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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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— — zu dem Gesammtquantum von 5,130 Khlr. bei getragen und der Ausfall an 1,309 Khlr. sei von den übrigen 140 Häusern zu übertragen gewesen. Unter diesen seien wieder 53 mit einem hohem als dem Normalsatz nicht zu-belegen gewesen. Sonach sei die Last, jenen Ausfall von 1,309 Khlr. - zu decken, °auf87 Handelsgeschäfte gefallen, welche daher (mit Einschluß ihrer eigenen Nor'malsteuersätze von 1,566 Khlr. ——) überhaupt die Summe von 2,875 Khlr. —> — Gewerb steuer aufbringen müßten. Es könne demnach nicht die Hälfte der Handelsgeschäfte den Durchschnittssteuersatz geben, und noch nicht der dritte Kheil sei den entstehenden Ausfall zu decken im Stande. Däbei.sei die Zahl der Geschäfte von 251 im Jahre 1839 auf 285 im Jahre 1842 gestiegm, während 1839 nur 137, 1842 schon 145 nicht mehr den Normalsatz von 18 Khlr. zu ent richten vermocht hätten. Für Leipzig sei allerdings das Normalquantum höher, nämlich 26 Thaler. Allein betrachte inan den großartigen Han delsverkehr Leipzigs, im Vergleich mit dem geringen dresdner, und dessen Zunahme seit Sachsens Anschluß an den Zollverein, so stelle sich dennoch ein Mißverhältniß dar. Dies erhelle be sonders daraus, daß Leipzig, einer der bedeutendsten Handels plätze Deutschlands, nicht mehr als etwa das Doppelte von dem zur Gewerbsteuer beitrage, was Dresden zu tragen habe. Aber auch in den andern Städten Sachsens, wo alle Handelsspesen billiger seien und der Unterhalt einer Familie weit weniger koste, finde die Abschätzung der einzelnen Geschäfte nach einem im Ver- hälkniß weit gemäßigtem Mäßstabe statt, wie neuerlich bei Ge legenheit der Wahlen der Vertreter des Handels- und Fabrik standes (aus den Wahllisten) wahrzunehmen gewesen sei. Die Petenten hoffen daher, die Ständcversammlung werde dem Gesuche: bei der hohen Staatsregierung wegen Herabsetzung des in §. 4 des Gewerbe- und Personalsteuergesetzes vom 22. November 1834 für jedes selbstständige Handelsgeschäft in Dresden festgesetzten Normalquanti von 18 Khlr. — — auf 12 Khlr. hochgeneigtest sich zu verwenden, Gewährung zu Kheil werden lassen. Die Deputation hat sich zwar verpflichtet gesehen, den In halt dieser Petition ausführlich zur Kenntniß der hohen Kammer zu bringen. Sie kann jedoch bei der jetzigen Sachlage nicht an- rathen, auf eine Berathung derselben im Materiellen einzu gehen. Da eine vollständige und revidirte Gesetzesvorlage über das Gewerbsteuerwesen von der hohen Staatsregierung zugesagt wor den ist, so wird auch das Handelsverhältniß der Stadt Dresden dabei aufs Neue in Rücksicht genommen werden, wie dies auch der im allerhöchsten Decrete unter H. enthaltene Vorschlag: „hinsichtlich der für die kaufmännischen Geschäfte in großen und Mittelstädten bestehenden Durchschnittsätze nach vorgängigem Ermessen eine Ermäßigung eintreten zu lassen," andeutet. Würde daher die Deputation zwar ein vereinzeltes näheres Eingehen auf die beantragte Steuerherabsetzung jetzt für vorzeitig halten, so glaubt sie doch sich bei der hohen Kammer dahin ver wenden zu müssen, sie wolle die fragliche Petition der hohen Staatsregierung zur Erwägung übergeben. Präsident v. Haase: Meine Herren! ehe wir zu dem Punkt, die Petition betreffend, deren hier gedacht ist, übergehen, habe ich nur eine Bemerkung anzuschließen; nämlich ich glaube, daß wir durch die Annahme des D putationsantrogs zu 3 indi- recr das Fortbestehen der unter 3 gedachten Ermächtigung aus gesprochen haben, und insofern bedarf es nicht mehr eines beson der» Aussprechens dieser Ermächtigung. Ich will diks nur bemerken, damit nicht ein Zwe'fel entstehe, und ich richte an die Kammer die Frage: ob mit der Annahme jenes Antrags die Er mächtigung der hohen Staatsrcgicrung zugleich mit ausgespro chen sei? — Wird einstimmig bejaht. Abg. v. Thielau: Ich wollte mir zugleich den Antrag er lauben, daß der Kammer nunmehr gefällig sein möchte, die in dem Budjet aufgestellte Position für die Gewerb- und Personal steuer als genehmigt anzusehen, damit nicht noch einmal dieser Gegenstand zur Discussion komme, und es würde zu erklären sein, daß die Kammer die Gewerb- und Personalstcuer nach dem jetzt geltenden Gesetze und mit Berücksichtigung der heute be- schlossenenen Abänderung auf dieJahre 1844 und 1845 bewillige, und den in dem Budjet angesetzten Nettoertrag von 320,000 Thlr. genehmige. Präsident v. Haase: Es ist diese Position ausgesetzt wor den, und ich glaube allerdings, daß hier der rechte Ort sei, die selbe in Frage zu stellen. Ich erwarte vor allen Dingen, ob Jemand in Bezug auf die Petition Etwas zu bemerken habe, so dann werde ich auf den Antrag des Vorstandes der zweiten De putation übergehen. Sttellv. Abg. Gehe: Ich kann der verehrten Deputation nur verbindlich danken, daß sie den Antrag gestellt hat, die vor liegende Petition der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu übergeben. Ich kann nur vermuthen, daß diese Erwägung günstig ausfallen werde, weil die Vorstellung begründet ist, und weil von dem hohen Fr'nanzministerio selbst, und zwar schon vor mehren Jahren an den hiesigen Magistrat verfügt worden ist, sich darüber zu erklären, ob er dafür achte, daß die Vermehrung der handelnden Personen hier verbunden gewesen sei mit einer Vermehrung des Gewerbes selbst. Schon diese Anfrage an sich hat dargelegt, daß die Vermuthung dahin gehen müsse, daß die Vermehrung der Personen nicht auch eine Vermehrung der Ge schäfte zur Folge haben müsse. Ich will nichts Wesentliches zu den Gründen hinzufügen, welche die Petition enthalt, und nur erinnern, daß, wie in allen Gewerben, so auch bei diesem eine Ueberfüllung ftattfindet, und außerdem die Concurrenz der Israeliten und der Jahrmärkte die hiesigen Kaufleute von Jahr zu Jahr immer mehr benachtheiligt. Außerdem ist auch bekannt, daß Dresden bei dem Handel en gras fast gar nicht mehr betei ligt ist, sondern nur bei dem en ZK-iil. Z. B. die Branche der Manufactur- oder Schnittwaaren. Man wird nicht wissen, daß von hiesigen Kaufleuten die leipziger Messe mit Lager be sucht wird, um dort zu verkaufen; die meisten, welche sich dabin begeben, sind nur Kleinhändler, welche dort einkaufen. Der andere Kheil des Handels, der Speditionshandel und der Han del en grc>8 mit Colonialwaaren, ist durch den Elbzoll, beson ders durch die Ungleichheiten desselben und die hohen Packhofs kosten sehr beschränkt worden, dann werden alle Fabrikgeschässe, welche hier in höherem Schwünge existiren, nicht dem Hand-ls- stande beigesellt, und tragen zurQuote desselben Nichts bei. Ich
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