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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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und deren gibt es in jedem Orte, die noch Etwas haben — ihn zu unterstützen; wenn aber der Lehrer das nicht thut, die Herzen der Eltern auf diese Art zu gewinnen, dann wendet er die Herzen von sich ab, und nun wird das geschehen, was bei sol cher Behandlung der Kinder zu geschehen pflegt. Hat dann der Lehrer eine Gehülfin in seiner Frau auf das Land mitgebracht, die für das Land paßt, die die Kinder in Nahen und Stricken un terrichten kann, und kann sie den Weibern bei freudigen Ereig nissen beim Kochen und Backen mit behülflich sein, so wäre auch das eine große Hülfe und ein Nebenverdienst für ihn. Es starb vor nicht gar langer Zeit eines Schullehrers Frau, es blieb wohl kein Auge in der ganzen Gemeinde trocken, sie war die Erste, die zu fröhlichen Gelegenheiten gerufen wurde, sie war aber auch die Erste, die bei traurigen Angelegenheiten den Leuten mit Rath und Hülfe und Trost zur Seite stand. Es ist ferner gesagt worden: „Er verlangt nach geistiger Nahrung durch Lectüre, und die vielfache Controle, welcher sein täglicher Unterricht unterworfen ist, macht es ihm zur Pflicht, selbst durch wissenschaftliche Lite ratur, insbesondere durch pädagogische Schriften, sich Mittel zur Fortbildung zu verschaffen." Nun, meine Herren, da weiß ich nun freilich nicht, wie es in anderen Landestheilen sein mag, aber in der Oberlausitz erhalten sie die Mittel zur Fortbildung bil lig. Durch die Localschulinspectoren und den Kirchenrath wird für die neusten pädagogischen Schriften gesorgt, sie circuliren dann unter den Schullehrern, wofür sie nur wenig zu zahlen ha ben. Auch bemerke ich, daß es beinahe in jeder Gemeinde bei uns eine Schulbibliothek gibt, diese bekommen die Kinder zu le sen, die Bücher werden von den Localschulinspectoren besorgt und angekauft, was ist das nicht fruchtbringend? Der Lehrer kann sie auch unentgeltlich mitlesen, so hat er ebenfalls einige Lectüre. Es heißt weiter: „Nachdem er sein Tagewerk während der Woche treu und redlich getrieben hat, regt sich in ihm, sowie in jedem gebildeten Menschen, der Wunsch, auch einmal mit an deren Menschen als seinen Schulkindern irgend einen Umgang anzuknüpfen, und weit entfernt, sich mit der von Tabacksqualm angefüllten Schenkstube seines Orts zu begnügen, und sich unter die meist rohen Gesellschaften seiner Bauernbursche zu mischen, zieht er es vor, an eine geschloffene Gesellschaft gebildeter Män ner in der nahen Stadt sich anzuschließen, wo er zugleich sich zu erholen und auch mit den Tagesereignissen und der Zeitge schichte bekannt zu werden hoffen darf." Deutlicher hat sich wohl noch kein Mensch ausgesprochen über das elende Lebeneines Leh rers auf dem Lande, unter den rohen Bauerburschen, als wie dies hier vom Petenten geschehen ist. Kein Schullehrer hat dies ge- than in den 30 Petitionen mit 529 Unterschriften, und ein Mann, der in seinem Amte die Schullehrer ermuthigen sollte, sollte nicht solchen Saamen der Zwietracht ausstreuen. Einen Schullehrer, der seine Erholung Sonntags nur in der Stadt, nur in geschlossenen Gesellschaften suchen muß, den kann ich nur bedauern; wenn auf dem Lande gar Nichts mehr zu sei ner Erholung zu finden ist, ist dieses ihm einmal zum Bc- dürfniß geworden, dann wird er nicht auskommen, und hatte er 300 Lhlr., denn die Gemahlin wird auch mit kommen wollen, dem Tabacksqualm wird er auch nicht ganz entgehen können, denn ich habe ihn in geschlossenen und ungeschlossenen Gesellschaften angetroffen, und rohe Burschen trifft er dort ebenfalls zu Zeiten an. Meine Herren, jeder Landwirth freut sich seiner Saat, wenn er sie gut unter die Erde gebracht hat, und sieht öfters nach, wenn es etwas nachzubessern gibt. Hat er Sonntags nicht etwa einen Besuch abzustatten, oder er erhält einen, so fordert er gewiß seine Gattin und seine Kinder auf, die im Stande sind, ihn zu Fuße zu begleiten, um seine Felder zu besuchen und sich zu freuen, wenn seine Saaten gut gedeihen und fröhlich der Ernte entgegen reifen. Steht denn der Schullehrer nicht in einem ähnlichen Verhältnisse, wie der Landmann oder .der Säemann? Ist denn seine ganze Arbeit nicht mit einer immerwährenden Aussaat zu vergleichen ? Soll dieser niemals nachsehen, ob seine Saat auch Wurzel-ge schlagen hat, und ob sie Blüthen und Früchte tragen wird? Ich dächte doch. Ist er an einem Orte lange gewesen, wo es nichts als rohe Bauerbursche gibt, so gibt ihm das ein schlechtes Zeug- niß von seiner Amtsthätigkeit, so möchte man fast fragen: was nutzen uns diese Seminaranstalten und dieseLehrer, wenn flenichts als rohe Menschen auf dem Lande erziehen, wozu haben wir die Schlösser-ähnlichen Schulgebäude errichten müssen, bezüglich deren manche Gemeinden jetzt noch eine große Schuldenlast zu tragen haben? Es ist mir aber auch unerklärlich, wie Petent verlangen kann, daß sich der Lehrer alle Sonntage von seiner Gemeinde entfernen soll, von der Gemeinde, die ihm seinen Lebensunterhalt gewähren soll; ist er auch nur kärglich, so möge er doch bedenken, daß jetzt Tausende am Kummertuche nagen, die mit dazu bei tragen müssen. Aber es kommt mir hier beinahe vor, wie mit dem schlechten Gesinde, wenn ich zu diesem sage, es soll Sonn tags zu Hause bleiben, so sagt es: „der Sonntag ist mein," und hier scheint es mir beinahe so. Ich gönne ihnen demungeachtet gern eine Zulage, wo es nöthig und wo es sein kann. Was sagt aber die Verordnung zum Volksschulgrsetz in seiner 90. §. ? Das gibt den Schullehrern den Sonntag nicht so ganz unbedingt frei, es sagt nicht, daß er sein Vergnügen nur in der Stadt in geschlossenen Ge sellschaften suchen soll. Er ist aber auch nicht so angebunden, wie der Petent meint, er hat Mittwoch und Sonnabend Nachmittag frei; an manchen Orten halten sie nur 5 volle Tage Schule, so haben sie den ganzen Sonnabend frei, er hat Ferien in der Ernte und es sind auch sonst noch Feiertage. Auch hat der Tag 24 Stunden; wenn ich nun 8 Stunden zum Schlaf abrechne, höch stens 8 Stunden für den Unterricht und 4 Stunden zum Durch setzen der Schularbeiten rc., so bleiben ihm immer noch täglich 4 Stunden zu seiner Erholung oder zu einem erlaubten Nebenver dienst. Will er die Neuigkeiten aus der Tagesgeschichte nur nicht ganz neu haben, so bekommt er sie um ein paar Groschen zu lesen. Er sagt weiter: „seine Familie muß sich von den Einwohnern des Dorfes nothwendig durch die Kleidung unterscheiden. Er kann ebenso wenig seine Frau in zerrissenen Kleidern und seine Kinder mit unbeschuhten Füßen einhergehen lassen, als er selbst in einem schofeln und abgenutzten Rock stets erscheinen darf." Wie ich diesen Satz nehmen soll, will mir nicht klar werden. Warum soll sich denn seine Familie nothwendig vor den Einwohnern des Dorfes
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