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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Königs. Commi'ssar v. Ehrenstein: Ich muß meiner Äußerung hinzufügen, daß, wie die Regierung allerdings selbst anerkennt, in der Abschätzung der Fabricanten Ungleichheiten in der Individualität der einzelnen Geschäfte gegen einander vor kommen, und daß die Regierung dem vorzubeugen suchte, wie die Vorlage nachweist, daß aber auf diesen Gegenstand nicht würde im Allgemeinen eingegangen werden können, wenn über haupt diejenigen Punkte, welche die Grundsteuer nicht betreffen, ausgesetzt werden. Noch eine einzige Bemerkung erlaube ich mir auf die Rede des Abg. Gehe hinsichtlich der Besteuerungsver hältnisse der Elbfchiffer. Er bemerkte, daß diese Besteuerung zu hoch sei, und daß auch durch die Vorlage keine Ermäßigung be absichtigt würde. Eine Ermäßigung wurde allerdings beabsich tigt, denn der bisherige Satz würde sich nach dex Vorlage um ein Fünftheil ermäßigen. Eine bedeutendere Ermäßigung hat die Regierung für das betreffende Gewerbe allerdings nicht als erforderlich ansehen können, da allgemeinere Neclamationen in Bezug auf diese Gewcrbsteuer nur mit specieller Beziehung auf vorübergehende Verhältnisse vorgekommcn sind. Staatsminister v. Ze sch au: Ich erlaube mir hierzu nur einen Zusatz, da einmal von den Elbschiffcrn die Rede ist. Die Regierung glaubt, die Erfahrung gemacht zu haben, daß alle Erleichterungen, welche vermeintlich solchen Gewerben zu Kheil worden, wie die Elbschiffer und Frachtfuhrleute, eigentlich die ser Elaste niemals zu Gute gehen. Denn sobald solche Erleich terungen gewährt werden, so gestaltet sich die Sache in der Praxis ganz dahin, daß bei der nächsten Frachtregulirung mit dem Kauf- manne ein neuer Calcül aufgestellt, die Erleichterung bei Be stimmung der Frachtsätze berücksichtigt wird, und niemals den Frachtfuhrleuten oder Schiffern zu Gute geht. Stellv. Abg. Gehe: Jch'würde mich sehr freuen, wenn ich dem Herrn Staatsminister beistimmen könnte. Allerdings die ses Verhältniß müßte eigentlich so sein, das wäre nur gerecht und Lillig. Ich muß mich aber dahin aussprechen, daß die Kauf leute den Schiffern für ihre Abgaben und für ihren Verlust kei nen Ersatz bieten, daß der Schiffer oft in dem Fall ist, auf einen Transport 2— 300Thlr. einzubüßen, wenn das Wasser klei ner wird, und es legt ihm Niemand einen Pfennig auf die Fracht zu, weil es ein abgeschlossener langwieriger Cvntract ist, aber auch der nächstfolgende Frachtcontract wird darum noch nicht Lesser gestellt. So ist es z. B., daß der Schiffer bei der Berg fahrtüberhaupt keinen Gewinn hat, er sucht ihn auch nicht da bei, er sucht nur so viel Fracht zu erwerben, um in seine Heimath zurückzukommen. Wenn die Möglichkeit gewonnen würde, daß er die auf das Niedrigste gesunkene Fracht erhöhen könnte, dann wäre es anders; dem ist aber nicht so, deshalb nicht, weil sehr hohe Elbzölle sind, welche dazu führen, daß man viel mehr auf dem Lande verladet und verfährt. Diese hohen Elbzölle haben die Elbfracht so niedergedrückt, und auf eine Frachtloosung von 500 Thlrn. ist in der Regel 600 Lhlr. Auslage für Elbzoll noch dazu zu bezahlen. Das wirkt auf den Frachtpreis. Es würde in der That die Schifffahrt nahe dran sein, aufzuhören, wenn die Fracht sich erhöhen wollte. Abg. v. d. Planitz: Ich will den Äußerungen meiner Her ren Collegen aus der zweiten D putalion, daß cs wünschenswerth sei, dem Geweibstande Erleichterungen widerfahren zu lassen, keineswegs cntgegentreten. Es hat ja auch die Majorität der Deputation das Anerkenntniß dieser Gesinnungen schon dadurch an den Tag gelegt, daß sie früher bei Gelegenheit der provisori schen Bewilligungen den Erlaß eines vollständigen Gewerb- und Personalsteuertermins anempfohlen hat. Sie hat auch ferner dies bewiesen, indem sie der Kammer anempfiehlt, der hohen Staatsregierung die Ermächtigung wieder zu ertheilcn, da Ab änderungen und Erleichterungen eintreten zu lassen, wo die Steuerpflichtigen vielleicht unverhältnißmäßig beigezogen wor den sind, und wo überhaupt die Steuer drückend wird. So weit ist die Majorität gegangen, zu welcher ich mich zähle; ein Mehres zu thun, scheint mir aber weder rathsam noch nothwen- dig, daher ich auch dem Anträge, welchen der Abg. Georgi ge stellt hat, nicht beitreten könnte. Ich finde den Antrag desselben schwierig und auch nachtheilig in der Ausführung. Ich finde ihn schwierig, weil man nicht wissen wird, auf welchen Satz die Erleichterung kommen, und wo eine Ermäßigung eintreten soll. Ich finde ihn auch insofern in der Ausführung schwierig, weil eine außerordentlich genaue Berechnung dazu gehören wird, eine solche Summe und nicht mehr von den Steuerpflichtigen zu erheben, als der Abgeordnete verlangt. Wie soll der Tarif be schaffen sein, nach welchem man ermessen könnte, daß gerade 320,000 Lhlr. erhoben werden und nicht mehr? Ich finde ihn nachtheilig, selbst wenn diese Veränderungen nur transitsrisch sein sollen, insofern, weil, wenn die nächste Ständeversamm lung, die das ganze Personal - und Gewerbsteuerwesen mit der hohen Staatsregierung neu zu reguliren hat, diese Ansichten und Abänderungen, die man vielleicht jetzt einführen würde, nicht bil ligen sollte, die Sätze, die für den Augenblick erniedrigt worden sind, wieder erhöht werden müßten. Es wird durch eine solche Maßregel, wie ich glaube, weit mehr Unzufriedenheit herbeigcführt werden, als dadurch, wenn man die Steuer noch eine kurze Zeitin der Art fortbestehen läßt, wie sie jetzt entrichtet worden ist. Ich möchte aber auch ferner noch einen Grund gegen das Amendement des Abge ordneten Georgi geltend machen. Zch finde es gefährlich im In teresse der Grundsteuerpflichtigen, dasselbe anzunehmen, inso fern, weil die Summe dann wahrscheinlich die sein würde, nach welcher man das Verhältniß der Gewerb - und Perso nalsteuer zur Grundsteuer in Zukunft berechnet. Es kann wohl sein, daß die Summe von 320,000 Thalcrn die rich tige ist, ich will das keineswegs widerlegen, aber ebenso wenig anerkennen; bevor ich das könnte, wünschte ich doch das Verhältniß einer nähern Prüfung zu unterwerfen. Wenn daher die Ansicht,, die der geehrte Herr Antragsteller so häufig schon ausgesprochen hat, daß die Gewerb- und Personalsteuer mit der bestehenden Grundsteuer im Verhältniß, im Zusammen hänge stehe, und daß man von einer Steuer Nichts erlassen könne, ohne eine andere verhältnißmäßig zu vermindern, im Allgemeinen Geltung erhält, so ist es doch wohl nöthig, daß, ehe man gegenwärtig, wo wir gerade unser neues Grundsteuer-
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