Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Gewcrbsteuer ursprünglich und bei dem ersten Landtage nur mit 300,000 Thlr. in Ansatz gebracht und so veranschlagt wor den sei. Es ist dabei aber außer Acht gelassen worden, daß da mals noch nicht auf die Bevölkerung in den schönburgschen Receßherrschaften von 70 — 80,000 Seelen Rücksicht ge nommen worden war, welche später in Folge des abgeschlossenen Erläuterungsrecesscs mit dazu traten, daß sich aber, wie ich aller dings zugebe, auch außerdem die Gewerbsteuer über die Veran schlagung hinaus spater erhöht hat. Wenn man vielfach die Verhältnisse berührt hat, welche zwischen der Gewerb- und der Grundsteuer, zwischen dem Lande und den Städten statrfänden und zu berücksichtigen seien, so bin ich überzeugt, daß wir die Frage, ob wir das richtige Berhältniß dabei erreicht haben, nie mals lösen werden und daß also eine weitere Verfolgung der selben wahrscheinlich immerzu einem unauflöslichen Problem führen wird. Denn wer wollte behaupten, ob das Verhältniß, wenn z. E- von der Grundsteuer 6 Procent gegeben werden und von der Gewerbsteuer ungefähr 1 bis 2 Procent, richtig sei? Die Beantwortung dieser Frage ist man überall schuldig geblieben, und ich glaube, man wird sie auch bei uns schuldig bleiben. Gehe ich nunmehr auf den Antrag des Herrn Abg. Georgi über, so wird derselbe, wie er gestellt ist, unzweifelhaft eine Menge An sprüche und Anforderungen an die Regierung Hervorrufen, denen sie Folge zu geben nicht im Stande sein wird. Ich mache dabei darauf aufmerksam, daß nach der Budgetvorlage künftig über haupt 75,000 Thlr. an Gewerb- und Personalsteuer weniger zur Erhebung gelangen sollen als früher, daß die zu erlassende Per sonalsteuerabgabe von Hausern ungefähr 45,000 Lhlr. betragen wird, daß also 25 — 30,000 Lhlr. eigentlich nur noch disponibel blieben für die in der Vorlage der Regierung bezeichneten andern Steuerkategorien mit Hinzurechnung der Summen, welche durch einige gleichzeitig beantragte Erhöhungen eingekommen sein wür den. Wollte nun die Regierung die bezeichnete Summe vyn 25 — 30,000 Lhlr. einstweilen verwenden, so würde sic in den Fall kommen — dann, wenn künftig verschiedene von den Ermäßi gungsanträgen der Regierung, die jetzt ausgesetzt bleiben sollen, Berücksichtigung fanden, wieder Erhöhungen bei andern Sätzen eintreten zu lassen, und zwar zum Theil bei denjenigen Steuer pflichtigen, die jetzt erleichtert worden. Mir scheint daher, es bleibt kein anderer Weg übrig, als die Ermächtigung der Regie rung in der Maße auszusprechen, daß ihr zwar anheimgestcllt bleibe, in einzelnen Steuerkategorien ganz dringend scheinende Verminderungen eintreten zu lassen, jedoch dies nur mit großer Vorsicht zu thun, und die Summe, welche nach dem Budjet- ansatze zur Disposition bleibt, nur zu zeitweiligen Erlassen zu verwenden. Auf diese Weise würde man dahin gelangen, gerade mit Rücksicht auf die jetzigen gedrückten Gewerbsverhältnisse eine zeitweilige Ermäßigung bei einzelnen Steuerpflichtigen rc. ein treten zu lassen, und man würde einer künftigen gesetzlichen Be stimmung nicht vorgrcifen. Abg. Georgi (aus Mylau): Das, was ich durch meinen Antrag beabsichtigt habe, stimmt im Grunde mit denjenigen An sichten überein, die derHerr Staatsminister soeben ausgesprochen hat. Ich bitte zu bemerken, daß in meinem Anträge nur von transitorischen Erleichterungen die Rede ist, daß es keines wegs meine Absicht ist, die Erleichterungen, wie ich sie im Sinne hatte, wie ich sie wünschte, ohne vorgängige Erörterung durch die Stände bleibend zu gewähren, daß ich es aber für wesentlich er forderlich halte, daß da, wo solche Erleichterungen dringend ein treten möchten, nicht erst die künftige Finanzperiode abgewartet werde. Es können derartige Erleichterungen durch zeitweilige Erlasse recht füglich stattfinden und es kann der künftigen Gesetz gebung Vorbehalten bleiben, diese Steuer wieder aufzuziehen oder die Erleichterungen als bleibende zu bezeichnen. Wir haben zeit- her bei der Gewerb- und Personalsteuer allerdings schon vielfach diese Modalität befolgt, und bevor eine neue Regulirung überhaupt eintritt, ist es mein Wunsch, daß davon nicht abgegangen werden möchte. Ich habe daher meinen Antrag mit gutem Grunde nur auf transitorische Erleichterungen gestellt. Die Summe, welche der Herr Staatsminister als verfügbar bezeichnete, stimmt ganz mit dem überein, was ich selbst darüber ausgesprochen habe- Abg. Zische: Ich habe den Antrag des geehrten Abg. Ge orgi unterstützt und wünsche allerdings sehr, daß ihm entsprochen wird. Ich habe zunächst nicht um das Wort gebeten, um Etwas dazu beizutragen, daß eine Untersuchung angestellt werde, ob die Grund- oder die Gewcrbsteuer, ob das Land oder die Stadt mehr angezogen wird. Bei alle dem muß ich mir aber doch erlau ben, einen Vergleich anzustellen zwischen gewissen Gewerben in der Stadt und auf dem Lande. Es betrifft dies das Gewerbe, welchem ich zunächst angehüre, die Leinwandfabricatt'on, und den Handel. Seit mehren Jahren habe ich die Ehre gehabt, zu den Kreisabschätzungscommissionen zugezogen zu werden, und daher sind mir diese Verhältnisse ziemlich bekannt. Ein Geschäft auf dem Lande, welches gleichen Umfang mit einem in der Stadt hat, unterliegt einer ungleich höheren Besteuerung. Es sind mir allerdings nur zunächst die Steuersätze, wie sie von den Gc- schaftstreibenden und Fabricanten auf dem Lande gefordert wer den, genauer bekannt, und nur von Hörensagen, wie sie in den Städten gefordert werden. So ist mir bekannt, daß ein unge fährer Mittelsatz vom Leinwandhandel in dm Städten 10 Lhlr. ist, während ein Geschäftstreibender auf den Dörfern ein Ge schäft von sehr geringem Umfange hat, wenn er nur 10 Thlr. gibt. Ich glaube, ein Geschäft in der Stadt, was 10 Thlr. gibt, gibt auf dem Lande mindestens 28 Thlr. Ich würde das, was ich eben gesagt habe, nicht angeführt haben, aber nach einer Aeußerung des königl. Herrn Commissars glaube ich wohl, daß ich berechtigt und verpflichtet war, dies anzuführen. Ich glaube, daß gerade der Stand der Fabricanten auf dem Lande einer Er mäßigung der Gewerbsteuer sehr bedürftig ist. Zur Entschul digung habe ich wohl anführen hören, daß eine solche Ungleich heit daher rühre, daß die städtischen Kaufleute eine feste Quote unter sich vertheilten. Sei der Grund, welcher er wolle, es führt zu unangenehmen Vergleichen, wenn ein Geschäftsmann auf dem Lande 28 Thlr. geben soll, während ein Geschäft von gleichem Umfange in der Stadt eine bei weitem geringere Ge werbsteuer zu zahlen hat.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder