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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ReferentAbg. v. v. Mayer: Natürlich sind die beiden zuletzt angezogenen Entwürfe nicht als Gesetze, sondern nur als Beweis dafür angeführt worden, daß auch neuere deutsche Ge setzgebungsversuche dem französischen Gesetz hierunter zu folgen gedenken. Die Deputation hält diese Bestimmung für um so noth- wendiger, als noch die neueste Vergangenheit leider Beweise ge liefert hat, daß Greise von 7V und mehr Jahren nach leipziger Handelsgerichtsbrauch Monate lang im Schuldgefängnisse ge schmachtet haben * o). Die Deputation empfiehlt daher die Paragraph? zur unver änderten Annahme. f Referent Abg. v. v. Mayer: Ich erlaube mir nochmals auf die Beilage unter L aufmerksam zu machen, welche die De putation dem Bericht hat andrucken lasten. Sie ist zwar durch aus nicht als officiell auszugeben, es glaubt aber die Depu tation alle Garantie dafür zu haben, daß die darin ange gebenen Fälle richtig sind; die Tabelle gibt dies übrigens schon durch sich selbst zu erkennen, weil sie so genau in allen Angaben über Personen und Sachen ist. Aus dieser Beilage, welche überhaupt noch manche andere interessante Zusammenstellung zu läßt, ist das Resultat gezogen, welches in der Note 10 ersichtlich iü (s. diese Note vorstehend). — Noch bemerke ich, daß die Na men in der Tabelle sämmtlich weggelassen sind, um Niemanden zu compromittiren; aber die Deputation ist im Besitz der Namen, und wenn irgend Jemand Zweifel an der Richtigkeit der Data haben sollte, so steht die Deputation zu Diensten, privatim dar über Auskunft zu geben. Namentlich ist der Fall von dem eme- rilirten Schullehrer nicht zu übersehen; wenn solche Fälle vor kommen, daß ein Mann von 74 Jahren wegen einer Schuld, die sein insolvent gestorbener Sohn gemacht und wofür er sich früher verbürgt hatte, auf so lange Zeit in Haft gehalten wird, so kann man wohl sagen, daß die Bestimmung von §. 33 wirklich noth- wendig ist und daß dadurch Etwas beabsichtigt wird, was länger anstehen zu lassen man nicht verantworten könnte. Präsident 0. Haase: Hat Jemand in Bezug auf diese §. Etwas zu bemerken? Abg. Weisel: Ich werde jedenfalls der Ansicht der Depu tation beitreten. Da aber der Herr Referent namentlich Bezug genommen hat auf die beigedruckte Tabelle, so gestehe ich, wenn mich nicht andre Beweggründe zu dem Beitritt veranlaßten, würde diese mich dazu nicht bestimmt haben. Wenn ich mir da bei zu bemerken erlaube, daß allerdings wohl diese Tabelle für die Mißbräuche, welche durch die Schuldhaft zuweilen entstehen, den Beweis ablegcn, so möchte ich doch nicht, daß sie den Grund abgeben, um sich mit dem, was die Deputation uns angcrathen, 10) S. Beil. 8, Nr. 7,17, Mund 81. Nach derselben hat ein jüdi scher Handelsmann, 7V Jahr alt, einige Zeit in der Jubilatemefse 1841, — ein Schlosscrmeister, 71 Jahr alt, zwei Monate im Jahre 1841, — ein Buchhändler, 72 Jahr alt, ebenfalls zwei Monate im Jahre 1842 und ein emeritirtcr Schullehrer, 74 Jahr alt, sieben und einen hal ben Monat hindurch im Jahre 1842 im Schuldgefängnisse gesessen. In allen vier Fällen war die Haft vergebljch. einverstanden zu erklären, und zwar weil cs mir scheint, als würde man, um ein richtiges Resultat zu gewinnnen, auch andere Ta bellen noch hinzunehmen müssen. Ich wünsche, daß meine Äu ßerung nicht mißverstanden werde, denn es kann gewiß Nieman den geben, der humanere Gesinnung namentlich in Bezug auf die Wechsclschuldner hegt, als ich; allein zu vergessen ist doch keineswegs, daß, wenn wir Tabellen Hütten, aus welchen sich ergäbe, wie viel Wechsel ausgestellt sind und wie viel davon ein gelöst worden sind, weil der Wechselschuldner befürchtete- seine persönliche Freiheit zu verlieren, so würde man dann erst einen Maßstabhaben, um daran zu erkennen, ob wir zu philanthropisch verfahren oder nicht. Ich habe mir erlaubt, diese Bemerkung hinzuzufügen, weil der Herr Referent diese Tabellen hier an führte und mir schien, daß er sie, als Hauptmoment hervorhebe, aus welchem die Paragraphe zu genehmigen sei. Ich habe gleich von vorn herein erklärt, daß ich mit der Deputation stimmen werde. Da es mir sachgemäß erscheint, eine allgemeine Debatte über die Abschnitte, welche von der Deputation en Wegfall zu bringen vorgeschlagen ist, nichtzu veranlassen, so habe ich mich enthalten, über solche zu sprechen, und nur geglaubt, meine Be merkung hier an der richtigen Stelle anbringen zu können. Referent Abg. v. v. Mayer: Darauf habe ich die Be merkung mir zu erlauben, daß die Deputation aus der Beilage L keineswegs Rechtsgründe ziehen will; davon ist gar nicht die Rede, die Rechtsgründe sind anderwärts entwickelt und darum steht auch das ganze Factum nur in der Anmerkung. Aber al lerdings legt die Deputation ein Gewicht auf die Anmerkung 10 genannten Fälle, weil man sonst sagen könnte, es liege gar keine Erfahrung vor, welche die Bestimmung der tz. nöthig mache. Die Deputation hat mit Absicht diese Fälle angeführt, um zu beweisen, daß in der Zeit von 1^ Jahren es doch vier Personen in Leipzig eingefallen ist, Greise von 70 und mehren Jahren ins, Schuldgefängniß bis zu 7A Monaten einzufperren, und daß man daher auf die Billigkeit und Menschlichkeit der Gläubiger aller dings nicht zu viel rechnen darf. Wenn übrigens auf die Ta belle Bezug genommen würde, um daraus die Hinneigung der Deputation zu Humanitätsrücksichten und philanthropischen Ideen zu erklären, so muß ich bemerken, daß das Gutachtender Deputation keineswegs aus bloßen Humanitätsgründen, am wenigsten aus dem geschilderten, selbst in den Motiven irgendwo getadelten falschen Philanthropismus hervorgegangen ist. Von diesem Philanthropismns wünscht sich die Deputation gänzlich freigesprochen zu sehen; davon ist hier nicht die Rede, sondern von dem Schutze der allgemeinen Menschenrechte. Wenn die Kammer das Philanthropie nennen will, so ist das ihre Sache. Die Deputation glaubt, die Ansprüche der Menschen auf Ehre, Leib, Leben und Freiheit seien wirkliche Rechte und fallen somit in das Rechtsgebiet, keineswegs in das Gebiet eines vagen Phil anthropismus, womit blos dem Gefühl ein weiter Spielraum gegeben würde. Die Deputation hat sich in den engsten Gren zen der allgemeinen Rechte gehalten und wünscht, daß man ihr auf diesem Felde folge, und wo man mit ihr nicht einverstanden ist, sie mit wirklichen Rechtsgründen widerlege, allein ihre Ge->
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