man möge ibn als eine Ausnahme von der Regel der Nichtrück wirkung der Gesetze, od:r als eineConseq lenz derselben betrachten. Auch haben andere hierbei: bezügliche fremde Gesetzgebungen in ähnlicher Weise disponirt. Tue Depu'a'ion empfiehlt also der Kammer die Annahme der §. 69 in obiger F-.ss.ng, Präsident v. Haase: Wünscht Jemand das Wort in Be ziehung auf 69 ? Stellv. Abg. Gehe: Ich werde für die Schlußpara- graphe und für das gmze Gesetz stimmen, wie es vorliegt, und würde gern noch auf ein'ge Äußerungen des Herrn Referenten Etwas crwiedern, w nn noch die Zeit dazu wäre. Es hat wie derholt die Berufung stattgefund n, daß der aufgeklärte Handels und Fabrikstand eine Blüthe seiner Geschäfte nicht erwarten werde von der veralteten allzu harten Gesetzgebung. Insbe sondere von diesem Gesichtspunkte ausgehend, werde ich für das Gesetz stimmen. Präsident 0. H a a se: Die Deputation sagt, daß sie sich mit den Herren Negierungscommissarien über die Seite 827 be findliche Fassung vereinigt habe, und schlagt vor, diese Fassung statt der im Entwürfe anzunehmen, ich frage daher: ob die Kam mer Z. 69 in dieser Fassung annehmen will?— Wird einstim mig angenommen. Hier schließt der Präsident um2 Uhr die Sitzung, bestimmt die nächste öffentliche Sitzung auf Montag Abend um 6 Uhr, und bezeichnet als Gegenstände der nächsten Tagesordnung die fernerweite Berathung über den Bericht, den Schuldarrest betref fend, sowie die Berichte, welche auf der heutigen Tagesordnung gestanden haben, aber nicht zur Berathung gekommen sind. — Druck und Papier von D. G. Leubncr in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: v. Gretsch rk.