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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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«eil 'drr ganze Tarif von einem Gesichtspunkte aus angesehen worden muß, wenn nicht neue Ungleichheiten und Aenderungen httbcigeführt werden sollen. Es wurde ferner auf die Besteuerung der Kaufleute, und zwar in den großen und Mittelstädten hmgewiescn, da die Besteuerung der Kaufleute in kleinen Städten und auf dem Lande nur nach freier Schätzung erfolgt. Es besteht für die Schätzung in den großen und Mittelstädten ein Mittelsatz, nach welchem das Gesammlsteuerquantum bestimmt wird; dieser Mittelsatz hatte an sich eine große Schwierigkeit bei der Aufstellung. Die Regierung erkannte dies damals selbst an, und obschon dieser Gegenstand einer ausführlichen Discussion unterlag, so fand man hernach dennoch, daß es fast unthunlich sei, diesen Satz durchgängig aufrecht zu erhalten. Wenn deshalb bisher schon die Regierung mehrfache Ermäßigungen in Bezug auf die Steuer der Kaufleute in den großen und Mittelstädten eintreten ließ, und dies auch künftig zu thun befugt ist, so dürfte es unbedenklich sein, es bei dem jetzigen Verfahren bewenden, eine Veränderung im Laufe, der Finanzperiode aber nicht eintreten zu lassen, da der Antrag in die Vorlage selbst nur dahin geht, das gesetzlich festzustellen, was factisch bereits besteht. In Bezug auf die Beamten waren die geehrten Redner sämmtlich der An sicht, es dürfte im Laufe der Finanzperiode in der Hauptsache eine Aenderung nicht vorzunehmen sein. Indem man nach Lage der Sache dem nur beistimmen kann, da es eine wesentliche Aen derung des Princips enthalten würde, auf die Vorlage einzuge hen, so kann ich diesen Punkt im Allgemeinen übergehen, und erlaube mir nur auf die eine Bemerkung zu erwiedern, daß, wenn eine Gradation in der Besteuerung nach den Besoldungen Sei ten eines Sprechers für zweckmäßig erachtet, und dies damit ge rechtfertigt wurde, daß von einem höheren Einkommen auch ein höherer Steuersatz gewahrt werden möchte, die Negierung dieser Ansicht vollkommen beitreten kann, nur hat sie in der Vorlage eine andere Gradation angerathen, weil die zeitherige unverhält- nißmäßig war, indem darin bei den schnellen Abstufungen Sprünge vorkommen, während in der jetzigen Vorlage eine gleich mäßigere Gradation in Vorschlag gebracht ist. Die Schätzung der Fabrikanten, welche auch Erwähnung fand, dürfte als eine zu hohe nicht anzusehen sein, ich erlaube mir jedoch in dieser Be ziehung nicht, die Gründe zu wiederholen, welche die Vorlage bereits ausspricht. Im Allgemeinen aber sollen die Principien, welche bisher beobachtet worden sind, auch künftig aufrecht erhal tenwerden, denn es ist keineswegs die Absicht, die Selbstschätzung der Fabricanten aufzugeben, weil dadurch zu hohe Kosten er wüchsen; vielmehr geht die Absicht der Negierung dahin, dieRe- partition der Steuer den Fabricanten völlig zu übertragen. Indessen hat sich der geehrte Sprecher selbst dahin ausgesprochen, daß auf diesen Antrag im Laufe der Finanzperiode nicht einge gangen werden möchte. — Wenn sich aber aus diesem Allen er gibt, daß die Ansichten der geehrten Sprecher nicht allenthalben übereinstimmen, so kann es der Regierung zu deren näherer Er wägung nur wünschenswerth sein, wenn im Allgemeinen der von dem Abg. Georgi gestellte Antrag näher bestimmt und also ausgesprochen würde, bei welcher Classe der Steuerpflichtigen man schon im Laufe der gegenwärtigen Finanzperiode eine Ermä ßigung für wünschenswerth und thunlich ansehe. Abg. Georgi (a. Mylau): Von drei Seiten hat mein An trag Anfechtung erfahren und ich muß mir daher erlauben, einige Worte zu erwiedern. Nach dem, was der geehrte Abg, Scholze gesprochen, hat es scheinen mögen, als habe ich das ganze Princip der jetzigen Besteuerung angreifen, als habe ich alle Ge- werb- und Personalsteuer ablehnen wollen, als habe ich ge wünscht, es möchten alle Abgaben nur durch Grundsteuern auf gebracht werden. Das ist mir nicht in den Sinn gekommen und mein Antrag spricht es durchaus nicht aus. Ich habe überhaupt keineswegs lediglich oder hauptsächlich eine Vergleichung zwi schen den Ausgaben der Städte und des Landes ziehen, ich habe keineswegs Streit darüber Hervorrufen wollen, meine Ver gleichung ging nur auf die beiden Zweige der direkten Besteuerung überhaupt, auf elften Vergleich der Grund- mit der Gewerb- und Personalsteuer, abgesehen von dem Verhältnisse zwischen Stadt und Land. Der geehrte Abg. v. Lhielau hat im Eingänge sei ner Rede gesagt, es habe sich die zweite Deputation abgehalten gesehen, auf die Begutachtung der Vorlage einzugehen, weil das neue Grundsteuergesetz noch nicht berathen gewesen sei, und weil ein inniger Zusammenhang zwischen dem Personal- und Gewerb steuergesetz und dem neuen Grundsteuergesetz bestehe; am Schluß seiner Rede wollte er dagegen diesen Zusammenhang wieder gänz lich ableugnen, indem er sagte, es ließen sich diese Steuern, die Nichts mit einander gemein hätten, gar nicht einander gegen überstellen, so daß ich nicht weiß, wie ich diese Aeußerungen zu sammenfassen soll. Ich gebe dem Abg. v. Lhielau Recht, daß bei dem Abgabenverhaltnisse zwischen Stadt und Land das Ver- hältniß zwischen Grund-, Personal- und Gewerbsteuer nicht so hauptsächlich in Frage kommt, weil die Gewerb- und Personal steuern von beiden Theilen getragen werden. Es liegt mir die letzte Aufstellung der Gewerb- und Personalsteuer vom Jahre 1838 vor, da haben zur Gewerbsteuer die Städte 134,551 Lhlr., das Land 77,485 Lhlr., zu der Personalsteuer die Städte 116,794 Lhlr., das Land 87,694 Lhlr. gegeben. Der Abg. v. Lhielau wird mir aber darin Recht geben, daß beide Zweige der direkten Steuern sich insoweit gegenüberstehcn, als es offen bar eine Ungerechtigkeit sein würde, wenn man z. B. die Hälfte der Grundsteuer erlassen und auf die Gewerb- und Personal steuer legen wollte, oder umgekehrt. Ein gewisses Verhältniß zwischen diesen beiden Zweigen muß immer bestehen und das Verhältniß, wovon man dabei immer ausgegangen ist und wel ches stets zur Grundlage, auch im Jahre 1834, bei Berechnung der Gewerb- und Personalsteuer gedient hat, war das Beste hende, die zeitherige Besteuerung. Der Abgeordnete sagte, die Summe von 320,000 Lhlr. könnte man, ob richtig, ob nicht, nicht übersehen. Das scheint mir aber nicht schwierig, und namentlich dem finanziellen Scharfblick des Abg. v. Lhie lau wird es nicht schwer fallen, diese Summe sofort in ein Ver hältniß zur Grundsteuer zu bringen. Er stellte folgende Berech nung auf: Durch die neue Grundsteuer werden 1,359,000 Lhlr. aufgebracht; zeither wurden nur 1,124,000 Lhlr. Grundsteuer
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