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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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WM -es Processes nicht nur die Verlag«, sondern auch die Gebühren restituirt werden." Unterstützt die Kam mer diesen Antrag? — Er wird nicht hinlänglich unter stützt. Präsident v. Haase: Der dritte Antrag lautet so: „Daß Staats-, Communal- und Patrimonialge- rich ts beamten dieAusübungderAdvocaten Praxis nach ihrer Entlassung aus einem solchen Dienste nur dann nachgelassen werde, wenn diese Entlas sung eine ehrenvolle gewesen ist." Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. Präsident v. Haase: Es sind nun noch zwei Anträge von dem geehrten Abg. Schumann angekündigt, welche ich erwarte. Abg. Schumann: Mein vierter Antrag geht auf Aufhe bung des Gesetzes vom 14. Mai 1840. Secretair v. Schröder: Der Herr Abg. Schumann kündigte auch einen Antrag an, der darauf gehen sollte, daß die Suspension der Advocaten künftig wegfallen solle. Ich muß es dem geehrten Abgeordneten zwar freistellen, ob er den Antrag noch stellen will; allein ich habe wenigstens auf den Grund der von mir über seine Rede aufgenommenen Notizen darauf auf merksam machen wollen, daß dieser Antrag zwar vorhin Vorbehal ten, aber noch nicht eingcbracht worden ist. Abg. Schumann: Dieser mein Antrag geht dahin, daß künftig nicht mehr Suspension, sondern nur Remotion der Advo caten stattfinde. Präsident o. Haase: Ich ersuche den geehrten Abgeord neten, mir diesen Antrag schriftlich zu übergeben. Abg. Schumann: Der Antrag geht dahin, daß künftig überhaupt nicht mehr Suspension, sondern nur noch Remotion stattfinde, und ich werde ihn sogleich schriftlich fassen. Präsident v. Haase: Der geehrte Abgeordnete möge mir zugleich auch seinen fünften Antrag mit überreichen. (Dies geschieht.) Präsident V. Haase: Der vierte Antrag lautet so: ,,D a ß künfti g hin keineSuspension ei nesAdvocaten statt finde oder in öffentlichen Blättern bekannt ge macht werde, sondern nur Remotion". Wird dieser Antrag unterstützt? — Er wird nicht ausreichend unter stützt. Präsident v. Haase: Der letzte Antrag geht dahin, daß das Gesetz vom 14. Mai 1840 wieder aufgehoben werde, und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird ebenfalls nicht hinreichend unterstützt. Präsident v. Haase: Der Abg. Baumgarten hat nun das Wort. Stellv. Abg. Baumgarten: Mein Name, der unter dem Deputationsberichte steht, begründet vielleicht die Annahme, als sei ich mit den im Berichte niedergelegten Ansichten einverstanden; gleichwohl ist dies nicht allenthalben der Fall. Die Mitglieder der Deputation wissen, daß ich bereits, als der Bericht in der Deputation zur Berathung kam, meine in manchen Punkten ab weichende Meinung ausgesprochen habe, und es ist denselben auch bekannt, daß bei der Schnelligkeit, mit welcher der Bericht zum Druck befördert wurde, mir nicht die Möglichkeit gegeben war, ein besonderes Separatvotum zu den Acten zu geben. Ich be absichtige nun keineswegs, in eine umständliche Auseinandersetzung meiner abweichenden Ansichten jetzt einzugehen, ich gebe vielmehr die gegenwärtige Erklärung nur zu dem Ende ab, damit mir un benommen bleibe, gehörigen Orts meine Meinung kurz darzule gen, und jedenfalls mir die Freiheit meiner Abstimmung vorzube halten. Abg. Erchenbrecher: Der Mangel einer zweckmäßigen Advocatenordnung hat sich, meine Herren, in andern Ländern, sowie auch im Königreich Sachsen sehr fühlbar gemacht, wo AlleS das, was in Bezug aufAdvocaten gilt oder gelten soll, in sich zu» sammengefaßt und zugleich die durch höhere Rücksichten gebotenen Verbesserungen der Organisation des ganzen Staats zu Grunde gelegt werden dürften, zumal das nothwendige und wichtige Amt eines Anwalts, des Wächters der Justiz, wenn man es in seinem wahren Gesichtspunkte seiner Tendenz nach ins Auge faßt, für- wahr nicht anders, als ehrwürdig erscheinen, dem Staate heilig und daher eine geregelte Ordnung, als eine Forderung der Zeit, zu wünschen sein muß. Schon der brave deutsche Mann JustuS Möser klagt in seinen patriotischen Phantasien im 3. Th. S. 199 sig. über die traurige Erniedrigung des Fürsprecheramts un wünscht dem Advocaten, als einer öffentlichen Person, die im Ver trauen des Publicums ihre Wurzeln treibt und als natürlicher Repräsentant aller bürgerlichen und politischen Interessen, welche das Volk bewegen, dasteht, eine bessere und zweckmäßigere Stel lung. Derselbe meint auch, daß die Unterordnung des Advoca ten unter dem Richter eine unnatürliche Stellung sei, die der Rechtssicherheit des Clienten vielfach nachtheilig werden müsse, und eine Abänderung dringend erheische, indem der Advocat Rechtsschutz gewähren oder ihn doch befördern solle, inzwischen aber niedergedrückt dastehe. Nun ist zwar die geehrte Deputation nach vorliegendem Berichte über die Petition mehrer Advocaten, in Beziehung auf solche, einen Schritt vorwärts gegangen; allein sie hat nur einen allzu kleinen Schritt eingelegt, und daß und wenn ein größerer gemacht werden wird, ist, nach der Anzeige der Deputation am Schlüsse des Berichts, sehr weit aussehend, indem nach Ausspruch der hohen Staatsregierung die völlige Er ledigung der Frage über bessere Stellung und Organisation des Advocatenstandes nur erst mit Einführung einer neuen Proceß- ordnung erfolgen könne. Das wird aber noch lange dauern, da werden wir leider noch manche Zeit zu warten haben, ehe die Frage gelöst wird! Nun, wir wollen daS Beste hoffen und geduldig der Dinge harren, die da kommen werden! Die hohe Staatsregierung hat es ja immer gut gemacht, sie wird auch den ehrenwerthenAd» vocatenstand nicht sinken lassen. — Ich werde mich demnach wohl entschließen müssen, dem Deputationsgutachten beizutreten. Präsident V. Haase: Wenn Niemand mehr in Bezug auf Punkt 1 und 2 spricht, so gebe ich dem Herrn Referenten das Wort. Referent Abg. Klien: Ich habe allerdings noch einig: Be merkungen zu machen, weniger gegen das, was von mehren Sei-
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