Zeit jetzt so sparsam zugemessen, daß ich An stand nehmen muß, Beispiele anzuführen; auch würden sie, da jetzt eine Berathung namentlich über die Tarife, auf welche es hier vorzugsweise ankommt, nicht ftattsinden soll, als überflüssig erscheinen. Wenn sowohl bei der Grundsteuer, als bei der Ge- werb- und Personalsteuer das Einkommen jedes einzelnen Steuer pflichtigen, der Reinertrag des jedem Einzelnen zustehenden Be- sitzthumS oder des von ihm betriebenen Gewerbes der Maß stab des einen Jeden treffenden Steuerbetrags sein muß, so ist nicht zu verkennen, daß bei den Professionisten und andern städti schen Gewerbtreibenden nicht nur der allgemeine Maßstab zu hoch angenommen ist, sondern daß auch oft eine auffällige Unser- hältnißmäßigkeit zwischen den einzelnen Gewerbtreibenden statt findet. Wenn man bei den Gewerbtreibenden Alles abzieht, was zur Hervorbringung seiner Erzeugnisse erforderlich ist, was als Bedingung der Herstellung, oder als Vorauslage erscheint, so bleibt in der That nicht soviel Reinertrag, als man in der Regel anzunehmen pflegt. Sodann sind es beson ders die besoldeten Beamten, welche Klagen erhoben haben. Ich gebe zu, daß seit Einführung der Personalsteuer die Beamten verhältnißmäßig viel mehr beitragen müssen, als früher. Allein wenn der Betrag der den Beamten ertheilten Besoldung in der Regel auch der Reinertrag seiner Arbeit, sein wirklicher Verdienst ist, so mag er sich bescheiden, daß er in dieser Beziehung immer noch besser gestellt ist, als selbst derjenige Handwerker, der sein Handwerk schwunghaft betreibt und zu den nahrhaftern gezählt wird. Ich weiß wohl, daß man immer einhält, daß die Ausbildung und die Studien der Beam ten viel Geld kosteten, und man hat dieses hier zu den Voraus lagen gezäh't; allein so eigentlich kann man dies nicht; denn die Gewerbtreibenden erlernen ihre Kenntnisse auch nicht umsonst. In die gar zu lauten Klagen der Beamten möchte ich also nicht einstimmen. Soll demnächst bei Bestimmung der Beitrage zu den Staatslasten nicht bloS der Reinertrag, sei es nun des Be- sitzthums, oder der Arbeit, sondern auch zu Herstellung des wah ren Rechtsprincips noch eine weitere gewisse Verhältnißmäßig- keit stattsinden, so möge man doch nicht außer Acht lassen, daß die Staatseinrichtungen, wodurch den Bürgern Genüsse und Annehmlichkeiten aller Art verschafft werden, vorzugsweise den Wohlhabenden zu Gute kommen, daß viele für den Armen so gut wie nicht vorhanden sind, und daher also auch der Reiche verhältnißmäßig mehr beitragen muß, wenn das wahre Rechts- 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder