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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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aus — ein Vertrauensvotum zu Gunsten der hohen Staatsre gierung und des Herrn Finanzministers gethan hat, muß man nun dieses Zutrauen wiederum aussprechen. — Der königl. Herr Commissar hat erklärt, daß die Elbschiffer nicht überla stet wären, auch wären von ihnen keine Reclamationen ein gegangen. Dagegen behaupte ich, sie sind überlastet, und zwar sehr bedeutend, wenn nämlich in das Auge gefaßt wird, daß doch eigentlich der Reinertrag, das Einkommen, oder das Product des Gewerbes besteuert wird, und weil es nach Grund der Einsicht, die ich in dieses Verhältniß genommen habe, meine aufrichtige Ueberzeugung geworden ist, daß ein Schiffer von demselben Producte seiner Arbeit ZOO Lhlr. jährliche Gewerb steuer gibt, wo ein Kaufmann nur etwa 20 Lhlr. gibt. Man wird von mir wohl nicht befürchten , daß ich zum Nachtheile der Kaufleute eine Ueberzeugung fassen soll; sie ist in der Lhat ganz richtig. Es sollen keine Reclamationen von den Schiffern ein gegangen sein. Da berufe ich mich aber auf ein Verzeichnis von zehn Beschwerde- und Bittschriften, welche von Seiten der Schiffer und andern Betheiligten an die verschiedenen Behörden des Landes gegangen sind, und auch an die höchste Behörde, an das Finanzministerium gerichtet waren, w'e dies aus den Acten hervorgeht, und welche in dem Besitze der ersten und zweiten De putation dieser Kammer sind, und wie dies jedem Mirgliede aus der gedruckten P tition b.kannt ist, welche m'.t dem Verzeichnis; der 10erfolglosen Beschwerden anfängt. Daraus ist zu ersehen, daß diese Leute seit 8 oder 10 Jahren ihren Nothstand vorgestellt haben, und daß etwas Wesentliches zu ihren Gunsten nicht ver fügt worden ist. Aus diesen Vorstellungen geht der Druck und die Unergiebigkeit ihres Gewerbes bezichendlich der hohen Ge werbesteuer wie ein rother Faden durch das Ganze. Wie schon der Abg. Georgi bemerkte, so ist die Gewerbsteuer für die Schif fer nach der preußischen Norm herüber gekommen. Diese Norm ist aber aus einem andern Verhältnisse herousgehoben, nämlich aus einem Lande, wo man für diese Abgabe der Schiffer vielleicht eine Flußstrecke von 800 Meilen oder noch mehr befahren kann, während sie hier eine sehr kleine Strecke dafür zu Gebote haben. Diese Norm ist aber auch aus einer weit bessern Zeit herüberge kommen; denn die gegenwärtige Zeit ist für die Schiffer höchst unergiebig und drückend. Es werden sich Viele erinnern, daß es bei uns reiche Schiffer gegeben hat; sie sind aber alle ver schwunden , man sucht vergebens darnach. -Wohl gab es solche im vorigen Jahrhunderte und im Anfänge des jetzigen; aber ge genwärtig sind es fast alle arme Schlucker und stecken fast durch die Bank tief in Schulden. Es ist traurig, zu wissen, daß ein solcher Mann wegen des Besitzes seiner Kähne 200 Thlr^ Ge werbsteuer bezahlen myß, und am Ende des Jahres mit den Kähnen, auf die er sie zahlen muß, Nichts gewonnen hat. Denn in Bezug auf die Schiffer findet ein ganz unrichtiges Princip der Schätzung statt, es wird nämlich das Transportmittel, das Fahr zeug, besteuert. Das wäre also in Vergleichung des Landtrans ports, als wenn der Wagen besteuert würde; aber bei dem Land transporte wird die Steuernorm nach der Bewegung, nach den Pferden genommen, während bei den Schiffern die Kähne, die zur Auswahl da sind, auch wenn sie nicht benutzt werden, be steuert, und zwar die größten Kähne, die nur in nassen Jahren gehen, am stärksten besteuert werden. Wenn er aber mit ih nen nur eine einzigeReise im Jahre bei ungünstigem Wasserstand machen kann, und tritt der Fall ein, daß er sie nachher gar nicht brauchen kann, so muß er für einmaligen Gebrauch des größe ren Fahrzeuges 8—10 Lhalcr an G. werbsteuer zahlen, was in der Lhat nicht zu erschwingen ist. Uebrigens erblicke ich auch in dem Regierungsvorschlage durchaus keine Erleichterung. Es wird dadurch, sowie er jetzt gestellt ist, noch gar nichts Wesent liches geändert; denn er behält nach der Vorlage den f-ühernSatz von 4 Groschen aufrecht, nämlich daß sechs Lasten eines Kahns so wie früher einen LhalerGewerbsteuer geben, nur mit dem ein zigen Unterschiede, daß diese mit einem Sechstheil nach den ein zelnen Lasten vertheilt werden können. Der Unterschied kann also nur darin bestehn, daß ein Kahn, der 44 Lasten hat, nicht mehr 48 zu versteuern haben wird. Das ist eine ganz unwesent liche Erleichterung, für die man nicht sehr danken wird. Noch habe ich zu bedauern, daß die gegenwärtige Vorlage nicht mit U-bersichten und Zusammenstellungen verbunden und uns so vor gelegt worden ist, daß man eben tiefer in die einzelnen Gewerbe hineinblicken kann. Bei andern Gesetzen, wie bei dem Grund- steuergesetze, dem Dismembrationsgesetze, welche die Grundbe sitzer betreffen, welche wir kürzlich berathen haben, waren Ueber- sichten und Zusammenstellungen der speciellen Verhältnisse gege ben und auch die Referate von den Unterbchörden beigefügt wor den. Kurz, man sah die Consultationcn, die darüber stgttgc- funden hatten, und ich glaube, deren bedarf es wesentlich auch bei der Gewerbsteuer, wenn man das Gesetz gründlich beurlheilen will, und daher hätte ich gewünscht, daß das stattgcfunden hatte. Ich würde mir deshalb auch die Frage an die Staatsregkerung erlauben, ob die vorschristmäßige, jedoch nicht zu ersehende Ver nehmung m't dem Ministerio des Innern zu dem Bthufc statt gefunden hat? Denn solange wir keine, Commission für das Handels- und Fabrikwesen haben, müssen wir annehmen, daß dem Ministerio des Innern Auftrag gegeben sei, für diese Interessen zu wachen. So würde es mir zur Beruhigung gereichen, wenn ich wüßte, ob dieser Behörde, welche die unmittelbaren Interes sen des Handels - und Fabrikwesens zu überwachen hat, die zur Fürsorge für Handel und Gewerbe dienenden Fragen vorgelegt worden sind^ und ob alle Bestimmungen des Gesetzes im Ein klänge gehalten sind mit den B.dingungen zu einem guten Fort gänge des Handels und der Industrie. Staatsminister v. Zeschau: Ich erlaube mir gleich auf die letzte Frage zu antworten, die ich, wie ich beiläufig hinzufüge, nicht ganz geeignet finde, weil, wenn der geehrten Kammer eine Vorlage gemacht wird, wohl vorauszusctzen ist, daß die Regie rung die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Bestimmungen be folgt hat. Dessenungeachtet erwiedere ich darauf, daß eine Ver nehmung mit dem Ministerio des Innern allerdings deshalb stattgefunden hat. Ich gestatte mir aber auch im Allgemeinen einige Worte zu äußern, und zwar zunächst auf eine Aeußerung des geehrten Abg. Georgi zurückzukommen. Er führte an, daß
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