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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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überhaupt gezahlt wirb. Wenn übrigens der Abgeordnete mir den Scharfblick zugetraut hat, das Berhältniß zu erkennen, wel ches sich zwischen der Gewerb- und Personalsteuer und der Grund steuer herausstcllt, so muß ich ihm erwiedern, daß ich ein solches Verhältniß mir zu berechnen versucht und Folgendes gefunden habe: das Berhaltniß ist früher wie I zu 3 circa gewesen, es würde aber nach dem Anträge des geehrten Abgeordneten sich wie 1 zu 4 künft'g gestalten. Es sind in der letzten Finanzperiode 1,124,000 Lhlr. an Grundsteuern erhoben worden, und eingegan gen an Gewerb- und Personalsteuer 387,000 Lhlr- nachdem letz ten Ergebniß von 1842, und mithin würde dies circa 1 der Grund steuer sein, während, wenn ich jetzt 1,359,000 Lhlr. an Grund steuern annehme, davon 320,000 Lhlr. circa der 4. Lheil sein würden. Auf die Erklärung des Herrn Commissars, daß man eine Erklärung der Stände darüber wünsche, bei welchen einzel nen Punkten eine Ermäßigung eintreten solle, habe ich zu erwi dern, daß eine solche Erklärung unmöglich ist. Wenn die De putation es für unmöglich gehalten hat, sich über die einzelnen Punkte spcciell zu erklären, so wird die Kammer noch weniger jetzt zu einem Resultate gelangen können, denn ich glaube, daß der Eine die Ermäßigung der Handwerker, der Andere der We ber, ein Dritter überhaupt bei allen Gewerben für nothwendig halten würde; daher glaube ich, daß grade das in die Hand der Regierung zu legen ist, die ganz ruhig nach den Unterlagen beur- theilen wird, bei welchen Punkten eine Ermäßigung wesentlich nothwendig ist. Alle diese Punkte hängen so genau mit einan der zusammen, daß eine genaue Berechnung der Verhältnisse stattsindrn muß, um sich darüber auszusprechen, bei welchen ein zelnen Sätzen Ermäßigung stattsinden müsse. Sie hängen so genau zusammen, daß selbst die Deputation geglaubt hat, man werde, wenn man auch alle Unterlagen hätte, damit jetzt nicht zn Stande kommen können. Abg. Georgi (aus Mylau): Nur um meine Ehre als Mitglied der Finanzdeputation zu retten, muß ich gegen die Be rechnung des Abg. v. Lyielau ein paar Worte erwähnen. Er stellte den Ertrag dw Grundsteuer im letzten Rechenschaftsberichte dem gegenüber, was gegenwärtig an Grundsteuer erhoben wer den soll, und auf diese Gegenüberstellung begründete er seine Berechnung des Verhältnisses zu der Gewerb- und Personal steuer. Ich bezieh- mich auf die Unterlagen zum Budjet bei der Grundsteuer, welche deutlich nachweisen, was vom Grund steuereinkommen abzuziehen ist, und daß überhaupt etwas we niger erhoben werden soll von den Contribuenten, als früh.r. Es ist von der Bruttosumme, welche gegenwärtig an Grund steuer erhoben werden soll, im Vergleich zu dem frühem Staats einkommen nicht nur abzurechnen 160,000 Lhlr. als Entschädi gung der Nealbefreiten, es ist abzurechnen die bedeutende Rente, welche die Oberlausitz bekommen soll wegen der Beitragspflicht zu den Staatsschulden, es sind ferner abzurechnen 50,000 Lhlr., welche den Grundbesitzern an der Personalsteuer zu Gute gehen sollen, es sind weiter die Procenre abzurechnen, welche künftig gewährt werden sollen, und cs ist endlich die Rente für das Haus Schönburg und noch Etwas an Erlassen abzurechnen. Das Facit wird kein größeres sein, als das bisherige, ja für die Con tribuenten im Durchschnitt ein noch etwas kleineres, und wa§ die Personal- und Gewerbsteuer anlangt, so beträgt die Erleich terung, die ich beantragt habe, jährlich nur 25,000 Lhlr., denn 395,000 Lhlr. war der bisherige Budjetsatz; davon gehen 50,000 Lhlr., die den Grundbesitzern erlassen werden sollen, ab, es bleiben daher nur 345,000 Lhlr., und es handelt sich also le diglich nur um eine Differenz von 25,000 Lhlr. Stellv. Abg. Gehe: Nachdem meine drei Herren College» vom Handelsstande di.sm Gegenstand ausführlich besprochen und auch das, was ihnen dagegen eingewendet wurde, mit Er folg widerlegt haben, so habe ich nur wenige Worte zu äußern, um mich dahin zu erklären, daß ich dem Vorschläge des geehrten Abg. Georgi unbedingt beitrete, nämlich die hohe Staatsregie rung zu transitorischen Erleichterungen zu ermächtigen, da, wo sie am dringendsten sind, und zwar der Art, daß das Budjet auf den Betrag von circa 320,000 Lhlr. für diese Finanzperiode zurückgeführt werde, zugleich um damit Erfahrungen zu sam meln, welche dem nächsten Landtage bei der Berathung des de finitiven Gesetzes zur Grundlage dienen können. Ich führe meine Gründe nicht weiter an, um nicht zu wiederholen. Der hauptsächlichste ist jedoch der, daß es bei dem jetzigen Geschäfts drucke, wie auch schon der Abg. Georgi gesagt hat, sehr unrecht sein würde, nach dem Vorschläge der Deputation eine höhere Bewilligung zu machen, als wie sie von der hohen Staatsregie rung selbst von den Gewerben gefordert worden ist. Der Abg. v. Lhielau meinte zur Rechtfertigung des späten und nur theil- weisen Berichtes der Deputation, daß eine frühere Bearbeitung der Vorlage in der Deputation nicht möglich gewesen sei, bevor nicht das Grundsteuergesetz beschlossen gewesen sei, und zwar nach seiner zuletzt gegebenen Erklärung aus dem formellen Grunde, es habe sich auf die nothwendige Voraussetzung des neuen Grundsteuergesetzes als Motiv sür dieses Gesetz nicht schlie ßen lassen, solange der Beschluß über das Grundsteuergesetz nicht wirklich stattgefunden habe. Ich glaube, man kann auch diesen formellen Grund ganz entkräften, denn so könnte man auch jetzt noch behaupten, wir haben diese Voraussetzung immer noch nicht, wir könnten sie formell erst dann haben, wenn die Debatte in der ersten Kammer stattgefuaden hätte und die Protokolle herüber waren. Ich habe bei der Berathung über die Grund steuer immer gehört: daran ist Nichts mehr zu ändern. Wenn das also während zweier früherer Landtage die feste Ansicht der Kammer gewesen ist, wenn das feste, nicht mehr zu ändernde Principien gewesen sind, so begreife ich nicht, wie man heute sa gen kann, man konnte es noch nicht gewiß wissen, und insofern glaube ich, daß die Deputation mit der Untersuchung und dem Berichte über die Gcwerbsteuer etwas sehr gezögert hat, und es ist nun ein schlimmer Erfolg, daß uns aus Zeitmangel die Alter native gestellt wird, entweder Alles beim Alten zu lassen, oder Alles in das Ermessen der hohen Staatsregierung zu stellen. Beide Wahlen sind unzuträglich; indessen beim Alten kann matt es nicht lassen, ohne dem Gewerbe wesentlich zu schaden, und so wie man früher — ich spreche auch meinerseits das Zutrauen
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