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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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oder vielmehr eine Einkommensteuer, die der Grundbesitzer auf bringen muß. Ich glaube nicht, daß eine Gesetzgebung in der Welt existirt, welche dieses Verhältniß genau wird abgewogen haben. Es sind allerdings große Mißverhältnisse in den Ansätzen bei der Gewerbsteuer, ich glaube aber keineswegs, daß die Städte dabei mehr als das platte Land prägravirt sind, sondern das Mißverhältnis! besteht unter den Gewerbtreibenden selbst, nament lich ist aber, wie ein Sprecher schon angeführt hat, z. B. in der Classe der Handwerker, das Steuerverhältniß der Gesellen und Meister ein unverhältnißrpäßiges. Nun haben Sie bereits die Ermächtigung ausgesprochen, daß die Regierung dergleichen Ver änderungen treffe; warum wir aber jetzt zu der unbedingten Annahme kommen wollen, daß nicht mehr als 320,000 Thlr. er hoben werden können, vermag ich nicht einzusehen. Es würde das die Fixirung einer Summe sein, die wir gegenwärtig nicht übersehen können. Sollte durch die bereits ertheilte Ermächti gung die hohe Staatsregierung bei der Gewerbsteuer auf diese Summe heruntergehen dürfen, so ist dagegen nach meiner Ueber- zeugung Nichts zu sagen; aber vorzuschreiben, daß die Regie rung nicht mehr als 320,000 Thlr. erheben solle, kann meinen Beifall nicht erlangen. Die hohe Staatsregierung wird ver möge dieser Ermächtigung das Mittel in der Hand haben, um zu prägnirende Ungleichheiten auszugleichen, und etwas Weiteres kann die Ständeversammlung nicht beabsichtigen. Betrachten Sie das Verhältniß, was angeführt worden ist, daß man früher die Grundsteuer mit der Gewerbsteuer als ein Ausglcichungsmit- tel zwischen Stadt und Land betrachtet hat, so muß ich doch be merken, daß anstatt 1,124,000 Thlr. nach dem letzten Rechen schaftsberichte künftig 1,359,000 Thlr. an Grundsteuern erho ben werden. Und soviel steht fest, daß die Städte weniger an Grundsteuern im Allgemeinen geben, als sie früher mcl. der Ser- visgelder gegeben haben, so daß man von einer Prägravation der Städte bei der Grundsteuer, noch hinsichtlich der Gewerbsteuer, nicht sprechen kann. Daher glaube ich, daß man dem Anträge der Deputation beistimmen könne, ohne eine Summe zu sixiren, auf welche sich die Negierung zu beschränken habe. Königl. Commissar v. Ehrenstein: Der Antrag, der der geehrten Kammer soeben zur Discussion vorliegt, bedarf jedenfalls reiflicher Erwägung, und die Negierung selbst hat diese um so mehr zu wünschen, als dieser Antrag der von ihr früher ausge sprochenen Ansicht sogar näher liegt, als die Ansicht, welche der Bericht der geehrten Deputation ausstellt. Ich glaube aber nur, daß in diesem Anträge noch ein Widerspruch liege. Er ging nämlich dahin, die Regierung möge ermächtiget werden, den Be trag der Gewerb- und Personalsteuer bis dahinzurückzuführen, wie sie in dec gegenwärtigen Budjetsvorlage in Ansatz gebracht ist. Nichts desto weniger war der geehrte Sprecher selbst der Ansicht, daß es nicht thunlich sein würde, alle diejenigen Verän derungen eintreten zu lassen, und diejenige Ermäßigung zu be willigen, welche in der gegenwärtigen Vorlage, die aber in der Hauptsache nicht zur Ber rthung gelangen sollte, enthalten.sind. Es würde also nicht mözl ch sein, jenen Betrag im Auge zu be halten und zugleich dem gegenwärtigen Anträge zu entsprechen. n. 113. Es stehen sich aber auch in Bezug auf die Ermäßigungen unk den dahin zu stellenden Antrag die Ansichten der geehrten Spre cher zumTheil entgegen, und es erscheint daher umso wünschens- werther, ja unerläßlich, daß Seiten der verehrten Kammer die Ansicht fester ausgesprochen werde, wohin eigentlich derartige Ermäßigungsanträge gerichtet und bei welchen Kategorien der Steuerpflichtigen sie schon im Laufe der gegenwärtigen Finanz periode cintreten sollten. Was die einzelnen, von geehrten Kam mermitgliedern berührten Kategorien anlangt, so erlaube ich mir nur, auf einige Punkte einzugehen. Es wurde zunächst erwähnt d eKategorie der Elbschiffer; ich aberglaube nicht, daß man diese Kategorie der Steuerpflichtigen als eine überlastete bezeichnen könne, was sich auch in dem Umstande ausspricht, daß von ihnen bisher Reklamationen fast noch gar nicht vorgekommen sind, son dern nur im Laufe des vorigen Jahres. Es kann aber Nieman den Wunder nehmen, wenn in jenem Jahre diese Gewerbtreiben- den mit Reklamationen hervortcaten, welche wohl durch die Be schaffenheit des Jahres, nicht aber durch die Höhe der Ansätze moti- virt wurden. Es ist ferner eine Parallele mit den preußischen Schif fern gezogen und dabei erwähnt worden, daß sie mit den diesseitigen Schiffern ziemlich gleich besteuert seien, die sächsischen Schiffer je doch auch noch in Preußen einer Steuer unterlägen. Das war nun allerdings früher der Fall und veranlaßte auch die diesseitige Regierung gegenüber der preußischen zu Reklamationen; es haben diese aber vollkommene Berücksichtigung gefunden, so daß eine Gewerbsteuer nunmehr innerhalb der preußischen Staaten nur dann erhoben wird, wenn ein diesseitiger Schiffer dort Binnen schifffahrt treibt, d. h. von einem preußischen Orte zum andern, und zwar nach den Grundsätzen, wie die Steuer in einem sol chen Falle von preußischen Schiffern bei uns erhoben wird. Es findet also in dieserBeziehung keine Ungleichheit mehr statt. Fer ner wurde darauf hingewicsen, daß die Besteuerung der Hand werker eine prägravirende sei. Ich glaube jedoch nicht, daß man hierbei dem Princip der Besteuerung einen Vorwurf machen könne. Das Princip ist bekanntlich das: Es besteht ein Tarif mit einzelnen Sätzen für jedes Handwerk. Der Satz ist hier ausgesprochen für den Meister und bedingt sich zunächst durch den Aufenthaltsort desselben, ferner durch die Zahl seiner Gewerbs- gehülfen. Es dürfte aber düs.s Princip nicht tadelnswerth sein, denn es sicht der Ertrag des Gewerbes bei Handwerkern in der Regel im Verhältniß zu dem Umfange des Ortes, wo es betrie ben wird; es dürfte ferner das Nichtigste sein, die Zahl der Ge- hülfen der Besteuerung zu Grunde zu legen, weil nicht leicht ein Handwerker überflüssige Gesellen hält und die Zahl derselben also im Verhältnisse zu der Schwunghaftigkeit seines Gewerbes steht. Wenn demnach dennoch Ungleichheiten stattsinden, was ich nicht iu Abrede stellen will, so liegen sie in den einzelnen Meister sätzen zu einander und im Verhältnisse des Zuschlages für einen Gesellen, zu dem Satze des Meisters. Daß hier Ungleichheiten stattsinden, hat die Regierung selbst anerkannt und es ging ihre Absicht dahin, wesentliche Abänderungen dabei eintreten zu lassen. Als zweckmäßig jedoch dürfte eS nicht anzusehen sein, im Laufe der Finanzperiode einzelne derartige Sätze vielfach zu ändern, 2*
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