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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Wem reguliren, man diese Summe gehörig prüft und die Verhältnisse gegen einander abwägt, ehe man sich so bestimmt darüber ausspricht, wie dies gegenwärtig durch Ännahme des Satzes von 320,000 Thlr. geschehen würde. Wenn der geehrte Abgeordnete seinen Antrag Noch besonders darauf stützt, daß die Steuer gegenwärtig in den nächsten zwei Jahren mehr betragen würde, als der Budjetansatz ist, so muß ich ihm doch entgegen halten, daß vielleicht mit der Grundsteuer derselbe Fall eintreten könne. Wenn wir nämlich 9 Pf. von der Steuer einheit bewilligen, so wird die Summe, die dann von den Grund steuerpflichtigen aufgebracht wird, auch eine höhere sein, als sie in den Vorlagen des Budjets bezeichnet ist. Also würde am Ende sich die Ungleichheit, deren Entstehung der Abgeordnete befürchtet, dadurch wieder ausgleichen. Ich kann mich daher unmöglich für Annahme dieses Amendements aussprechen, und glaube, daß cs genügt, wenn die Kammer das Gutachten der Majorität der Deputation annimmt. Es wird dies genügen, rechtmäßigen und begründeten Klagen über den Druck der Steuer vollständige Abhülfe zu gewahren, und mehr zu thun, überlasse man der nächsten Ständeversammlung, die Zeit und Muße haben wird, den Gegenstand einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen. Abg. Georgi (ausMylau): Zur Erwiederung muß ich mir noch einige Bemerkungen erlauben. Der geehrte Abg. v. d. Planitz hat meinen Antrag als schwierig, nachtheilig, gefähr lich bezeichnet. Was zunächst die Schwierigkeit anlangt, so glaube ich, es wird so überaus schwierig Nichtsein, die Fälle herauszufindcn, in denen einige Erleichterungen zu gewähren sein werden. Ich meine, es ist das eine Schwierigkeit, vor der wir nicht znrückzuschrecken brauchen, nicht zurückschrecken dürfen, und die von der hohen Staatsregierung wohl mit Einsicht über wunden werden kann und wird. Der geehrte Abgeordnete hat ferner meinen Antrag nachtheilig genannt, insofern durch zeit weilige Erlasse die vielleicht nicht zu realisirende Hoffnung auf künftige bleibende Erlasse genährt werde. Nun, meine Herren, Lieser Gründ würde gegen jede transitorische Erleichterung sprechen, und ich glaube dem Abgeordneten dafür bürgen zu können, daß die Kontribuenten zur Gewerb- und Personalsteuer .sich viel lieber eine transitorische Erleichterung gefallen lassen werden, als überhaupt gar keine. Er hat endlich meinen Antrag gefährlich genannt, insofern die Summe von 320,000 Thlr. dann leicht als bleibend in dem Verhältnisse zur Grundsteuer betrachtet werden könne. Nun, meine Herren, ich finde es an dererseits gefährlich, eine Summe von 350,000 Thlr. als bleibend auszusprechen, und wenn der geehrte Abgeordnete es jetzt nicht zu ermitteln, nicht zu beurtheilen wünscht, ob die 320,000 Thlr. das richtige Verhältniß sind, dann halte ich mich an dem Postulat der hohen Staatsregierung, welche dieser Summe doch gewiß eine Berechnung zu Grund gelegt hat, die wohl richtig sein wird. Abg. Poppe: Es thut mir leid, daß ich gegen meinen geschätzten Deputationscollegen ebenfalls das Wort ergreifen muß, indessen hat derselbe den Antrag des Abg. Georgi in der Art angegriffen, daß ich mich in der That auch für verpflichtet halte, denselben dagegen in Schutz zu nehmen. Ich habe mich, als ich vorhin zuerst das Wort ergriff, vorzüglich auf den Stand punkt gestellt, auf dem überhaupt die. Kammer in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten stehen muß, und ich erlaube mit nur noch wenige Worte hinzuzufügen. Von Seiten beider Kammern ist das Einnahmebüdjet bewilligt worden, mit Ausnahme zweier Postulate, und es ist auch das Ausgabebudjet berathen und ge nehmigt worden. Es handelt sich nur darum, was bei diesen beiden Postulaten der Gewerb- und Personalsteuer und der Grundsteuer überhaupt zu bestimmen und zu bewilligen ist. Was nun die Grundsteuer anlangt, so werden Sie bereits aus dem Berichte, den die Deputation über das Einnabmebudjet erstat tet hat, ersehen haben, daß in Folge dieser Aufstellung für die gesammten Steuerpflichtigen keine neuen Lasten hervorgchen, daß aber, wenn man nach dem letzten Decrete vom II. Mai 1843 Betrachtungen anstellt, für die Städte, und insbesondere die gro ßen, traurige Resultate vorliegen. Was bleibt also übrig, als was in Bezug auf die Gewerb- und Personalsteuer von der hohen Staatsregierung beantragt worden ist? Die hohe Staats regierung ist von den früher normirten 395,000 Thlr. in dem jetzigen Budjet auf 320,000 Thlr. zurückgegangcn, deshalb, weil circs 50,000 Thlr., wie auch von dem Herrn Finanz minister bestätigt worden ist, den Grundsteucrpflichtigen zu Gute gehen werden. Würden Sie, meine Herren, den Antrag des Abg. Georgi nicht annehmen, — wenn es auch, wie ich dem voll kommen beipflichte, unter den Modificationen zu geschehen hätte, die der Herr Finanzminister aufgestellt hat — so würde eigent lich die sächsische Standeversammlung aussprechen, daß sie räth- lich finde, die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, 25,000 Thlr. für 1844 und 25,000 Thlr. für 1845 mehr an Steuern zu erheben, als dieselbe sich zu fordern veranlaßt gesehen hat. Ob dies eine erfreuliche Erscheinung im konstitutionellen Leben sein möchte, lasse ich dahingestellt sein. Für mich ist cs dringende Pflicht gewesen, dies hierzu erwähnen, und die Hoff nung halte ich fest, daß die Ständeversammlung nicht entgegen sein wird, daß den Steuerpflichtigen, gleichwie in den Städten, auf dem platten Lande, 50,000 Thlr. in den Heiden Jahren 1844 und 1845 zu Gute gehen. Abg. V- v. Mayer: Ich habe den Antrag des Abg. Georgi unterstützt, weil ich darin die Absicht erblickte, durch hen wahrscheinlich sich ergebenden Mehrbetrag der fraglichen indirek ten Steuern, namentlich der Gewerb - und Personalsteuer, ein'ge gegenwärtig durch die Zeitumstände wesenil'ch gedrückte Ge werbe transitorisch zu erleichtern. Insoweit der Antrag diese Absicht verfolgt, insoweit bin ich auch der Meinung, dafür zu stimmen. Allein es stören mich dann allerdings zwei Rücksich ten, welche mir aus der Diskussion im Vergleich mit den Wor ten des Antrages hervorzügehen scheinen. Die erste ist diese. Wenn die Summe der 320,000 Thlr. in dem Antrvge selbst ausgcdrückt werden soll, so darfderselbe nicht als ein Antrag gestellt werden, sondern nur als eine Ermächtigung; denn es ist unmög lich, zu beantragen, die Regierung dürfe nicht mehr als gerade
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