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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ses fragliche, welches ich ein subsidiarisches nenne, verfallen dürfen. Abg. Clauß (a. Chemnitz): Ich habe bis hierher aus voller Ue- berzeugung den im Sinne des Rechtsgcfühls der geehrten Depu tation gefaßten Paragraphen meine Zustimmung gegeben, und ich werde auch bei §.40 zu künftighin gesetzlicher Beschränkung der Dauer des Arrests meine Abstimmung an das Deputationsgut achten anschließen. Die §§. 40 und 37 stehen in Betreff unserer Entschließung jedoch im Zusammenhänge und sind — das muß ich voraussctzen, entgegen einer von dem Herrn Referenten ver nommenen Aeußerung — abgesehen von andern Schuldvcrhält- niffen, in genauer Beziehung zu dem Wechselverkehre, d. h. also hier zur Geltendmachung von Wechselforderung en durch Wechsel haft. Deshalb muß ich für die Vorlage der hohen Staatsregic- rung stimmen, sowie die §. 37 uns dieselbe gebracht hat. Die Gründe, die mich dazu bewegen, sind zum Theil mehrseitig schon vernommen worden. Ich will daher nur kurz wiederholen, daß in nicht zum guten Ziele laufenden Wechfelsachen, um zu Geld zu kommen, der Fall nicht selten ist, daß der Arrest versucht werden muß, und daß dann leicht die Güter in alle Winde ver streut werden können, wenn nicht zugleich in diesen Sicherheit ge sucht werden mag. Zweitens wird nach Annahme der §. 40, wozu ich mich jedenfalls erkläre, mit Hinblick auf die Lerrition durch Haft, die Sachlage sehr verändert werden, indem die Dauer der Wechselhaft auf eine bestimmte, und zwar, andern Gesetzgebungen gegenüber, auf nicht zu lange Zeit festgesetzt wird. Ich muß drittens als meine Ansicht aussprechen, daß die gleichzeitige Hülfsvollstreckung in die Güter neben der per sönlichen Hast sehr häufig den Arrest abkürzen werde. Ich bin vollkommen überzeugt, daß auf diese Weise das Ausammentrclen beider Maßregeln in den meisten Fällen wirken werde, wenn der Schuldner zahlen kann und er ein Betrüger ist. Es gibt aber betrügerische Schuldner, und solche sind schon oft ausgetreten, haben das Land verlassen, daher muß man sich ihrer Person und der Güter versichern können. — Zn vielen Fällen — ich wieder hole es, als der Erfahrung entsprechend — wird die Anwendung des Doppelrechts, was nach der §. 37 dem Gläubiger gegeben wird, so wirken, wie die Deputation in ihrem Rechtsgefühle wünscht, nämlich der Arrest wird schneller wieder aufgegeben werden. Ich kann nicht leugnen, daß ich gar keinen Arrest in gewöhnlichen Schuldsachen haben möchte, oder daß ich we nigstens die Frage über dessen Aufhebung, mit Ausnahme der Wechselhaft, einer sorgfältigen Berathung unterlegt zu sehen wünschen würde, wenn wir nur überall im Lande prompte Hülss- vollstreckung in die Güter hätten. Wir erfreuen uns, um auch dadurch dem Rechtsgefühle zu genügen, derselben aber zur Zeit noch nicht. Ich muß bei dieser Gelegenheit auf die Frage zurück kommen, welche die Deputation Seite 807 aufgestellt hat, näm lich die Frage: „ob nicht der sogenannte leipziger Handelsge- richtsbrauch, d. h. der dortige Schuldarrest, wo nicht ganz aufzu heben, doch zweckmäßig zu beschränken sei?" Ich kann nur bedauern, daß die Anträge, welche I8ZZ- an die Staatsregie rung von der Ständeversammlung gebracht und am folgenden Landtage genehmigt worden sind, nnd die auch in dem vorlie genden Deputationsberichte wiederum Erwähnung fanden, nicht von derselben Seite und damals schon, mit ausdrücklicher Be rücksichtigung dieser Frage, an die hohe Staatsregirrung gelangt sind. Wir würden vielleicht dann nicht so lange zu hoffen und zu harren gehabt haben, bis wir, ich meine die Betheiligten aus dem Fabrik - und Gewerbstande, die Anträge in Erfüllung gehen sehen, würden die Zustimmung vielleicht von denselben Stimmführern vernommen haben, die wir leider bei der darauf gerichteten Petition am vorigen Landtage nicht gefunden haben. Es sind darüber alle möglichen Erörterungen vor der hohen Staatsregierung angestellt worden; die Anträge der Ständever sammlung von sind aber nicht ins Leben getreten! Ich sehe auch für den Augenblick den Weg zu einem günstigem Re sultate noch nicht gebahnt. Doch zum Tröste blicke ich auf die Verhandlungen in Preußen, denen zufolge man wohl erwarten dürste, daß bald in dem preußischen Staate Handelsgerichte ein geführt werden, und dann hoffe ich, daß dieser Vorgang auch bei uns eine günstige Rückwirkung äußern werde. Bekanntlich ist dort von den Rheingegenden in dieser Hinsicht nicht die Rede, denn diese genießen schon den Vorthcil der so dringlichen bessern Institutionen. Was aber darüber gedacht wird von einem Sach kundigen, einem Juristen, practischen Staatsdiencr, V.Ziehm, der eben die Acten des Justiministerii durchforscht und die Ergeb nisse veröffentlicht hat, erlauben Sie mir, meine Herren, in kur zen Worten vorzulesen: „Durch eigene Anschauung und durch vertrauten Umgang mit Kaufleuten habe ich eine klare Einsicht in das Wesen i'wer Verkehrsverhältnisse gewonnen, zugleich aber auch eine lebendige Ueberzeugung von den tiefen Wunden, welche dem Handels stände durch die gerichtlichen Erkenntnisse nur zu häufig geschlagen wurden, indem nach meinem Dafürhalten die bestehende Gerichtspflege einen blühenden reellen Handelsver kehr oft gradeswegs untergräbt, die Hinterlist — welche mit Hülfe leichtfertiger oder gewinnsüchtiger Sachwalter im Ver trauen auf die Sachunkunde des Richters und auf juristische Spitzflndigkuten sich hinter die langsamen und kostspieligen Arme des gerichtlichen Verfahrens wirft, um den in jedem Falle immer höchst ungewissen, vielleicht für den Unredlichen vortheilhaft aus fallenden Ausgang des Rechtsstreits zu wenden — Thür und Thor öffnet und den redlichen Kaufmann nur zu häufig dem Be trüge verfallen macht." Ehe wir in dieser Hinsicht nicht in un- serm Vaterlande zum Besten des Handels und der Gewerbe zu günstigeren Verhältnissen — was eben das Verfahren in Han dels- und Gewerbsachen betrifft — gelange», kann man sich nicht entschließen, Hülfsmittel auszugeben , die ein Surrogat sind in dem unvollkommenen Zustande, in welchem wir uns befinden — ich meine in dem unvollkommenen Zustande des Ermangelns einer zweckdienlichen Beschleunigung in streitigen Handelssachen und der Sachkunde des Richters in solchen Processen — daß ich mit di stm Worte, in dieser Beziehung dem von mir geehrten sächsischen Richterstande nicht zu nahe getreten sei, bedarf keines Fürworts — bei der Unvollkommenheit des Rechtfindcns in Han-
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