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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ein zurückgekommener Wechsel vor oder nach der Werfallzeit in- dossirt worden ist; erstlich nämlich muß nicht jedes Indossament ein Indossament in Kisnoo sein, es kann auch ausgefüllt sein. Ist es aber auch in Kisnco, so ersieht man jedenfalls aus dem Proteste, welche Indossamente bis zur Verfallzeit auf dem Wech sel waren. Dies ist dem geehrten Abgeordneten hinlänglich be kannt. Abg. Iani: Ich trage auf den Schluß der Debatte an. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich wollte noch Etwas hin sichtlich meines Amendements bemerken zur Widerlegung so scharfer Kritik.... Präsident!).Haase: Ich kann dem geehrten Abgeordne ten jetzt das Wort nicht mehr geben. Es ist auf den Schluß der Debatte angetragen worden, und ich frage: ob dieser Antrag unterstützt wird? — Wirdhinreichendunterstützt. Präsident!). Haase: Es ist jetzt nur für oder gegen den gestelltem Antrag auf Schluß der Debatte zu sprechen. Abg. Tzschucke Es ist zwar schon längere Zeit über diese Paragraphe gesprochen worden, das Amendement des Abg. Clauß scheint aber noch nicht genug beleuchtet zu sein, um die Debatte abkürzen zu können. Es ist in der Paragraphe der Wendepunkt des ganzen Gesetzes enthalten. Wenn die Para graphe nicht so genehmigt wird, wie sie von der hohen Staats regierung vorgeschlagsn ist, könnte es leicht geschehen, daß der Gesetzentwurf vielleicht gar nicht Gesetzeskraft erlange, und es würde die verwendete Zeit verschwendet sein. Es scheint daher nothwendig, daß diejenigen noch gehört werden, welche sich über diese Paragraphe aussprechen wollen. Abg. Wieland: Auch ich muß mich gegen den Schluß der Debatte erklären; denn ich halte diese Paragraphe, nach dem Princip, das sie anführt, für eine der wichtigsten des ganzen Gesetzes und wünsche, daß die Discussion darüber und über das Clauß'sche Amendement nicht gehemmt, sondern noch fort gesetzt werde. Referent Abg. v. v. May er: Ich erkläre mich auch gegen den Schluß der Debatte, um vielleicht mögliche Mißverständ nisse noch beseitigen zu können. Ich kann nicht glauben, daß die hohe Staatsregierung das Gesetz zurückziehen werde, wenn Z. 40 in der von der Deputation vorgeschlagenen Maße von beiden Kammern angenommen würde. Es ist der Vorschlag der De putation im Sinne der hohen Staatsregierung selbst und stimmt mit ihrer Tendenz überein. Ich zweifle nicht, daß, wenn beide Kammern in einem Beschlüsse Zusammentreffen, die hohe Staatsregierung kein Bedenken haben wird, das Gesetz zu publiciren. Präsident!). Haase: Ich stelle die Frage: Will die Kam mer die Berathung über Z. 40 als geschlossen ansehen? Die Kammer beschließt gegen 24 Stimmen, die Debatte zu schließen. Präsident v. Ha ase: Dcm Herrn Referenten wird jeden falls noch zu sprechen freistehen, wenn er sonst das Wort neh men will. Referent Abg. v. v. Mayer: Meine Herren, ich erlaube mir nochmals das Wort zu ergreifen, nicht um dieUeberzeugungen zu erschüttern,welche sich einmal sistgestellt haben, nicht um die Grund sätze nochmals zu entwickeln, die schon vielfach entwickelt worden sind, ich will nurnoch einen einzigen Gesichtspunkt in's Auge fassen. Es sind keineswegs Ideen einer falsch verstandenen Humanität, eines sogenannten falschen Philanthropismus, welche die Deputa tion leiten; die Deputation besteht aus Männern, welche selbst wohl kaum in die Lage kommen werden, eine Wechselhaft aus zubringen oder noch weniger eine Wechselhaft auszuhalten. Die Deputation ist auch keineswegs von einer Begierde befangen, hier etwas Neues, Unerhörtes, oder neue glänzende Ideen in die Welt einzuführen, die Deputation hat blos das, was der Ent wurf selbst will, auf einen festeren und consequenteren Grund zu bauen gesucht, sie hat dem Wunsche einer früheren Ständever sammlung ein sicheres Fundament zu geben getrachtet, denn schon am vorigen Landtage ist darauf angetragen worden, es möchte die Härte der Wechselhaft beschränkt werden. Die De putation wird daher mit großem Bedauern es entgegennehmen, wenn die Kammer nicht ihrer Meinung sein sollte, sie wird sich aber mit dem Bewußtsein trösten, redlich etwas Gutes gewollt zu haben, nicht blos für den Kaufmanns- und Fabrikstand, son dern für das sächsische Vok überhaupt, und mit diesem guten Bewußtsein wird sie ruhig erwarten, welches Urtheil die Kam mer in dieser Angelegenheit fällen wird. Präsident!).Haase: Meine Herren, es handelt sich um 40. Die erste Kammer hat diese Paragraphe unverändert ange nommen und einen Zusatz beschlossen, welcher S. 819 des Be richts ersichtlich ist; unsere Deputation hingegen hat aus den im Berichte angegebenen Gründen uns angerathen, ß. 40 ebenso wie den von der ersten Kammer beschlossenen Zusatz abzulehnen, und tz. 40 in der Fassung anzunehmen, welche Sie S. 823 finden. Es ist dazu noch ein kleiner Zusatz von der Deputation ausgenommen worden, welcher Ihnen bekannt ist und so lautet: „Eine wechselrechtliche Uebertragung wechselmäßiger Forderun gen nach §- 35 ist als Umgehung nicht anzusehen." Ich stellv nun die Frage: Genehmigt die Kammer die Fassung der Z. 40, wie solche die Deputation anempfohlen hat?— Sie wird mit 45 gegen 18 Stimmen angenommen. Präsident!). H aase: Dadurch erlcdigt.sich die Frage auf Ablehnung der §. im Entwurf, sowie des Zusatzes, den die erste Kammer dazu beschlossen hat. Referent Abg. 0. v. Mayer: Eine Erklärung bittb ich im Protokoll niederlegen zu lassen für den Fall, daß die erste Kammer dem Beschlüsse der zweiten Kammer bei Z. 35 beitritt. Bei dem Clauß'schen Amendement wird dann die Anziehung von §. 35 wegfallen müssen, denn es ist von der Deputation vorge schlagen und von der Kammer beschlossen worden, daß §. 35 mit 34 verbunden werden soll. Wenn die Kammer damit einver standen ist, würde dies zu bemerken sein. Referent Abg. I). v. Mayer: Zu ß.M (s. dieselbe oben S. 2803) sagt die Deputation:
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