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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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wie die §. 43, und der frühere Antrag ist in dem neuen vollkom men enthüllen. Präsident 0. Haase: Die Deputation schlagt der verehrten Kammer vor, folgenden Antrag an die hohe Staatsregieruag zu bringen: „Die hohe Staatsregierung wolle auf den Grand der ihr durch §. 43 und 71 des Gewerb- und Personalsteuergesetzes vom Jahre 1834 ertheilten, durch die gegenwärtige Ständever- sammlung zu erneuernden Ermächtigung transitorische Erleichte rungen in der Gewerb- und Personalsteuer da, wo sie nach er folgter Erörterung am dringendsten von den Verhältnissen gebo ten sind, eintreten lassen, dabei jedoch die nach demBudjetansatze verfügbare Summe nicht überschreiten." Nimmt die Kammer diesen Antrag an, und will sie denselben stellen? — Wird ein - stimmig bejaht. Referent Abg. Römer: Hier hat die Deputation noch beizufügen, daß theilweis in Folge der frühem gleichartigen Ermächtigung die Verord nung vom 9. November 1840 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1840, Seite 307) ergangen ist. Die Mehrzahl der durch dieselbe getroffenen Bestimmungen sowohl im Text als in dem beigegebenen Tarife hat lediglich Bezug auf die durch die Einführung des Decimalmünzsystems nölhig gewordene Um rechnung einzelner Geldbeträge, und ist kraft der Z. 12 und 13 des Gesetzes vom 21. Juli 1840 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 178) erfolgt. Die in den von der Deputation im Einzelnen verglichenen Tarifsätzen zugleich mit angeordneten, durch die Umrechnung nicht bedingten Veränderungen beruhen auf den Ergebnissen der zeitherigen Erfahrungen über die Unzuträglichkeit der frühem Normen. So ist z. B. die am häufigsten vorkommende Abän derung in dem Tarif unter die Herabsetzung der Sätze (unter o) für den Gewerbsbetrieb in den kleinen Städten und auf dem Lande (von beziehendlich 8 Tbalern auf 7 Lhaler, von 4 Thalern auf 3^- Thaler, und von 2Thalern auf ILHaler 20 Ngr.) durch den Uebelstand veranlaßt worden, daß sich nach den altern Sätzen die Abgabe wegen eines Gewerbsgehülfen für einen dortigen Meister höher berechnete, als bei einem Meister in einer Mittelstadt. Die Deputation hat daher gegen diese Abänderung Etwas nicht zu erinnern gefunden. Schließlich hat die Deputation noch der hohen Kammer über eine Petition der dresdner Handelsinnung, bevorwortet vom Herrn Viceprafldenten, und ihr durch Beschluß vom 20. Februar d. I. zur Begutachtung überwiesen, Vortrag zu erstatten. Die bezeichnete Handelsinnung sagt darin: Schon bei der Ständeversammlung 18IH- und I8FZ- habe sie — jedoch erfolglos — Gesuche um Verwendung bei der hohen Staatsregierung dahin, daß eine Herabsetzung des im Gewerb- und Personalsteuergesetze vom Jahre 1834 für jedes selbstständige Handelsgeschäft in Dresden festgesetzten Normal- quanti von 18 Thalern eintreten möge, — angebracht. Die von Jahr zu Jahr sich ungünstiger gestaltenden com- memellen Verhältnisse ihrer Jnnungsgenossen und die deshalb immer drückender werdende Höhe der Gewerbsteuer verpflichteten die Petenten, den Gegenstand nochmals zu geeigneter Prüfung vorzulegen. Der Beitritt Sachsens zum Zollvereine habe seinen wohl- thätiqen Einfluß auf Dresdens Handelsstand nicht erstreckt, im Gegentheil die fast gänzliche Vernichtung des früher hier stattgefundenen regen Handelsverkehrs, besonders des durch die Elbe begünstigten Transitohandels nach Böhmen herbeigesührt. Dies habe die natürliche Folge gehabt, daß mehre hiesige Grosso- Handlungen ihre Geschäfte gänzlich hätten emstellen müssen und die wenigen noch bestehenden eine im Pergleich gegen die frühere Zeit höchst geringe Thätigkeit entwickeln könnten. Hierin liege aber der hauptsächlichste Grund der Prägra- vation durch die Gewerbsteucr. Der größte Theil der hiesigen Detailgeschäfte könne der Geringfügigkeit ihres Verdienstes wegen nicht mit dem vollen Durchschnittgewerbcsteuersatze von 18 Thlr. jährlich vernommen werden. Es müsse der hier durch entstehende Ausfall von den großew Handefshäusern über tragen werden. Je geringer die Zahl und der Geschäftskreis der Letztem aber von Jahr zu Jahr werde, um so drückender müsse die Last für sie werden. Unmöglich aber sei es, ihnen dadurch einige Erleichterung zu verschaffen, daß man die Detailhand lungen zu Entrichtung eines hohem Beitragsquanti anhalte; denn es hätten auf die Detailgeschafte des hiesigen Platzes in neuerer Zeit mehre Umstände höchst nachrheilig eingewirkt, und zwar: 1) die Vermehrung derselben in einem Maße, welches mit der Zunahme der Bevölkerung Dresdens in keinem Verhält nisse stehe; 2) die Begünstigung der Zuckcrrafsinerie in den Zollvereins staaten, wodurch der Zuckerhandel aus den Händen der Kaufleute in die der Fabriken gebracht worden sei; 3) der Verlust der frühern Einkäufer aus Preußen, Polen und Rußland für die hiesigen Manufactürwaarenhändler, welche nach Eintritt des Zollvereins erstem diese Waare nicht mehr billiger verkaufen könnten, als die preußischen Händler; 4) die Vermehrung der Kleidermagazine, deren Inhaber die Stoffe im Ganzen aus den Fabriken bezögen, und der einge- schlichene Handel der Schneider mit Fabrikaten aller Art; 5) die Vollendung der leipzig-dresdner Eisenbahn- seit welcher hiesige und fremde Käufer es vorzögen, ihre Bedürfnisse in Leipzig zu erkaufen. Endlich sei noch der Umstand hervorzuheben, daß seit dem Jahre 1837 durch höchste Verordnung mehre größere Fabrik geschäfte hier aus der ersten Unterabtheilung der Gewerbsteuexher- nehmung in die dritte versetzt worden wären. Da nun gerade diese Geschäfte einen höhern als den Normalsatz von 18 Thalern zu geben vermochten, so sei durch jene Maßregel ein Theil der Deckung des durch die kleinern Geschäfte verursachten Ausfalls verloren gegangen. Aus dieser Khatsache ergäbe sich, daß der für jedes selbst ständige Handelsgeschäft in Dresden festgesetzte Durchschnitts- gswerbsteuersatz von 18 Thalern dem gegenwärtigen Zustande des hiesigen Handels nicht mehr entspreche, da derselbe , nach frühem Verhältnissen bemessen worden sei, und bei feiner Fest stellung im Jahre 1834 die nachtheiligen Folgen des Zollvereins für Dresden noch nicht zu beurtheilen gewesen seien. Eine Ab änderung der Besteuerung trete auch bei andern Gewerbtreiben- den ein, wenn sich ihre Geschäfte verringerten oder vermehrten.' Von den 285 im Jahre 1842 zur Abschätzung gelangten Handelsgeschäften in Dresden hätten nur 140 mit dem Normal satz von 18 Thalern und höher vernommen werden können, von den übrigen aber 10 mit 2 Thlr. > 26 mit 10 Thlr. — —. 1 - 3 33 - 12 23 - 4 12 - 14 - 11 - 6 - — — 8 - 16 21 mit 8 Thlr. . Diese 145 Geschäfte hätten daher anstatt 2,610 Thlr. — nach dem Normalsatze von 18 Lhaler, überhaupt nur 1,301 Thlr,
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