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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 116. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. n. Kammer. H6. Dresden, den 17. August 1843. Einhundert und vierzehnte öffentliche Sitzung am 31. Juli 1843. (Abendsitzung.) Inhalt: Vortrag aus der Neg «strande. — Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über einen Theil des Gesetzentwurfs, den Schuldarrest be treffend (Schlußanträge. — Schlußabstimmung). — Die Sitzung beginnt Abends Z7 Uhr mit Verlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair Abg. Rothe in Gegenwart der Herren Staatsmi nister v. Könneritz undv. Wietersheim, sowie der königl. Commissarienv. Watzdorf und 0. Einert, nicht weniger in Anwesenheit von 68 Mitgliedern. Da gegen das vorgelesene Protokoll keine Erinnerung gemacht wird, wird selbiges vom Viceprasidenten Eisenstuckund dem Abg. Speckmit vollzogen Auf der Negistrande sind folgende Nummern einge gangen: 1. (Nr. 999.) Den 29. Juli. Bericht der vierten De putation der zweiten Kammer, die Beschwerde des Stadt- ratheS zu Schöneck wegen eines vom Kreissteuerrath Kunze in Zwickau gegen ihn eingeleiteten Verfahrens betreffend. Präsident 0. Haase: Wird auf eine der nächsten Tages ordnungen kommen. 2. (Nr. 1600.) Den 29. Juli. Beschwerde mehrer Be güterten zu Gählenz und Kleinhartmannsdorf, Johann Gott lieb Rülke und Consorten, über das Justizamt Augustusburg in ihrer Ablösungssache wegen der Baudienste und Gesuch um Re vision der dieserhalb ergangenen Acten in Ablösungsangelegen heiten betreffend. Abg. Oehme: Es ist diese Petition von mir bei der geehr ten Kammer überreicht worden, und um dem Wunsche der Pe tenten zu genügen, will ich mir erlauben, noch einige Worte zur Bevorwortung dieser Petition hinzuzufügen, da überhaupt aus der Petition selbst der Gegenstand sich nicht so genau ermitteln läßt. Es sind nämlich die von den Baufrohndienst- pflichtigen des Amtes Augustusburg zu leisten gewesenen Bau- frohndienste an den siscalischm Gebäuden und Brücken von dem größten Theile derselben durch freie Vereinigung abgelöst wor den, und zwar noch vor dem Erscheinen des Ablösungsgesetzes. Dieser Ablösung traten jedoch die Petenten, welche aus acht Be güterten des Dorfes Kleinhartmannsdorf und zwei Begüterten II. 116. des Dorfes Gahlenz bestehen, nicht bei; sie waren zwar geneigt zur Ablösung, allein die Entschädigungssumme, die sie str diese Dienste boten, wurde vom hohen Finanzministerio nicht als den Diensten angemessen anerkannt, und sie wurden so von dieser Ablösung auf dem Wege freier Vereinigung ausgeschlossen. Vor vollem Abschluß aber wurden mittelst hoher Finanz- ministerialverordnung die Beamten zu Augustusburg ange wiesen, mit eben diesen Petenten zu versuchen, ob nicht ein Uebereinkommen zu treffen sei, diese ungemessenen Dienste in gemessene umzuwandeln; es hatte aber diese Verhand lung keinen Erfolg. Es mochte allerdings ein Theil dieser Verordnung, es war dies der 6. Punkt derselben, welche von den Leuten vielleicht mißdeutet worden war, etwas dazu beigetragen haben. Dieser Theil der Verordnung lautet folgendermaßen: „Da von dem Erfolge dieser letztem Unter Handlungen lediglich die Verwandlung und respective Ablösung der von den übrigen Ge meinden des Amtes Augustusburg zu leistenden Baufrohn- dienste abhängt — indem, wenn bei den gedachten Gemeinden Gahlenz und Kleinhartmannsdorf die von ihnen zu prastirenden ungemeffenen Baudienste nicht in gemessene umgewandclt wer den können, alsdann auch weder eine Verwandlung-noch Ablö sung dieser Dienste bei den übrigen Communen stattsinden kann, sondern es hinsichtlich dieser ebenfalls bei der Naturaldrenstlei- stung in der zeitherigen Maße sein Bewenden haben muß." Auf diese Verordnung nun haben sich die Leute gestützt und geglaubt, daß nun gegen sie nicht mit Ablösung verfahren werden könne. Als jedoch mit den übrigen Ortschaften völlig abgeschlossen wurde, und dieselben vom 1. Jan. 1832 an keine Dienste mehr zu lei sten hatten, verweigerten auch die Petenten die fernere Dienstlei stung, immer sich stütz nd auf den 6. Punkt der hohen Ministe- rialverordnung, welchen ich soeben mitgetheilt habe. Daher ist es auch gekommen, daß dieselben mehre Male durch militairische Exemtion dazu angehalten worden sind. Später aber, nach dem Erscheinen des Ablösungsgefttzes wurde nun vom hohen Fi nanzministerio auf Ablösung dieser Dienste provocirt, allein die Petenten verweigerten die Ablösung und beriefen sich auf die §§. 57, 58,59 und 67 des Aotösungsgesetzes und waren der Mei nung, daß die frühere Ablösung mit den Einzelnen nicht zulässig gewesen wäre, weil sie insgemein ungemessene Dienste gehabt Härten. Auch behaupteten sie ferner, daß cs keine Frohn-, son dern Lohndienste gewesen wären, da sie für jede Tagfuhre vier Pfennige und für jeden Lag Handdienst zwei Pfennige ei halten hätten, Lohndienste aber ebenfalls nicht abgelöst zu werden brauchten. Es wurde jedoch von der Ablösungscommission mit 1
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